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Protokoll der 1022. Sitzung des Bundesrates

dip / plenarprotokoll 10.06.2022 · WP 20 · 1022 · Original ↗

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Protokoll der 1022. Sitzung des Bundesrates [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 1022 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 1022. Sitzung Berlin, Freitag, den 10. Juni 2022 I n h a l t : Begrüßung des Präsidenten des Senats des Königreichs Spanien, Ander Gil García, und einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Gedenken an die Opfer der Gewalttat in Berlin sowie des Zugunglücks bei Garmisch- Partenkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213 Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 Erledigung noch anhängiger Vorlagen . . . . . . 233 1. Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 222/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 Ulrike Scharf (Bayern) . . . . . . . . . . . 225 Katja Kipping (Berlin) . . . . . . . . . . . 226 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 2. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona- Steuerhilfegesetz) (Drucksache 223/22) . . . . . . . . . . . . 227 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105 Absatz 3 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 3. Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) (Drucksache 224/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227 Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 236* Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 236* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 4. Gesetz zur Durchführung der EU- Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (Drucksache 225/22) . . . . 228 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 5. Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG) (Drucksache 226/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85 Absatz 1 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz – Antrag der Länder Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen- Anhalt und Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen – (Drucksache 217/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Minister Helmut Holter (Thüringen) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 7. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache 193/22) . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim Deutschen Bundestag nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen – Bestellung von Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern) zum Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 8. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Einundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV) – gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 251/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 238* Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative – EBIGÄndG) – gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache 184/22) . 229 Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229 10. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 185/22) . . . . . . . . 229 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG. . . . . . . . . . . . . . . . 229 11. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 186/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Keine Einwendungen gemäß Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 237* 12. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) COM(2022) 68 final; Ratsdok. 6596/22 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 130/22, zu Drucksache 130/22) 229 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 229 13. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 COM(2021) 805 final; Ratsdok. 15063/21 – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 74/22, zu Drucksache 74/22) . . 229 Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 229 14. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 COM(2022) 150 final; Ratsdok. 8042/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 195/22, zu Drucksache 195/22) 229 Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . 230 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230 15. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 COM(2022) 151 final; Ratsdok. 8048/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 191/22, zu Drucksache 191/22) 228 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 16. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) COM(2022) 177 final; Ratsdok. 8529/22 – gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und §§ 3 und 5 EUZBLG – (Drucksache 183/22, zu Drucksache 183/22) 230 Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 17. Siebenundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (27. KOV-Anpassungsverordnung – 27. KOVAnpV) (Drucksache 188/22) . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 18. Dreiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (53. Anrechnungsverordnung – 53. AnrV) (Drucksache 187/22) . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 19. Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (Drucksache 173/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 20. Zweite Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung (Drucksache 189/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* 21. Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK- Mindestversorgungsverordnung – TKMV) (Drucksache 227/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231 Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 231 Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232, 239* Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . . 239* Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG – Annahme einer Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 22. a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (2021 bis 2027) – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 200/22) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Beratenden Ausschuss der Kommission für die Berufsbildung – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder- Vereinbarung – (Drucksache 201/22) . . . 228 Beschluss zu a): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 200/1/22 . . . . . . . . . 238* Beschluss zu b): Zustimmung zu der Empfehlung in Drucksache 201/1/22 . . . . . . . . . 238* 23. Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 230/22, zu Drucksache 230/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228 Beschluss: Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 238* 24. a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) (Drucksache 262/22) b) Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 263/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214 Dr. Florian Herrmann (Bayern). . . . . . 214 Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 79 Absatz 2 i.V.m. Artikel 79 Absatz 1 GG . . . 215 Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215 25. Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) (Drucksache 264/22) . . . 225 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 26. Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Drucksache 265/22) . . . . . . . . 215 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 215 Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 216 Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 217 Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 218 Katja Kipping (Berlin) . . . . . . . . . . . 235* Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 27. Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten- Bestandsverbesserungsgesetz) (Drucksache 266/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Manuela Schwesig (Mecklenburg- Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 219 Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220 28. Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – Antrag der Länder Bremen und Berlin, Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 268/22) . . . . . . . . . 220 Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 220 Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 221 Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223 Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen . . . . . 224 Mitteilung: Überweisung an die zuständigen Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225 29. Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (Drucksache 261/22) . 228 Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237* Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234 Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 234 Verzeichnis der Anwesenden V o r s i t z : Präsident B o d o R a m e l o w , Ministerpräsident des Landes Thüringen Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h , Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund – zeitweise – S c h r i f t f ü h r e r : Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg) B a d e n - W ü r t t e m b e r g : Thomas Strobl, Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Winfried Hermann, Minister für Verkehr Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik und Bevollmächtigter des Landes Baden- Württemberg beim Bund B a y e r n : Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien Ulrike Scharf, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales B e r l i n : Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales B r a n d e n b u r g : Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und Landesplanung B r e m e n : Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats, Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur H a m b u r g : Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster Bürgermeister Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration Michael Westhagemann, Senator, Präses der Behörde für Wirtschaft und Innovation H e s s e n : Boris Rhein, Ministerpräsident Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n : Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin Dr. Heiko Geue, Finanzminister N i e d e r s a c h s e n : Reinhold Hilbers, Finanzminister Barbara Havliza, Justizministerin N o r d r h e i n - W e s t f a l e n : Hendrik Wüst, Ministerpräsident Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales R h e i n l a n d - P f a l z : Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung S a a r l a n d : Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin Thorsten Bischoff, Staatssekretär und Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund S a c h s e n : Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien S a c h s e n - A n h a l t : Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt S c h l e s w i g - H o l s t e i n : Monika Heinold, Finanzministerin Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus T h ü r i n g e n : Bodo Ramelow, Ministerpräsident Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim Bundeskanzler Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1022. Sitzung Berlin, den 10. Juni 2022 Beginn: 09.30 Uhr Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 1022. Sitzung des Bundesrates. Verehrte Damen und Herren, zu Beginn möchte ich Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken. Wir haben heute die Freude, den Präsidenten des Senats des Königreichs Spaniens, Seine Exzellenz Herrn Ander Gil G a r c í a , mit einer hochrangigen Delegation bei uns begrüßen zu können. – Herr Präsident, verehrte Gäste! Ich darf Sie im Namen des Bundesrates als zweite Kammer Spaniens in der zweiten Kammer Deutschlands ganz herzlich begrüßen. (Beifall) Das Verhältnis unserer Häuser ist von hervorragender und freundschaftlicher Zusammenarbeit geprägt. Dies unterstreichen nicht zuletzt die regelmäßigen gegenseitigen Besuche sowie politischen Kontakte, welche nun nach einer coronabedingten Unterbrechung endlich wieder aufleben dürfen. Im Juni 2018 reiste der damalige Bundesratspräsident Michael Müller nach Madrid. Im Rahmen des Besuchs beim Spanischen Senat betonte er, dass insbesondere in schwierigen Zeiten die Pflege der deutsch-spanischen Freundschaft und der gegenseitige Austausch wichtiger denn je seien. Diese Worte haben auch vier Jahre später nicht an Relevanz verloren. Vielmehr betreffen aktuelle Krisen wie die Coronapandemie und seit Ende Februar auch der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unsere europäische Gemeinschaft als Ganzes. Gerade deshalb stellt Ihr heutiger Besuch ein wichtiges Symbol für Einigkeit und Zusammenhalt in Europa dar. Exzellenz, liebe Gäste aus Spanien, gestern hatten Sie bereits Gelegenheit, in Erfurt erste Eindrücke zu sammeln und Gespräche zu führen. Ich freue mich, dass wir heute im Laufe des Tages erneut einen intensiven Gedankenaustausch haben werden. Ich wünsche Ihnen im Namen des gesamten Hauses einen angenehmen Aufenthalt bei uns in Berlin. Herzlich willkommen! (Beifall) Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den letzten Tagen haben uns gleich mehrere Vorfälle beschäftigt: Am Mittwoch raste ein junger Mann mit seinem Wagen hier in Berlin am Ku’damm in eine Menschenmenge. Für eine Lehrerin aus Hessen, die mit ihrer Klasse zu Besuch in der Stadt war, kam jede Hilfe zu spät. Sie hat die Amokfahrt nicht überlebt. Einige ihrer Schülerinnen und Schüler sowie weitere Passanten sind schwer verletzt, manche schweben noch in Lebensgefahr. Das ruft schreckliche Erinnerungen an das Attentat im Dezember 2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche wach. Wieder sind Tote und Verletzte zu beklagen, wieder hat sich für viele das Leben schlagartig in einen Albtraum verwandelt. Ein anderes Unglück ereignete sich letzten Freitag in Bayern. Bei einem Zugunfall nahe Garmisch- Patenkirchen starben fünf Personen, zahlreiche wurden verletzt. Auch hier müssen Menschen den Verlust von Angehörigen und Freunden ertragen und ein traumatisches Erlebnis verkraften. Mit dem Schrecken davon kamen dagegen letztes Wochenende die Beschäftigten der sächsischen Landesvertretung hier in Berlin-Mitte, als in der Nacht zum Sonntag die Scheiben am Gebäude zertrümmert wurden und das Gebäude nicht nur mit schwarzer Farbe besprüht und verschmiert wurde, sondern auch Steine neben den Arbeitsplätzen der Kolleginnen und Kollegen aufgefunden wurden. Zum Glück gab es keine Verletzten. Wir verurteilen die Gewalttat am Ku’damm, wir trauern um die Toten in Berlin und in Bayern, wir fühlen mit den Verletzten und den Angehörigen der Opfer. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, dass wir uns für eine Minute erheben und der Opfer gedenken. (Die Anwesenden erheben sich) Herzlichen Dank! Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung noch Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt zu geben. Aus der Hessischen Landesregierung und damit aus dem Bundesrat sind zum 31. Mai 2022 ausgeschieden: Herr Ministerpräsident Volker B o u f f i e r und Frau Staatsministerin Eva K ü h n e - H ö r m a n n . Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die Hessische Landesregierung am 31. Mai 2022 berufen: Herrn Ministerpräsident Boris R h e i n , dem ich an dieser Stelle von hier oben herzlich gratuliere, sowie Frau Staatsministerin Lucia P u t t r i c h , Herrn Staatsminister Tarek A l - W a z i r , Frau Staatsministerin Priska H i n z und Herrn Staatsminister Axel W i n t e r - m e y e r . Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des Bundesrats ernannt. Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche Hand. Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute. Zur erneuten Ernennung als Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund beglückwünsche ich Frau Staatsministerin Lucia P u t t r i c h . Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in vorläufiger Form mit 29 Punkten vor. Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die Punkte 24, 26, 27, 28 und 25 – in dieser Reihenfolge – aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge unverändert. Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt. Tagesordnungspunkte 24 a) und b) rufe ich zur gemeinsamen Beratung auf: TOP 24a) a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 87a) (Drucksache 262/22) TOP 24b) b) Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 263/22) Als Wortmeldung ist mir angezeigt: Herr Staatsminister Dr. Herrmann. – Sie haben das Wort. Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern begrüßt ausdrücklich, dass der Bundestag vor einer Woche das „Sondervermögen Bundeswehr“ beschlossen hat, denn wir haben von Beginn an die Ankündigung des Bundeskanzlers unterstützt, künftig mehr als 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes in Verteidigung zu investieren und mit 100 Milliarden Euro die Fähigkeiten und die Ausrüstung der Bundeswehr zu verbessern. Zur Wahrheit gehört aber auch: Es ist in der aktuellen Situation eigentlich umgekehrt. Der schreckliche Krieg in der Ukraine hat dazu geführt, dass der Bundeskanzler und seine Regierung von ihrer jahrelangen politischen Blockadehaltung abrücken und nun umdenken. Unsere Soldatinnen und Soldaten hätten ein früheres Handeln für eine bessere Ausstattung verdient gehabt. Gleichwohl sind wir froh, dass die jahrelangen Forderungen – auch Bayerns – endlich Gehör gefunden haben. Aus unserer Bundesratsinitiative vom 9. März wurden zahlreiche Vorschläge übernommen. Die 100 Milliarden Euro des Sondervermögens für die Bundeswehr kommen bis zum letzten Cent bei der Truppe an. Die Verwendung des Vermögens steht unter parlamentarischer Kontrolle, und es wird einen Tilgungsplan geben. 2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts stehen jetzt ausschließlich und verlässlich der Verteidigung zur Verfügung. Das ist ein großer Erfolg für die Bundeswehr, die nun endlich die Ausstattung bekommt, die sie verdient. Mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr haben wir aber erst den Grundstein gelegt, um in den nächsten Dekaden eine schlagkräftige Bundeswehr aufzubauen, die eine effektive Bündnis- und Landesverteidigung gewährleisten kann. Wir dürfen die Zeitenwende nicht nur ausrufen, sondern müssen diese auch aktiv und langfristig gestalten. Denn es sind weitere große Investitionen und Reformen notwendig, etwa für den Ausbau des Sanitätswesens, für Investitionen in Liegenschaften und Infrastruktur, für schlankere Entscheidungsstrukturen in der Bundeswehr, aber auch darüber hinaus. Ohne eine Reform des Beschaffungswesens sind die beschlossenen Gesetze ein zahnloser Tiger. Wir brauchen hier dringend eine Beschleunigung und Vereinfachung, um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zeitnah zu verbessern. Dazu muss auch der Schwellenwert von 25 Millionen Euro für Beschaffungen, die vom Verteidigungsausschuss genehmigt werden müssen, nach über vier Jahrzehnten erhöht werden. Parlamentarische Kontrolle ja, aber die Bundeswehr braucht mehr Schnelligkeit und weniger Bürokratie. Darüber hinaus brauchen wir eine Reform unserer Sicherheitsarchitektur. Seit Jahren, fast schon Jahrzehnten, fordern Experten, zum Beispiel auf der Münchner Sicherheitskonferenz, einen nationalen Sicherheitsrat für Deutschland. Der Bundessicherheitsrat, den es bislang schon gibt, macht seit Wochen leider Schlagzeilen damit, dass dort keine Entscheidungen in Sachen Unterstützung der Ukraine getroffen werden. Das hat die Bundesregierung kürzlich selbst eingeräumt. Es muss doch eigentlich jedem klar sein, dass wir eine besser koordinierte Außen- und Sicherheitspolitik brauchen und dass es dazu eines Bundessicherheitsrates bedarf, der Sicherheitspolitik unter Einbindung aller Länder und aller Ressortinteressen koordiniert. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein guter Tag für die Bundeswehr und die Sicherheit unseres Landes. Wir machen einen großen Schritt hin zu einer schlagkräftigen Bundeswehr, auf die wir uns auch angesichts der veränderten Bedrohungslage verlassen können. Bayern stimmt für die Gesetze zur Einführung des Sondervermögens für die Bundeswehr. Bayern wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, den eingeschlagenen Weg mit voller Entschlossenheit weiterzugehen, für mehr Reformen und Investitionen für die Bundeswehr. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Herrmann! Wir beginnen mit Punkt 24 a), dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes. Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen. Bei Grundgesetzänderungen pflegen wir durch Aufruf der einzelnen Länder abzustimmen. Ich bitte, die Länder aufzurufen. Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg), Schriftführer: Die Länder werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen. Ich bitte, mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ abzustimmen. Baden-Württemberg Ja Bayern Ja Berlin Enthaltung Brandenburg Ja Bremen Enthaltung Hamburg Ja Hessen Ja Mecklenburg-Vorpommern Enthaltung Niedersachsen Ja Nordrhein-Westfalen Ja Rheinland-Pfalz Ja Saarland Ja Sachsen Ja Sachsen-Anhalt Ja Schleswig-Holstein Ja Thüringen Enthaltung Präsident Bodo Ramelow: Damit ist die erforderliche Mehrheit erreicht. Das Gesetz ist beschlossen. Wir kommen zu Punkt 24 b), dem Gesetz zur Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Damit ist der Tagesordnungspunkt behandelt und abgeschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf: TOP 26 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Drucksache 265/22) Auf der Redner/-innenliste sind angezeigt: Frau Schwesig, Frau Rehlinger, Herr Holthoff-Pförtner und Herr Dulig. Ich darf Manuela Schwesig zuerst das Wort erteilen. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein sehr wichtiger Tag für viele Millionen Menschen in Deutschland, vor allem für viele Ostdeutsche und für viele Frauen, denn sie gehen jeden Tag arbeiten – oft sehr harte Arbeit, oft Arbeit, von der viele andere, die wesentlich besser verdienen, profitieren – und bekommen weit weniger als 12 Euro pro Stunde. Deshalb ist es gut, dass heute der Mindestlohn kommt. Wir haben uns seit Langem für diesen Mindestlohn eingesetzt. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern ein Vergabegesetz, das den derzeitigen Mindestlohn nach Tarifindex anpasst und damit öffentliche Aufträge an einen höheren Mindestlohn knüpft. Wir haben damit gute Erfahrungen. Ich kann mich gut erinnern, wie 2015 bei der Einführung des Mindestlohnes die Kritik zum Teil so weit ging, dass der Untergang des Abendlandes an die Wand gemalt worden ist: dass Arbeitslosigkeit entsteht, dass Arbeitsplätze wegbrechen. Wir alle haben erlebt, dass das nicht so ist. Im Gegenteil: Wir haben mehr Arbeitsplätze hinzugewonnen. Wir haben eine geringe Arbeitslosigkeit, selbst in meinem Bundesland, das lange mit hoher Arbeitslosigkeit zu kämpfen hatte. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit diesem Mindestlohn gemacht. Eigentlich haben wir eine Kommission eingesetzt, die diesen Mindestlohn weiterentwickelt, aber in den letzten Jahren festgestellt, dass der derzeitige Mindestlohn nicht reicht. Deshalb ist es gut, dass der Mindestlohn jetzt auf 12 Euro steigt. Ziel muss aber sein, dass die Kommission in Zukunft wieder den Mindestlohn Stück für Stück anpasst. Ich will die Brücke schlagen zur Rente, denn wir haben auch lange um eine Grundrente gerungen. Die Grundrente ist notwendig geworden, weil viele Menschen über viele Jahre hinweg viel weniger als den Mindestlohn bekommen haben – nicht verdient, aber leider bekommen haben. Wir müssen das gemeinsame Ziel haben, dass wir nicht hinten, bei der Rente, immer wieder sozialpolitische Maßnahmen ergreifen, sondern bereits vorne, beim Einkommen, bei den Löhnen. Die Löhne müssen so hoch sein, dass man davon vernünftig leben kann, seine Familie ernähren kann und am Ende auch eine auskömmliche Rente bekommt. Deshalb ist es das Mindeste, dass der Mindestlohn auf 12 Euro angehoben wird. Ziel muss sein, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer öfter Tariflohn bekommen, denn der Mindestlohn soll nur eine Lohnuntergrenze sein. Er wird dafür sorgen, dass niemand mehr unter 12 Euro fällt. Das ist arbeitsmarktpolitisch und sozialpolitisch gut. Vor allen Dingen ist es wichtig für den Zusammenhalt der Gesellschaft, denn die Schere zwischen Arm und Reich darf nicht weiter auseinandergehen. Diese Gefahr besteht ganz besonders in diesen Zeiten, in denen die Preise enorm steigen. Wir haben im „DeutschlandTrend“ letzte Woche gesehen, dass sich 77 Prozent der Geringverdiener jetzt schon einschränken müssen. Dazu gehören definitiv die Leute, die vom Mindestlohn leben müssen. Auch deshalb ist es gut, dass der Mindestlohn steigt. Unser Land hat lange darauf gewartet und wird dem selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Schwesig! – Ich darf nun der Kollegin Rehlinger das Wort erteilen. Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Erhöhung des Mindestlohns wird heute einmalig eine Erhöhung auf 12 Euro vorgenommen. Das ist insofern ein wichtiger und, wenn man es wertend sagen will, leider auch notwendiger Schritt, weil – Kollegin Schwesig hat darauf hingewiesen – das System ein anderes Vorgehen vorgesehen hätte. Dieses hat nicht zum gewünschten Ergebnis geführt. Auch ansonsten hat unsere Wirtschaftsordnung eigentlich ein anderes System vorgesehen, wie man zu guten und angemessenen Löhnen kommen soll. Umso wichtiger ist es, dass die Politik in der jetzigen Situation nicht einfach zusieht, sondern auch handelt und diesen wichtigen und notwendigen Schritt geht. Profitieren werden davon Millionen Beschäftigte in diesem Land. So sehr wir uns mit ihnen freuen, so sehr drückt dies doch den schon in der Vergangenheit bestehenden und, wenn man so will, sicherlich auch in Zukunft fortbestehenden Handlungsbedarf aus. Denn 12 Euro sind, wenn man wirklich dem Wortsinn nach geht, das Mindeste, was man verdient haben muss, wenn man ordentlich gearbeitet hat. Aber es ist nach meiner Einschätzung immer noch nicht angemessen für viele Tätigkeiten. Insofern sichern wir nur das Minimale ab, aber das Angemessene ist leider immer noch nicht erreicht. Es wird aber zumindest in einem bestimmten Umfang dem Prinzip Rechnung getragen, dass derjenige, der ordentlich arbeitet, eben auch ordentlich entlohnt werden soll. Das ist der Anspruch eines jeden Einzelnen, der das tut, was die Gesellschaft von ihm erwartet, das tut, was er leisten kann und leisten muss, um sich und seine Familie zu ernähren. Die Erhöhung ist aber auch eine sinnvolle strukturelle Antwort in Zeiten, in denen wir allenthalben selbst – aber auch die Wirtschaft – klagend über das Thema Fachkräftemangel sprechen. Eine Antwort auf den Fachkräftemangel werden wir sicherlich nicht erlangen, indem wir unsichere Beschäftigungsverhältnisse als die entscheidende Antwort sehen oder aber auch Dumpinglöhne. Insofern ist dies nicht nur eine Antwort auf ein individuelles Bedürfnis, sondern es ist eben auch eine Antwort auf eine strukturelle Herausforderung, vor der der gesamte Wirtschaftsstandort Deutschland steht. 2015 war die Einführung mit sehr vielen – heute würde ich, neutral formuliert, sagen – Warnungen versehen, welche negativen Auswirkungen ein gesetzlicher Mindestlohn auf den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort haben kann. Heute wird das von sehr viel leiseren Tönen begleitet, und zwar zu Recht, das haben uns die Erfahrungen seither gezeigt. Und das sind nicht nur solche, die auf irgendwelchen subjektiven Empfindungen beruhen, sondern die Einführung ist ja durch eine Mindestlohn-Forschung begleitet worden, die belegt, dass es eben nicht zu dem befürchteten bedeutenden Stellenabbau gekommen ist und dass, ganz im Gegenteil, vor allem im Niedriglohnbereich tarifgebundene Unternehmen gegenüber tarifloser Billigkonkurrenz gestärkt und gestützt worden sind. Und das sind doch die Unternehmen, die wir in unserem Wirtschaftssystem gestützt wissen wollen, im Gegensatz zu denjenigen, die sich bei Ausschreibungen einen Wettbewerbsvorteil durch Billiglohn und damit letztendlich auf dem Rücken ihrer Beschäftigten organisieren wollen. Deshalb ist es in der Reihenfolge, wenn man es so betrachten will, auch ein Beitrag dazu, das Tarifsystem zu stabilisieren, also nicht nur diesen Einmaleffekt als Mindestlohn zu erreichen, sondern auch deutlich zu machen, dass das Tarifsystem damit stabilisiert werden kann. Damit bin ich bei einem wichtigen Punkt, der über das Thema Mindestlohn hinausgeht. Denn so wichtig es letztendlich ist und so sehr es, wenn man so will, auch politisch gefeiert worden ist, dass man es hinbekommen hat: Es ist und bleibt nur eine Hilfskonstruktion. Die wahre Konstruktion ist die Sozialpartnerschaft in Deutschland, die zu Tarifverträgen führt, die ordentlich miteinander ausgehandelt worden sind und in der Regel deutlich mehr beinhalten als nur die Frage von Entlohnung, sondern ein gesamtes Tarifgitter mit vielen anderen Fragen, die eben auch mit entscheidend dafür sind, ob es sich um gute Arbeit handelt, ob es gute Urlaubsregelungen, Regelungen für den Krankheitsfall, Fortzahlungen und all das gibt, was letztendlich mit dazugehört. Wir mussten und müssen aber leider feststellen, dass die Schutzfunktion, die ein gutes Tarifsystem immer noch ausmacht, für viele eben nicht greift. Wenn noch nicht einmal mehr die Hälfte der Beschäftigten einem solchen Schutzmechanismus unterliegt, dann ist es eben, wenn man so will, die ordnungspolitische Aufgabe des Staates, zumindest eine Untergrenze einzuführen. Und es gibt auch den Beweis, dass der Mindestlohn vor allem den Beschäftigten ohne Tarifvertrag hilft. Das ergibt sich letztendlich aus dem Gesamtsystem, wenn man sich noch einmal anschaut, wer hiermit an welcher Stelle welche Steigerungen erfahren wird. Insofern ist es, glaube ich, wichtig, an diesem Tag darauf hinzuweisen, dass das ein wichtiger Schritt ist, dass aber der nächste Schritt, der jetzt schon vonseiten der Bundesregierung in Planung ist, genauso wichtig ist – wenn es nämlich darum geht, ein Tarifvergaberecht einzuführen, wonach klar ist, dass öffentliches Geld nur an die Unternehmen fließen soll, die anständig zahlen. Deshalb ist es gut, dass der Bundesarbeitsminister daran arbeitet, denn das ist das System, das wir gestützt und gesichert wissen wollen. Dann brauchen wir uns auch weniger über die Arbeit der Mindestlohnkommission zu unterhalten oder noch einmal an dieser Stelle einzugreifen. Je besser das System funktioniert und je stärker wir es machen, gegebenenfalls mit Vorgaben des Bundes, desto weniger relevant wird die Frage eines Mindestlohns sein. Insofern ist das ein wichtiger Schritt, aber ihm folgt mindestens ein genauso wichtiger Schritt. Heute können wir uns aber erst einmal mit vielen Beschäftigten in diesem Land freuen. Und ich glaube, es ist gerade in diesen Krisenzeiten ein gutes Signal, dass sie wissen, dass sie in diesem Jahr noch etwas mehr Geld in der Tasche haben können – und das nicht als Transferleistung, sondern als Ausdruck ihrer höchstpersönlichen Arbeit und Leistungsbereitschaft. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Rehlinger! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Minister Dr. Holthoff-Pförtner. Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein- Westfalen): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf vorwegnehmen: Das Land Nordrhein-Westfalen hält die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro für richtig und für gerechtfertigt. 2015, bei der Einführung des Mindestlohns, gab es die Sorge – die Kollegin hat bereits darauf hingewiesen –, dass ein Mindestlohn den Menschen der unteren Lohngruppe eher schadet als hilft, weil Arbeitsplätze wegfallen würden. Das hat die absolute Mehrheit der Wirtschaftswissenschaftler damals so vorhergesagt. Im Nachhinein muss man sagen: Die Prognosen waren falsch. Denn waren zum 30. Juni 2015 30,7 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sind es heute über 34 Millionen – ein Plus von 11 Prozent. Im Jahresdurchschnitt 2015 waren 6,4 Prozent der Menschen arbeitslos, in den ersten vier Monaten des Jahres 2022 waren es 5,2 Prozent – ein Rückgang um fast 20 Prozent. Allein diese beiden Zahlen belegen, dass der Mindestlohn die sehr gute Entwicklung der Beschäftigung in unserem Land nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig haben die mit dem Mindestlohn verbundenen Lohnerhöhungen zu einem besseren Leben von Millionen von Menschen geführt. Immerhin haben 2014 noch fast 4 Millionen Menschen einen Lohn unterhalb von 8,50 Euro gehabt. Die Einführung des Mindestlohns durch die von Angela Merkel geführte Bundesregierung ist insofern ein Meilenstein für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land gewesen. Es ist aber klar: Allein mit der Einführung eines Mindestlohns ist es nicht getan. Denn in kurzer Zeit kann aus einem angemessenen Mindestlohn ein viel zu niedriger Mindestlohn werden, wenn die Preise steigen. In der aktuellen Situation wird uns das noch mal besonders bewusst. Selbst wenn man die geplante relativ deutliche Erhöhung auf 10,45 Euro im Juli 2022 berücksichtigt, kommt man über die Jahre nur auf eine durchschnittliche Steigerung von weniger als 3 Prozent im Jahr. Und dabei reden wir über Menschen, die mit ihrer Arbeit gerade so über die Runden kommen. Wir reden also nicht über Gutverdiener, die jedes Jahr 3 Prozent mehr bekommen, sondern wir reden über Menschen und Familien, die konkret von Armut bedroht sind. Hinzu kommt: Bei der Einführung des Mindestlohns 2015 profitierten noch etwa 5 Prozent der Beschäftigten vom Mindestlohn, 2019 war es nur noch 3,5 Prozent. Das bedeutet: In den vier Jahren von 2015 bis 2019 sind die Bedeutung und die Schutzwirkung des Mindestlohns deutlich zurückgegangen. Ein weiteres Kriterium: Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 7. Juni 2022 auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der Europäischen Union geeinigt. Eine Empfehlung dabei ist, dass nationale Mindestlöhne mindestens 60 Prozent des jeweiligen nationalen mittleren Einkommens entsprechen. Zu Jahresbeginn 2022 erreichte der Mindestlohn in der Bundesrepublik jedoch nur 48 Prozent. Hier steht Deutschland deutlich hinter den anderen Ländern der Europäischen Union zurück. Das zeigt: Der Spielraum, den es bereits in den vergangenen Jahren für zusätzliche Erhöhungen gegeben hätte, ist nicht genutzt worden. Für die Erhöhung des Mindestlohns ist die Mindestlohnkommission zuständig. Sie hat nach dem Mindestlohngesetz eine Gesamtabwägung durchzuführen. Anstatt die gesamte Abwägung durchzuführen, hat die Mindestlohnkommission in ihrer Geschäftsordnung aber festgelegt, dass die Erhöhung grundsätzlich der Tariflohnentwicklung entspricht. Hiervon kann nur unter besonderen Umständen und mit einer Zweidrittelmehrheit abgewichen werden. Aus der im Gesetz stehenden Orientierung ist de facto eine Eins-zu-eins-Übernahme geworden. Das ist von einer Gesamtabwägung weit entfernt. So stellt sich automatisch die Frage, warum die Mindestlohnkommission sich selbst noch stärker gebunden hat, als es der Gesetzgeber bereits getan hatte. Kollektive Lohnverhandlungen kommen ausschließlich deshalb zu Ergebnissen, weil im Zweifel auch Mittel des Arbeitskampfes eingesetzt werden können. Dürften Gewerkschaften nicht streiken, wären sie ein zahnloser Tiger. Und genau das erleben wir in der Mindestlohnkommission. Es soll zwar eine Art kollektive Lohnverhandlung stattfinden, aber letzten Endes haben die Arbeitnehmer kein Mittel, um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen. Deswegen hat man sich geeinigt, schlicht und ergreifend auf die nachlaufende Tariflohnentwicklung abzustellen. Um das klar zu sagen: Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, dass die Gewerkschaften im Vorfeld einer Mindestlohnerhöhung zu Streiks aufrufen dürfen, aber man kann sich fragen, ob das bisherige Verfahren wirklich sinnvoll ist. Hier ist der Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, äußerst dürftig. Denn im Grunde wird am Mindestlohn und dem gesamten Verfahren überhaupt nichts geändert. Wir haben über sieben Jahre beobachtet, dass die Mindestlohnerhöhungen nicht funktionieren, und jetzt greift die Politik ein und setzt einen Mindestlohn per Gesetz nach oben, passt das Verfahren aber eigentlich überhaupt nicht an. Für 6 bis 8 Millionen Arbeitnehmer, die voraussichtlich von der Erhöhung profitieren, ist die Verabschiedung des Gesetzes heute trotz allem eine sehr gute Nachricht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Holthoff-Pförtner! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Staatsminister Martin Dulig. Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeiten, in denen selbst Industrieländer niedrige Arbeitskosten als Standortvorteil gepriesen haben oder damit geworben haben, sind längst vorbei. Wir sind in einem internationalen Wettbewerb um internationale Fach- und Arbeitskräfte. US-Präsident Joe Biden hat im letzten Jahr seinen eigenen Unternehmen ins Stammbuch geschrieben: Pay them more! – Zahlt ihnen mehr! Dieses Prinzip kann man eins zu eins auf uns übertragen. Dem folgt ja auch der Gesetzentwurf, der uns vorliegt. Wir reden über einen Mindestlohn. Wir reden damit in erster Linie über ein Sittlichkeitsgebot. Es geht um Respekt und Wertschätzung. Und – weil darüber debattiert wird, warum wieder dieser einmalige gesetzliche Eingriff passiert –: Beim Mindestlohn geht es ja nicht nur um die Frage des Respekts gegenüber der Arbeitsleistung in einem bestimmten Moment, sondern es geht immer auch um die Frage, ob Menschen von ihrer Arbeit leben können und auch eine vernünftige Rente bekommen. Genau darum geht es ja bei diesen 12 Euro: dass Menschen, die über lange Zeit, manche sogar zeitlebens, Mindestlohn bekommen, wenigstens die Chance haben, eine vernünftige Rente zu bekommen und nicht in der Grundsicherung zu landen. Bundesweit sind es circa 6,2 Millionen Menschen, die davon profitieren. Das sind 18 Prozent der Erwerbstätigen. Dass das für Ostdeutschland eine besondere Rolle spielt, zeigt aber eben auch, dass wir in Ostdeutschland nach wie vor zu geringe Löhne haben. Deshalb ist natürlich auch der Nutzen des Mindestlohns für Ostdeutschland so ein zentrales Thema. Denn in Sachsen betrifft das jeden dritten Beschäftigten. Jeder dritte Beschäftigte profitiert vom Mindestlohn. Das sind 611 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dass das für Ostdeutschland ein besonderes Thema ist, liegt natürlich auch an der niedrigen Tarifbindung. Das liegt auch an einer relativ schwach ausgeprägten betrieblichen Mitbestimmung. Es liegt an sehr kleinteiligen Unternehmensstrukturen, die wir haben, und partiell an bestimmten Grenzsituationen, die natürlich auch eine Rolle spielen. Der Mindestlohn hat natürlich auch Effekte für die Gehaltsentwicklung oberhalb des Mindestlohns, weil Lohnabstandgrenzen eingehalten werden. Wir werden einen Push erleben bei den Tarifverhandlungen. Und wir haben natürlich die aktuelle Auseinandersetzung – siehe Inflationsrate, siehe die hohen Energiepreise –, dass eine Erhöhung unbedingt notwendig ist. Sie wird eben auch eine Rolle spielen, weil die Mindestlohnkommission ihre Arbeit ja nicht einstellt. Ganz im Gegenteil: Sie wird genau diese Effekte würdigen müssen bei der weiteren Entwicklung des Mindestlohns. Es handelt sich also hier um eine einmalige außerordentliche gesetzliche Erhöhung. Die künftige Anpassung wird weiterhin von der Mindestlohnkommission beschlossen werden. Mir wäre es lieber, wenn wir in unserem Land nicht über Mindestlöhne als Sittlichkeitsgrenze reden müssten, sondern alle Menschen einen fairen Lohn für ihre Arbeit erhalten würden, von dem sie gut leben könnten. Dafür braucht man natürlich eine umfassende Tarifbindung in unseren Unternehmen, mit ordentlichen Tarifabschlüssen in einer flächendeckend gelebten Tarif- und Sozialpartnerschaft. Deshalb sage ich auch: Die vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro ist kein Allheilmittel und auch keine sozialpolitische Wohltat. Es ist die notwendige Lohnuntergrenze. Das ist die Sittlichkeitsgrenze. Das hat auch eine moralisch-ethische Dimension, und das hat etwas mit Respekt zu tun, Respekt gegenüber Menschen, die arbeiten. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber Herr Dulig! Die aufgerufenen Wortmeldungen sind damit behandelt. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau Senatorin Kipping (Berlin). Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt 26 schließen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf: TOP 27 Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) (Drucksache 266/22) Hier ist mir angezeigt: Manuela Schwesig. – Liebe Manuela Schwesig, du hast das Wort. Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern): Vielen Dank! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich auch bei diesem Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, weil er für unser Bundesland und, ich denke, für viele Regionen in Deutschland genauso wichtig ist wie der Mindestlohn. Es ist ein gutes Zeichen, dass der Bundesrat heute den Weg für zwei große sozialpolitische Vorhaben freimacht: den Mindestlohn, über den wir eben gesprochen haben, und sozusagen die Brücke hin zur Rente. Denn es ist genauso wichtig für die vielen Rentnerinnen und Rentner, die ja auch viele Jahrzehnte hart gearbeitet haben, dass wir heute eine Rentenanpassung vornehmen. Das bedeutet in Westdeutschland 5 Prozent mehr Rente, in Ostdeutschland 1 Anlage 1 6 Prozent mehr und führt dazu, dass wir auch bei der Angleichung der Renten Ost an das Westniveau vorankommen. Wir sind jetzt bei 98 Prozent. Die Kolleginnen und Kollegen aus den ostdeutschen Bundesländern wissen, dass wir viele Jahre dafür gekämpft haben, dass wir in diesem Angleichungsmodus vorankommen, denn wir werden in diesem Jahr zum Glück 32 Jahre deutsche Einheit feiern. Aber zu dieser deutschen Einheit gehört auch die Vollendung der sozialen Einheit, und da spielen gleiche Renten in Ost und West eine große Rolle. Deshalb ist es gut, dass wir uns den 100 Prozent annähern. Ein dritter Punkt in diesem Gesetzgebungspaket ist die Verbesserung der Erwerbsminderungsrente. Das kam mir bisher, wenn ich es so sagen darf, in der öffentlichen Diskussion viel zu kurz. Denn 3 Millionen Menschen in Deutschland bekommen Erwerbsminderungsrente, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten können. Das hat oft damit zu tun, dass sie hart gearbeitet haben. Erwerbsminderungsrenten sind oft sehr niedrig. Hier kommt es darauf an, ob man 50 oder sogar 100 Euro mehr hat. An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich der Bundesregierung, ganz besonders Bundesarbeits- und Sozialminister Hubertus Heil, danken. Die Bundesregierung ist seit sechs Monaten im Amt. Wir alle wissen, dass wir in schwierigen Zeiten leben, in denen auch international große Herausforderungen zu stemmen sind. Gleichzeitig ist das heute ein ganz wichtiges Zeichen an die Bürgerinnen und Bürger, dass die Alltagsthemen Lohn und Rente nicht vergessen werden, sondern die Dinge, die vor der Wahl prominent versprochen worden sind, auch vom heutigen Bundeskanzler Scholz – das Thema Rentenverbesserung, aber auch das Thema Löhne –, jetzt auf den Weg gebracht werden, und das schon nach einem halben Jahr. Wir alle wissen, wie lang Gesetzgebungsprozesse sind. Deshalb gilt mein Dank an dieser Stelle der Bundesregierung und besonders dem Bundesarbeits- und Sozialminister. Diesen Dank möchte ich aber damit verknüpfen, dass wir wissen: In normalen Zeiten wären sowohl die Anpassung des Mindestlohnes als auch die Rentenanpassung, die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente sehr gute Nachrichten gewesen. Damit wären die Menschen in ihrem konkreten Alltag schon mal sozial ein Stück weitergekommen. Aber wir leben in Zeiten, in denen gerade die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen erleben, dass sie, wenn sie in den Supermarkt gehen, für ganz normale Grundnahrungsmittel wie zum Beispiel Butter, aber auch, wenn sie an der Tankstelle tanken, weil sie zum Arzt fahren, weil sie zur Arbeit fahren, mehr Geld bezahlen. Und es werden ja noch die Nachzahlungen kommen im Bereich Miete oder kleines Häuschen, was die Energiekosten angeht. Diese Preissteigerungen und die Inflationsrate von 7 Prozent fressen diese Verbesserungen auf; das muss man ganz deutlich sehen. Deshalb ist es gut, dass Bund und Länder – die Länder finanzieren das ja zum überwiegenden Teil mit – ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht haben. Diejenigen, für die wir heute den Mindestlohn beschlossen haben, werden auch 300 Euro Energiegeld bekommen – das ist gut –, aber die Rentnerinnen und Rentner nicht. Die Bitte des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist, dass die Bundesregierung hier nachsteuert. Das Energiegeld muss auch für die Rentnerinnen und Rentner kommen. Ein Großteil der Rentnerinnen und Rentner hat kleine Einkommen und genau das Problem, von dem ich schon beim vorigen TOP berichtet habe, dass sie sich jetzt schon einschränken müssen. Da sollten wir, Bund und Länder, noch mal gemeinsam nachbessern. Dann, glaube ich, wird es ein gutes Paket für die Menschen, auch für die Rentnerinnen und Rentner, die viele Jahrzehnte hart gearbeitet haben und jetzt mit kleinen Renten auskommen müssen, um durch diese schwierigen Zeiten zu kommen. Also: Vielen Dank für dieses Paket! Aber lassen Sie uns noch mal bei den Rentnern mit dem Energiegeld nachbessern. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin Schwesig! Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: TOP 28 Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine – Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 268/22) Dem Antrag sind Berlin, Mecklenburg- Vorpommern und Thüringen beigetreten. Als Erstes darf ich das Wort erteilen: dem Bürgermeister Dr. Bovenschulte. Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der russische Angriffskrieg bringt unermessliches Leid über die Menschen in der Ukraine. Er hat die europäische Sicherheitsordnung zerstört und die Grundsätze des friedlichen Miteinanders der Völker in Europa in ihrem Kern erschüttert. Die europäischen Staaten haben darauf geschlossen reagiert und unterstützen die Ukraine mit einer Vielzahl von Maßnahmen. Dazu gehört, dass wir die vor Krieg und Zerstörung fliehenden Menschen bei uns aufnehmen, bislang mehr als 700 000 allein in Deutschland. Bund und Länder haben sich vor einigen Wochen darüber verständigt, wie die Aufnahme und Integration der Geflüchteten, überwiegend Frauen und Kinder, gelingen kann. Sie nehmen dafür völlig zu Recht, wie ich betonen möchte, Milliarden in die Hand. Zugleich führen der Angriffskrieg und die als Reaktion darauf beschlossenen Sanktionen zu erheblichen wirtschaftlichen Verwerfungen. Märkte und Handelsverbindungen sind weggebrochen, Lieferketten sind gerissen. Die Folgen spüren wir alle in der Geldbörse, vor allem diejenigen, die ohnehin wenig haben; Kollegin Schwesig hat eben ja schon darauf hingewiesen. Die Inflationsrate liegt bei mehr als 7 Prozent, so hoch wie seit 40 Jahren nicht mehr. Alles wird teurer, gerade auch Lebensmittel, und die Energiepreise steigen immer weiter. Wir können das jeden Tag beim Tanken an der Zapfsäule sehen. Die dramatischen Konsequenzen dieser Entwicklung – das muss uns allen klar sein – werden viele Bürgerinnen und Bürger noch in den nächsten Monaten spüren, wenn sie die nächste Heiz- und Stromkostenabrechnung erhalten. Viele Menschen machen sich deshalb Sorgen, was sie sich in Zukunft noch werden leisten können. Auch wenn wir jetzt mit einem erhöhten Mindestlohn an den Start gehen: Das wird nicht ausreichen, um diese Sorgen zu nehmen. Unternehmerinnen und Unternehmer bangen um ihre Firma und die Arbeitsplätze der Beschäftigten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bund und Länder steuern in dieser Situation – Sie wissen das – mit milliardenschweren Entlastungspaketen dagegen. Allein das im Mai hier im Bundesrat behandelte Paket hat einen Umfang von 34 Milliarden Euro, von denen Länder und Kommunen mehr als die Hälfte schultern werden. Hinzu kommt die dreimonatige Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe, die den Bund weitere 3 Milliarden Euro kosten wird. Während Bund, Länder und Kommunen also Milliarden in die Hand nehmen und Bürgerinnen und Bürger genauso wie Unternehmerinnen und Unternehmer unter den steigenden Preisen ächzen, machen sich einige wenige – ich kann es nicht anders ausdrücken – die Taschen voll, und zwar, das möchte ich ausdrücklich betonen, ohne dass dem irgendeine zusätzliche Leistung, irgendein zusätzliches Risiko oder irgendeine zusätzliche wirtschaftliche Aktivität gegenübersteht. Sie verdienen sich einfach deshalb eine goldene Nase, weil sie die aktuelle Lage schamlos ausnutzen. Ein Beispiel: Allein im ersten Quartal dieses Jahres konnten die vier Ölriesen Shell, BP, Exxon und Total ihren Nettogewinn gegenüber dem Vorjahr von etwa 15 Milliarden auf rund 34 Milliarden US-Dollar mehr als verdoppeln. Nach Berechnungen der Internationalen Energieagentur dürften die gestiegenen Energiepreise den Konzernen in diesem Jahr 200 Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen spülen. Während also die Allgemeinheit unter den hohen Preisen leidet, machen einige wenige Kasse. Zum Beispiel, weil sie seit Beginn des Krieges die Spritpreise weit mehr erhöht haben, als es der Rohölpreis rechtfertigen würde, und auch, weil sie die zum 1. Juni in Kraft getretenen Steuererleichterungen eben nicht eins zu eins an die Autofahrerinnen und Autofahrer weitergeben. Davon muss man, Stand heute, jedenfalls ausgehen. Das Kartellamt hat angekündigt, hier ganz genau hinzuschauen. Ich begrüße das natürlich sehr. Aber die konkreten Handlungsmöglichkeiten, die das Wettbewerbsrecht derzeit bietet, sind bei realistischer Betrachtungsweise doch relativ beschränkt. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass wir zusätzliche Instrumente brauchen, um die Mineralölkonzerne zu bremsen. Die Freie Hansestadt Bremen hält es deshalb für richtig, die kriegsbedingten Übergewinne, insbesondere, aber nicht nur im Energiesektor befristet mit einer Steuer beziehungsweise Sonderabgabe abzuschöpfen. Wir fordern die Bundesregierung auf, hierfür einen konkreten Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten. Damit stehen wir auf europäischer Ebene übrigens nicht allein; auch das wissen Sie. Ich verweise nur auf die Beispiele Großbritannien, Griechenland und Italien, die alle eine Form der Übergewinnsteuer eingeführt haben oder einführen werden. Auch die EU-Kommission hat im Frühjahr vorgeschlagen, außerordentliche Gewinne im Energiesektor befristet gesondert zu besteuern. Klar ist, ganz offen und ehrlich gesagt: Die Umsetzung einer Übergewinnsteuer ist nicht trivial. Aber dass sie möglich und mit deutschem Recht grundsätzlich vereinbar ist, hat unter anderem der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr überzeugend dargelegt. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich halte eine solche Maßnahme nicht nur für zwingend erforderlich, um den sozialen und gesellschaftlichen Frieden zu sichern. Sie ist angesichts der Milliardenkosten der schon beschlossenen und der noch notwendig werdenden Entlastungsmaßnahmen zwingend erforderlich, um die dauerhafte Tragfähigkeit der öffentlichen Haushalte nicht zu gefährden und die Verschuldung in vertretbaren Grenzen zu halten. Ich freue mich, dass die Idee, die wir mit unserem Entschließungsantrag verfolgen, in den vergangenen Tagen wachsende Zustimmung, auch hier im Länderkreis, gefunden hat. Auch wenn sich die Kollegen der B-Länder bei der MPK in der letzten Woche noch nicht dazu durchringen konnten, explizit positiv zur Frage der Übergewinnsteuer Stellung zu nehmen, so haben wir doch alle gemeinsam die Bundesregierung aufgefordert, schärfere regulatorische Maßnahmen zu ergreifen. Daran anknüpfend hoffe ich auf konstruktive und zügige Ausschussberatungen, damit wir noch vor der Sommerpause von hier aus eine klare Aufforderung zur Einführung einer Steuer auf kriegsbedingte Übergewinne an den Bund richten können. – Herzlichen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Dr. Bovenschulte! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Minister Hilbers, Niedersachsen. Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die Belastungen angeht, teilen wir die eben vorgetragene Auffassung. Der russische Angriffskrieg stellt uns alle vor große Herausforderungen, hat zu vielen Verwerfungen bei den Lieferketten geführt, hat zu Engpässen auf den Märkten geführt. Aber auch die notwendigen und richtigen Sanktionen gegenüber der russischen Volkswirtschaft belasten unsere Volkswirtschaft und unsere Entwicklungsmöglichkeiten. Insofern kostet diese Entwicklung, die dort stattfindet, uns alle Wohlstand und schafft große Belastungen. Der Staat ist sicherlich ganz besonders gefordert, den Menschen zu helfen, die diese Belastungen selbst nicht schultern können. Er muss das in sehr zielgerichteten Paketen tun, damit das auch wirklich ankommt und wir die richtigen Antworten finden. Ich glaube aber, Steuererhöhungen sind in dieser Zeit das absolut falsche Signal und führen nicht dazu, dass wir diesem Problem Herr werden können. Das Ziel einer angemessenen und gerechten Steuerpolitik ist zunächst einmal, dem Staat Einnahmen zu verschaffen. Es ist ja eben geschildert worden, dass das notwendig ist. Aber die Steuereinnahmen steigen – inflationsbedingt, nicht strukturell bedingt. Der Staat nimmt in diesem Jahr 40 Milliarden Euro mehr ein, wenn das Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai so eintritt, wie wir das prognostiziert bekommen haben. Der Staat hat bei der Erhebung der Steuern darauf zu achten, dass es gerecht zugeht, dass die Leistungsfähigkeit der Bürger und Unternehmer beachtet wird. Das ist auch so. Hohe Gewinne werden auch höher besteuert. Die Besteuerung erfolgt entlang der Leistungsfähigkeit. Bei den Unternehmen wird 30 Prozent Körperschafts- und Gewerbesteuerbelastung anfallen. Entnommene Gewinne werden mit 48 Prozent versteuert. Insofern wird darauf geachtet, dass es in unserem Land auch entsprechend der Leistungsfähigkeit gerecht zugeht. Gleichzeitig muss der Staat bei der Besteuerung aber auch die Lenkungseffekte der Steuer im Blick behalten. Er muss darauf achten, dass es keine negativen ökonomischen Anreize gibt. Diese muss er vermeiden. Er muss außerdem in seinem Handeln konsequent und verlässlich sein, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer und Unternehmen ihr Verhalten an den Regeln ausrichten können, damit sich Investitionen und Innovationen in unserem Land auch lohnen. Das ist ein Fundament des Wirtschaftsstandortes Deutschland und unseres Wohlstandes. Diese Verlässlichkeit ist wichtig. Wir sind nicht der günstigste Standort in der Welt, wir sind aber bislang, was unser Rechtssystem, was unser Steuersystem und Ähnliches angeht, sehr verlässlich. Die Stärke der Unternehmen und der Wirtschaft ist Voraussetzung dafür, notwendige Umverteilungen und überhaupt Hilfsmaßnahmen schultern zu können und Wohlstand für alle in unserem Land zu ermöglichen. Wir können unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wie wir die Steuereinnahmen am besten verteilen. Das diskutieren wir auch immer sehr engagiert. Was wir aber tunlichst vermeiden sollten, sind Themen, die die Steuerzahler verunsichern und das Vertrauen in das Steuersystem erschüttern. Ebendies befürchte ich bei der Einführung der Übergewinnsteuer, Kollege Bovenschulte, denn diese hat erklärtermaßen das Ziel, bereits erzielte Gewinne bestimmter Unternehmen – Sie haben ja einige ausgemacht – oder auch Branchen nachträglich höher zu besteuern als Gewinne anderer Unternehmen. Dies geschieht aus dem Impuls heraus, diese Unternehmen hätten sich zwar formal gesetzeskonform verhalten, letztendlich aber prekäre Lagen ausgenutzt beziehungsweise unmoralisch hohe Gewinne erzielt. Und an dieser Stelle wird es dann problematisch. Ich glaube, wir alle wollen, dass die Entlastungsmaßnahmen, die erreicht worden sind, auch wirklich bei den Menschen ankommen. Die Frage ist, ob die Maßnahmen, die Pakete, die geschnürt worden sind, alle zielführend waren. Denn Preise ergeben sich am Ende anhand der Knappheitssituation am Markt und sind am Wettbewerb ausgerichtet. Es gibt elastische und unelastische Preise, die unser Verhalten stark oder weniger verändern. Daher richten sich Preise am Markt nicht immer nur nach den Einstandskosten, sondern auch nach der Besteuerung von bestimmten Produkten. Und jetzt treten bestimmte Wirkungen nicht ein. Das ist, glaube ich, eher eine Frage des Kartellrechts als eine Frage des Steuerrechts. Die Argumentation, diese Gewinne jetzt wegzubesteuern, ist populistisch, ist populär. Die Forderung nach Einführung einer Übergewinnsteuer öffnet aber meines Erachtens die Büchse der Pandora. Eine Differenzierung zwischen guten und schlechten Gewinnen ist nur sehr schlecht, nur schwierig möglich, und sie führt leicht zu Willkür, aber auch zu Fehllenkungseffekten. Investitionen mit dem Risiko eines Übererfolgs sind eben schwierig zu beurteilen. Ist eine Investition erfolgreich, muss der Unternehmer zukünftig fürchten, dass durch eine Adhoc-Änderung der Steuergesetze unternehmerische Investitionen zunichtegemacht werden, weil diese Erfolge daraus wieder wegbesteuert werden. Wenn dies Grundlage wird, lässt das Investitionsentscheidungen anders ausfallen, verändert das Investitionsentscheidungen in unserem Land. Unternehmen investieren mit Aussicht auf Gewinn. Diesen Gewinn wollen sie verlässlich haben. Im Übrigen schaffen sie auch in Teilen Vorsorge, indem sie sich mit Kontrakten eindecken und mögliche Knappheiten vorwegnehmen. Wenn sie an diesen Vorsorgemaßnahmen entsprechend partizipieren, dann machen sie zwar Gewinne, sorgen aber gleichzeitig dafür, dass der Versorgungsengpass nicht so knapp, so stark ausfällt, weil dort entsprechend reagiert wird. Insofern stellen sich viele Fragen, ob diese Steuer wirklich richtig ist. Das werden wir sicherlich von Ihnen hören, wenn wir das in den Ausschüssen diskutieren. Denn eine Antwort auf die Frage, wie man so etwas gerecht, vernünftig und verlässlich ausgestalten kann, haben Sie nicht geliefert. Und Sie können auch nicht definieren, was ein wirklicher Übergewinn ist und wie man künftig damit zu verfahren hat. Das führt auch zu verfassungsrechtlichen Fragen. Ich gehe fest davon aus, dass es erhebliche Gründe geben wird, die Verfassungsmäßigkeit anzuzweifeln. Verfassungswidrige Ungleichbehandlung tritt hier schnell ein, und die Steuer scheitert gerade an diesem Maßstab. Was ist ein kriegsbedingter Übergewinn, und ab welcher Höhe ist davon auszugehen, dass er eintritt? Sind die erwartbaren möglichen Übergewinne aus der Rüstungsindustrie auch kriegsbedingt? Zweifellos. Sind sie aber auch unmoralisch? Weiß ich nicht, wenn wir ein 100- Milliarden-Euro-Paket auflegen, das die Bundeswehr stärken soll. Und was ist mit den Gewinnen, die beispielsweise entstehen, wenn jetzt Preissteigerungen im Getreidebereich eintreten? Sind diese Übergewinne auch unmoralisch? Gibt es auch eine Steuer auf diese Unternehmensgewinne? Gibt es auch eine Steuer auf Unternehmensgewinne aus Bedarfen, die zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht identifizierbar sind, sich aber am Ende definitiv als Folge des Krieges herausstellen? Sie sehen: Es gibt zahlreiche Fragen, die man nicht beantworten kann in diesem Kontext, beispielsweise die Frage nach dem Gewinn, der daraus resultiert, dass der Unternehmer ein kriegsbedingt hohes Verlustrisiko über seine Preise ausgleicht. Sind auch solche Gewinne gut oder schlecht? Und was ist mit kriegsbedingten Verlusten? Können dann konsequenterweise auch kriegsbedingte Verluste gegengerechnet werden? Denn wenn man bestimmte kriegsbedingte Gewinne stärker besteuern will, müssen dann kriegsbedingte Verluste künftig steuerlich privilegiert werden? Diese Fragen könnte ich jetzt weiter fortsetzen. Ich glaube, das zeigt, dass dieses Instrument zunächst einmal ein sehr populäres Instrument ist, dass es aber, wenn man es sich anschaut, wenn man es wirklich prüft, weder zur Verlässlichkeit im Steuerrecht beiträgt noch konsequent angewendet werden kann, sehr viele Streitfragen aufwirft und eben nicht dazu führt, dass wir steuerlich auf einem guten Weg sind. Deswegen glaube ich, dass die Entlastungspakete sehr zielgerichtet sein müssen, wenn sie bei den Menschen ankommen sollen, zum Beispiel die Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. Das sind Dinge, die bei den Menschen direkt ankommen. Die entlasten nicht auf der Preisseite. Die entlasten die Menschen direkt. Das sind, glaube ich, sehr gute Maßnahmen. Im Augenblick brauchen wir Entlastungen und keine neuen Steuern mit Belastungen, weil die sich am Ende bei den Preisen wiederfinden würden. Bei allem, was man wegbesteuert, wo die Preise sehr unelastisch sind, läuft man Gefahr, dass man die zusätzlichen Steuern später in den Preisen als Kosten wiederfindet. Damit würde man die Inflation und die Belastung der Menschen weiter antreiben. Ich glaube, dass diese Instrumente nicht sehr geeignet sind. Insofern bin ich gespannt, ob Sie in den Diskussionen in den Ausschüssen noch nachschärfen, ob Sie dort noch weitere Vorschläge vorlegen und weiter auf diese Themen eingehen. Ich halte die jetzige Argumentation für ein wenig probates Mittel, und die Bedenken überwiegen doch deutlich. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Minister Hilbers! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen. Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen): Herr Präsident! Lieber Kollege Hilbers, wir haben ja schon an anderer Stelle, in der Diskussion über die Schuldenbremse, festgestellt, dass wir in haushaltspolitischen und auch in fiskalpolitischen Fragen selten auf einer Linie liegen. Aber das macht die Diskussion hier im Bundesrat ja auch spannend und zeigt, dass sich die politische Vielfalt im Bundesrat in einer solchen Debatte abbildet. Ich will in dieser Diskussion zunächst darauf hinweisen, dass nicht jede populäre Forderung – und ich bin froh, dass Sie das differenziert haben – eine populistische Forderung ist, denn die inflationäre Verwendung des Begriffs „Populismus“ hilft uns ja in einer rationalen Diskussion nicht weiter. Insofern ist die Debatte über die Übergewinnsteuer richtig. Sie ist in gewisser Hinsicht eine populäre Forderung, weil – und darauf hat Kollege Bovenschulte hingewiesen; ich bin sehr dankbar, dass Bremen diese Initiative hier eingebracht hat – die Gerechtigkeitsfragen bei der Ausgestaltung unseres Steuerrechts in der aktuellen Situation natürlich gestellt werden. Sie haben, lieber Kollege Hilbers, darauf hingewiesen, dass der Staat in diesem Jahr 40 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen hat. Ein relevanter Teil dieser Steuermehreinnahmen kommt von Bürgerinnen und Bürgern, die sich das faktisch nicht leisten können, und es gibt Unternehmen, die in dieser Krise, in dieser Kriegssituation einen Gewinn machen, der in hohem Maße über dem Gewinn in normalen Zeiten liegt. Und genau darum geht es. Wenn der Chef des Mannheimer ZEW, Achim Wambach, sagt, es sei das gute Recht von Unternehmen, Gewinne zu maximieren, dann trifft das auf unsere Wirtschaftsordnung zu. Aber es trifft auch auf unsere Verfassungsordnung zu, dass es das gute Recht des Staates ist, diese Gewinne durch Steuern abzuschöpfen. Das ist eben genau die Kontroverse, die seit Jahrzehnten über unsere Verfassungsordnung geführt wird, nicht zuletzt in den 60er-Jahren in der die Bundesrepublik prägenden Debatte zwischen Forsthoff und Abendroth über die Ausgestaltung und die soziale Dimension des Grundgesetzes. Vor diesem Hintergrund kann ich an dieser Stelle nur sagen: Wer in den vergangenen zwei Jahren im Bundesrat übereinstimmend, auch in Sondersitzungen des Bundesrates, den Weg dafür freigemacht hat, dass der Bund Unternehmen mit Milliardenhilfen stützt, der muss doch auf der anderen Seite auch in der Lage sein, hier mit dem gleichen Argument die Diskussion über eine Übergewinnsteuer zu führen und dieses Instrument zu prüfen, das – und darauf hat Kollege Bovenschulte hier hingewiesen – historische Vorbilder hat und gleichzeitig auch gegenwärtige Beispiele. Natürlich ist es so, dass die Verfassungsordnungen der Länder, über die hier gesprochen wird – Griechenland, Italien, Großbritannien, die USA beispielsweise –, historisch unterschiedlich ausgeprägt sind. Es ist richtig – und auch darauf hat Kollege Bovenschulte hingewiesen –, dass die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom März des vergangenen Jahres viele Fragen, die Kollege Hilbers hier aufgeworfen hat, bereits beantwortet hat. Insofern schlage ich vor, dieses Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Gegenstand der inhaltlichen Debatte in den Ausschüssen des Bundesrates zu machen, weil dort auf die materiellrechtlichen Fragen eingegangen wird. Die Übergewinnsteuer kann nämlich als Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf die Kompetenzgrundlage – Artikel 106 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 105 Absatz 2 Grundgesetz – gestützt werden. Es wird deutlich gemacht, dass das Rückwirkungsverbot zu beachten ist, dass sie keine erdrosselnde Wirkung haben darf. Das historische Beispiel in den USA war, dass dort in den beiden Weltkriegen eine Übergewinnsteuer von bis zu 95 Prozent erhoben worden ist. Darüber spricht doch in Deutschland überhaupt keiner. Und es wäre auch zu prüfen, ob die pauschale Übergewinnsteuer in Höhe von 25 Prozent, die Großbritannien eingeführt hat, in Deutschland dem verfassungsmäßigen Erdrosselungsverbot Rechnung tragen würde oder ob hier ein, wie es das Verfassungsgericht gesagt hat, gegenüber der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer vergleichsweise niedriger Satz zugrunde gelegt werden soll. Ich kann das Argument der Ungleichbehandlung nur bedingt nachvollziehen, denn das Ertragssteuerrecht weist bereits heute mit steigender Tendenz jeweils sachlich zu begründende unterschiedliche Belastungswirkungen bei gleich hohen Nettoeinkommen aus. Insofern ist es mir wichtig, im Hinblick auf den Bundesfinanzminister, der den Freien Demokraten angehört, auf ein Dokument historischer Art – das sage ich ganz bewusst mit einem Schmunzeln zum Kollegen Buchholz – zu verweisen, aus dem ich zitieren möchte. Ich will noch mal erinnern: ZEW-Chef Achim Wambach sagt, es sei das gute Recht von Unternehmen, Gewinne zu maximieren. In den Freiburger Thesen der FDP formulierte die Freie Demokratische Partei unter ihrem großartigen damaligen Generalsekretär Karl-Hermann Flach: Wo Ziele liberaler Gesellschaft durch den Selbstlauf der privaten Wirtschaft nicht erreicht werden können, wo somit von einem freien Spiel der Kräfte Ausfallserscheinungen oder gar Perversionstendenzen für die Ziele liberaler Gesellschaft drohen, bedarf es gezielter Gegenmaßnahmen des Staates mit den Mitteln des Rechts. Sehr richtig! Und genau darüber reden wir, wenn wir hier über eine Übergewinnsteuer reden. Nun will ich Kollege Hilbers zugestehen, dass es am Ende möglicherweise tatsächlich eine schwierige Diskussion geben kann. Aber auch hier würde ich dem Bundesfinanzminister empfehlen, auf ein Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des BMF, nämlich Frau Professor Langenmayr von der Katholischen Universität Eichstätt, zu hören, die darauf hinwies, dass es, sollte das Instrument der Übergewinnsteuer nicht das richtige Instrument sein, dem Staat, das heißt also auch uns als Bundesrat und dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber, unbenommen bleibt, Spitzeneinkommen, respektive höhere Kapitaleinkünfte, höher als bislang zu besteuern. Insofern haben wir verschiedene Ansatzpunkte, in dieser Krisensituation Perversionstendenzen in unserer Wirtschaft entgegenzuwirken, auch mit den Instrumenten des Steuerrechts, indem wir dann tatsächlich über Gerechtigkeit im Steuersystem reden. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr Professor Dr. Hoff! – Ich darf nun das Wort erteilen: Frau Parlamentarischer Staatssekretärin Hessel. Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es wird Sie nicht überraschen, dass auch ich die Einführung einer sogenannten Übergewinnsteuer ablehne. Herr Professor Dr. Hoff, auch wenn Sie die Freiburger Thesen zitiert beziehungsweise bemüht haben: Wir finden, die Einführung einer sogenannten Übergewinnsteuer ist keine gute Idee. Die Idee einer solchen Steuer mag für manche, zum Beispiel beim Blick auf die hohen Kraftstoffpreise an der Tankstelle, gerecht klingen. Große Unternehmen – vor allem aus dem Energiesektor – sollen nicht vom völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine profitieren. Ihre überdurchschnittlichen Gewinne sollen stattdessen zusätzlich besteuert werden. Die zu erwartenden Einnahmen sollen zumindest teilweise der Finanzierung der Entlastungsmaßnahmen für die Gesellschaft dienen. Um es aber klar zu sagen: Eine solche Steuer wäre ökonomisch kontraproduktiv, rechtlich problematisch und schon gar nicht schnell umsetzbar. Es gibt viele gute Gründe gegen eine Übergewinnsteuer. Folgende sind aus meiner Sicht wichtig: Erstens. Eine höhere Steuerbelastung für Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Situation höhere Gewinne erzielen, würde das Problem steigender Preise aller Voraussicht nach noch verschärfen. Das gilt insbesondere dort, wo die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf andere Produkte ausweichen können. In diesem Bereich können die Unternehmen steuerliche Mehrlasten auf die Kunden überwälzen, und es würde ein zusätzlicher – nicht gewollter – Preiseffekt entstehen. Es darf nicht passieren, dass die Politik die Inflation auch noch befeuert. Das wäre ein schwerer Fehler. Eine höhere Besteuerung würde auch einen Anreiz für multinationale Unternehmen schaffen, insbesondere Energieerzeugnisse in Staaten ohne Sondersteuer zu verkaufen. Im Extremfall käme es in Deutschland zu einer weiteren Verschärfung der Knappheit, was die Preise weiter erhöhen würde. Auch diese ungewollte Folge müssen wir unbedingt vermeiden. Zweitens. Wenn wir die große Herausforderung einer digitalen, klimaneutralen und nachhaltigen Transformation unserer Wirtschaft meistern wollen, brauchen wir attraktive inländische Standortbedingungen. Elementar sind dabei die Spielräume der Unternehmen für Investitionen. Schon heute ist die Belastung von Unternehmen in Deutschland im internationalen Vergleich hoch. Diskussionen über neue steuerliche Belastungen, die aus kurzfristigen politischen Motiven schnell und unüberlegt erhoben werden, sind ein falsches Signal. Sie sorgen für erhebliche Unsicherheit, gerade für internationale Investoren. Mit der Einführung einer Übergewinnsteuer wäre ein Präzedenzfall geschaffen, der die Erwartung weiterer Steuern schüren könnte. Dies würde die Unsicherheit noch verstärken. Drittens. Es wird sicherlich so sein, dass einzelne Unternehmen von der Ukrainekrise profitieren, während zahlreiche andere Unternehmen und vor allem Privatpersonen unter ihr leiden. Es ist jedoch festzuhalten, dass bei den davon profitierenden Unternehmen diese Gewinne meist dadurch entstehen, dass sie einen in der Volkswirtschaft real bestehenden Bedarf bedienen. Sie folgen ihrem regulären Geschäftsmodell und bieten die zur Krisenbewältigung zum Beispiel erforderlichen Energieprodukte an. Der Eindruck, dass die Regierung aufgrund kurzfristiger politischer Erwägungen willkürlich festlegt, welche dieser Gewinne nun in Ordnung sind und welche nicht, wäre verheerend. Das könnte den Anschein erwecken, die Regierung habe mit den grundlegenden Prinzipien der Marktwirtschaft gebrochen. Viertens. Hohe Gewinne bedeuten schon heute eine hohe Steuerlast, denn die Ertragsteuern folgen dem Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Wenn es also in bestimmten Unternehmen zu höheren Gewinnen kommt, schlagen sich diese auch im Rahmen der bestehenden Besteuerung in höheren Steuerzahlungen nieder. Dem stehen gegebenenfalls niedrigere Gewinne in Zeiten gegenüber, in denen die Rohstoffpreise wieder fallen. Fünftens. Wir müssen dringend vermeiden, dass wir das Vertrauen in das deutsche Steuersystem aufs Spiel setzen. Eine Übergewinnbesteuerung nimmt an, dass Gewinne, die die übliche Gewinnhöhe übersteigen, moralisch fragwürdig sind und daher einer zusätzlichen Besteuerung unterliegen sollten. Die Festlegung allerdings, welche Gewinnhöhe üblich ist und für welche Anwendungsfälle diese Besteuerung greift, ist schwer ermittelbar und sicherlich höchst streitanfällig. Hinzu kommt, dass dies ein vollkommen neues Element im deutschen Steuersystem wäre. Unser Ziel ist es aber, das deutsche Steuerrecht einfacher zu machen. Die Einführung einer Übergewinnbesteuerung wäre genau das Gegenteil. Sechstens. Auch aus energiepolitischer Sicht ist eine Besteuerung der sogenannten Windfall Profits mit weiteren Risiken verbunden. Sie würde auch diejenigen Stromerzeuger treffen, die auf der Grundlage erneuerbarer Energien Strom produzieren, da auch diese von den derzeit hohen Strompreisen profitieren. Dadurch würden genau diejenigen Stromerzeuger besonders besteuert, die zur Energiewende und vor allem zur Unabhängigkeit von Brennstoffimporten aus Russland beitragen sollen, und potenzielle Investoren verunsichert. Meine Damen und Herren, die Einführung einer Übergewinnsteuer, insbesondere im Energiesektor, wäre der falsche Weg. Vielmehr sehe ich bei diesem Thema aber das Bundeskartellamt in der Verantwortung. Es muss im Rahmen von Marktbeobachtungen und Wettbewerbsverfahren prüfen, ob die Höhe der Preise und somit auch etwaige Übergewinne aus unzulässigen Preisabsprachen auf den Energiemärkten resultieren oder Marktmacht missbraucht wird. Sollte sich hierbei herausstellen, dass der derzeitige Rechtsrahmen nicht ausreicht, so müssten gegebenenfalls die Regeln verschärft und die Eingriffsbefugnisse erweitert werden. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Staatssekretärin Hessel! Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage – federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend – dem Wirtschaftsausschuss zu. Damit darf ich den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf: TOP 25 Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz 2022) (Drucksache 264/22) Hierzu liegen mir keine Wortmeldungen vor. Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: TOP 1 Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Drucksache 222/22) Hierzu hat sich zu Wort gemeldet: Frau Staatsministerin Scharf, Bayern. Ulrike Scharf (Bayern): Vielen Dank! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des SGB II wird reine Symbolpolitik gemacht, denn das Gesetz ist fern jeder Lebenspraxis. Es ist weder sachgerecht noch lebensnah, und es bricht vor allen Dingen mit einem bewährten System. Lassen Sie mich deshalb zu Beginn das Wichtigste festhalten: Ich halte das Sanktionsmoratorium für grundfalsch. Der Bund setzt mit dem Moratorium die goldene Regel des Sozialstaatsprinzips außer Kraft. Ich darf daran erinnern, dieses Prinzip, die goldene Regel lautet: Fördern und Fordern. Dem so wichtigen Grundsatz des Forderns wird mit dem Gesetz schwerer Schaden zugefügt. Meine Damen und Herren, die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat maßgeblich zu einer positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt beigetragen. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ hat sich ganz eindeutig bewährt und darf nicht einfach so über Bord geworfen werden. Es ist ein Grundpfeiler für den Erfolg und insbesondere auch für die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz dieses Systems. Sanktionen sind wichtig für dieses System, es muss sie deshalb weiterhin geben. Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und überdehnt die Solidarbereitschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Warum sollen sie die Zeche zahlen, wenn Einzelne eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit beharrlich ablehnen? Warum sollen die Bürgerinnen und Bürger dafür aufkommen, wenn Einzelne eine zumutbare Arbeit einfach nicht annehmen? Auch wenn es häufig nur um eine kleine Minderheit der SGB-II- Leistungsbeziehenden geht, die sich den Mitwirkungspflichten entzieht, senden wir gesamtgesellschaftlich ein vollkommen falsches Signal, das da lautet: Egal, was du machst, die Jobcenter bezahlen. – Das Sanktionsmoratorium ist daher nicht nur ein Rückzug des Staates, es ist auch eine Herabwürdigung der Arbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, die Tag für Tag ihr Bestes geben, um Leistungsbeziehende wieder in Arbeit zu bringen. Und es geht zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die SGB-II-Leistungen finanzieren. Ich frage mich, warum wir uns so eindeutig auf der Seite derer positionieren, die sich auf Kosten anderer nicht im möglichen und zumutbaren Maße anstrengen. Der Bund will, dass die Jobcenter dabei tatenlos zusehen. Ich kann es einfach nicht verstehen, und es ist mir ein Rätsel, dass wir nicht auf der Seite der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stehen. Aus diesem guten Grund lehnt auch die gesamte Praxis der Jobcenter das Sanktionsmoratorium ab und bezeichnet es als katastrophal. Der Verweis der Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 trägt nicht. Das Gericht hat kein Sanktionsmoratorium gefordert. Ich empfehle hier dringend, noch einmal das Urteil zu lesen. Es stellt sich also die Frage: Warum gibt es nicht gleich eine umfassende Neuregelung mit rechtssicher definierten Sanktionsmöglichkeiten? Das wäre eine viel zielführendere Variante. Warum brauchen wir ein praxisfernes Sanktionsmoratorium als Zwischenschritt? Es wundert nicht, dass sich in der Gesetzesbegründung keine Erklärung zum Nutzen dieser Regelung findet. Es gibt nämlich auch keinen Nutzen. Ich darf es noch einmal in aller Deutlichkeit wiederholen: Eine weitere Übergangsregelung ist nicht erforderlich. Vielmehr wäre ein klares und eindeutiges Bekenntnis zu den klaren Sanktionsregelungen notwendig. Lassen Sie mich abschließend noch einen Punkt zum Gesetzgebungsverfahren sagen! Es ist nur schwer erträglich, dass den Ländern hier nur die Möglichkeit des Einspruchs, nicht aber zur Mitgestaltung gegeben wird. Eine so wichtige Änderung als Einspruchsgesetz zu bezeichnen, zeigt, wie wichtig dem Bund das föderale System ist. Wenn es aber darum geht, die Kosten zu bezahlen, sollen das die Länder machen. Schon allein deswegen wäre es notwendig gewesen, dass wir über die Zustimmung zum Gesetz abstimmen. Es wird also noch zu überprüfen sein, ob das Sanktionsmoratorium so rechtlich richtig verabschiedet wurde. All das bestärkt mich in der Ablehnung des Sanktionsmoratoriums. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Staatsministerin Scharf! – Ich darf nun die Senatorin Frau Katja Kipping aus Berlin aufrufen. Katja Kipping (Berlin): Herr Präsident! Liebe Mitglieder des Bundesrates! Für mich ist das heute die erste Rede im Bundesrat. Die Argumente, die Frau Scharf für Sanktionen und gegen Sanktionsfreiheit angebracht hat, höre ich aber nicht zum ersten Mal. Insofern passt es, dass hier vielleicht die Bandbreite der Zugänge zu diesem noch einmal Thema deutlich wird. Frau Scharf hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil angesprochen. Ich selbst war bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe vor Ort, habe dieses Urteil sehr gründlich studiert und kann nur sagen: Dort wurde klar festgelegt, dass es hergeleitet aus der Menschenwürde und dem Sozialstaatsprinzip das Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum gibt, und das ist dem Grunde nach unverfügbar. Dieses Grundrecht muss man sich nicht verdienen. Das ist natürlich ein Meilenstein in der Verfassungsrechtsprechung gewesen. Das fordert natürlich das Denken von manchen heraus; das ist mir schon klar. Tatsache ist aber: Es gibt ja auch andere Grundrechte, die man sich nicht verdienen muss, wie zum Beispiel das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit. Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hat sich mit den Sanktionen und der Praxis beschäftigt. Das Thema hat meine parlamentarische Zeit durchgehend begleitet. Und in der Gesellschaft haben Armutsforscher/-innen, Erwerbsloseninitiativen, Beratungsstellen und Sozialverbände immer wieder dafür geworben, dass die Praxis der Sanktionen überarbeitet wird. Sie haben sich letztlich für Sanktionsfreiheit ausgesprochen, und sie hatten gute Gründe dafür. An einige möchte ich hier erinnern. Das erste Argument habe ich bereits genannt: Grundsicherungsleistungen sollen die Menschenwürde absichern, sie sollen das Existenzminimum garantieren. Sanktionen stellen dies eben unter Vorbehalt. Zweitens: Sanktionen, und auch das Damoklesschwert von Sanktionen, haben in den letzten Jahren das Leben von Millionen geprägt. Teilweise waren im Laufe eines Jahres 10 Prozent der Leistungsberechtigten von mindestens einer Sanktion betroffen, und oft waren das Menschen, die in ihrem Leben mit ganz besonderen Schwierigkeiten konfrontiert waren. Ich weiß, zur Rechtfertigung werden ganz oft sozusagen die Erwerbslosen, die man disziplinieren muss, die angeblich faul sind, herangezogen. Die Realität – das sagen die sozialen Beratungsstellen landauf, landab – ist eine andere. Sanktionen treffen überdurchschnittlich häufig Menschen, die sich in einer besonderen Krise befinden, weil sie zum Beispiel eine Suchterkrankung haben oder unter psychischen Problemen leiden, Menschen, die schlecht lesen und schreiben können, in einer herausfordernden familiären Situation sind oder schlichtweg Betreuung brauchen. Kurzum: Sanktionen treffen Menschen, die eher Unterstützung und keine zusätzlichen Probleme wie Schulden, Stromsperren, Wohnungsverlust oder Hunger brauchen. Doch genau dazu führen Sanktionen: zu existenzieller Not. Und: Sanktionen treffen immer wieder Menschen, denen man nun wahrlich beim besten Willen kein eigenes Versäumnis vorwerfen kann. Jede dritte Sanktion betrifft Haushalte mit Kindern. Machen wir uns nichts vor: Eine Sanktion reißt ein Loch ins Haushaltsbudget, und wenn auf dem Abendbrottisch weniger steht, sind am Ende alle betroffen, nicht nur der direkt sanktionierte Erwerbslose. Viertens: Immer wieder wurde Widersprüchen und Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen stattgegeben, weil es beim Verhängen, selbst nach der alten Gesetzeslage, Fehler gab. Diese unrechtmäßige Kürzung des Existenzminimums hat Menschen getroffen, die schlichtweg kein finanzielles Polster hatten, um das zu puffern, die dann in eine Schuldenspirale hineingekommen sind, was für sie persönlich eine Katastrophe war, aber am Ende auch die öffentliche Hand teuer zu stehen kam, weil diese Probleme dann natürlich auch gemeinsam bearbeitet werden mussten. Ich möchte das Thema aber noch einmal in einen größeren Zusammenhang stellen. Das vorliegende Gesetz schafft ja Sanktionen nicht ab, es ist noch keine Sanktionsfreiheit, aber es setzt Sanktionen zumindest teilweise aus. Das ist begrüßenswert. Die Bundesregierung hat sich ja mit dem Bürgergeld etwas Großes vorgenommen. Wenn wir uns jetzt vergegenwärtigen – und das ist ein Thema, das den Senat von Berlin schon lange umtreibt –, dass wir gerade durch steigende Preise für Lebensmittel und explodierende Energiepreise vor einer neuen Armutswelle, einer neuen Armutsspirale stehen, würde ich sagen: Wir müssen das auch in diesem Kontext behandeln. Schutz vor Armut ist ein wichtiges Instrument für die Krisenresilienz einer Gesellschaft, also für die Widerstandsfähigkeit gegen Krisen. Und gerade in Zeiten einer Krise stärkt Schutz vor Armut auch die Demokratie. Ich hoffe daher, dass wir die Zeit der zumindest teilweisen Aussetzung von Sanktionen, also die Zeit des Sanktionsmoratoriums, wie es der Bund hier vorschlägt, gemeinsam nutzen, um die negativen Seiten des Hartz- IV-Systems zu überwinden und das Sozialrecht neu auszurichten, hin zu einem menschenwürdigen Existenzminimum und einem Sozialrecht, das eben nicht auf Sanktionen, sondern auf Unterstützung basiert; kurzum: hin zum Schutz vor Armut. – Vielen Dank! Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau Senatorin Kipping! Eine Erklärung zu Protokoll1 ist hinterlegt von Herrn Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen). Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Ich schließe den TOP 1. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: TOP 2 Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) (Drucksache 223/22) 1 Anlage 2 Wortmeldungen liegen keine vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Wer dafür ist, dem Gesetz entsprechend Ziffer 1 zuzustimmen, den bitte ich, das anzuzeigen! – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Wir haben nun noch über die Entschließung in Ziffer 2 abzustimmen, zu der um getrennte Abstimmung gebeten wurde. Ich frage daher: Wer ist für den Buchstaben a? – Minderheit. Buchstaben b und d gemeinsam! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe c Satz 1! – Mehrheit. Buchstabe c Satz 2! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine Entschließung gefasst. Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf: TOP 3 Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) (Drucksache 224/22) Zu Wort gemeldet hat sich der Parlamentarische Staatssekretär Professor Dr. Franke, Bundesministerium für Gesundheit. – Sie haben das Wort. Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit mehr als zwei Jahren müssen wir alle mit den Auswirkungen der Coronapandemie leben, und allen hat diese Zeit in der Tat viel abverlangt. Auch wenn die Lage gerade entspannter ist als vor einigen Monaten: Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Das spüren wir alle, manche stärker als andere. Zum Beispiel die Beschäftigten in der Pflege. Sie sind und waren in der Pandemie extrem gefordert, mental und körperlich. Mit dem Pflegebonus wollen wir ihnen unsere Wertschätzung zeigen. 1 Milliarde Euro, das wissen Sie alle, stellt der Bund dafür bereit. Davon fließen je 500 Millionen Euro an die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und 500 Millionen Euro in die Langzeitpflege. Für all jene, die besonders viel mit schwer erkrankten Coronapatienten gearbeitet haben, gibt es einen höheren Bonus. Vor allem die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben um das Leben von vielen Covid-Erkrankten gekämpft, kämpfen müssen. Sie können über 2 000 Euro erhalten, Mitarbeiter in der Altenpflege bis zu 550 Euro. Dieser Bonus ist steuer- und abgabenfrei. Die finanziellen Mittel sind allerdings begrenzt. Leider konnten nicht alle Beschäftigten diese Wertschätzung erhalten. Deshalb hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass 2022 auch nichtstaatliche Boni für bestimmte Mitarbeiter im Gesundheitswesen steuer- und abgabenfrei sind, und zwar bis zu einem Betrag von 4 500 Euro. Davon können auch Beschäftigte in Arztpraxen, beispielsweise in Hausarztpraxen, die viel mit Coronapatienten zu tun hatten, oder auch aus dem Rettungsdienst, was den Ländern ja wichtig war, profitieren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, weder der Pflegebonus noch Steuerfreibeträge können aufwiegen, was unsere Pflegekräfte in der Pandemie und auch darüber hinaus in ihrer Praxis leisten. Deswegen ist es richtig, dass wir uns – schon in der Großen Koalition und jetzt in der Ampel – für nachhaltig bessere Rahmenbedingungen einsetzen. So wurden die Pflegekosten vor einigen Jahren ganz bewusst aus den Fallpauschalen herausgenommen. Nötige Pflegestellen in den Krankenhäusern werden heute voll refinanziert. Es lohnt sich also nicht mehr, auf Kosten der Pflege zu sparen, obwohl das immer noch behauptet wird. Das stimmt einfach nicht mehr. Auch im Bereich der Langzeitpflege wollen wir echte Verbesserungen bewirken, denn es kann nicht sein, dass jemand, der Senioren in einem Altenheim pflegt, viel weniger verdient als ein Beschäftigter in einer Klinik. Deshalb dürfen ab September nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die nach Tarif oder vergleichbar bezahlen. Hierzu enthält der vorliegende Gesetzesbeschluss Klarstellungen, damit dieser Plan auch verlässlich umgesetzt werden kann. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Schritt die Lohnlücke in der Pflege deutlich verkleinern können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch kurz auf zwei Aspekte eingehen, die mit dem Pflegebonusgesetz auch geregelt werden: Erstens werden Grippeschutzimpfungen ab Herbst flächendeckend in Apotheken möglich sein. Im Idealfall können dann sogar Corona- und Grippeschutzimpfung gleichzeitig durchgeführt werden. Dadurch wird das Impfen noch etwas niedrigschwelliger. Zweitens erhalten Krankenhäuser zusätzlich liquide Mittel. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil wir aktuell eine Diskussion über die finanzielle Lage der Krankenhäuser haben. Den Ganzjahreserlösausgleich für 2022 gibt es ja erst ab Anfang des kommenden Jahres. Insofern sind viele Krankenhäuser zum Teil in Liquiditätsschwierigkeiten. Deswegen sieht das Gesetz einen deutlich erhöhten vorläufigen Pflegeentgeltwert von 200 Euro für die zweite Jahreshälfte vor. Das wird den Kliniken sehr helfen. Ferner bringen wir auf den Weg, dass die Krankenhäuser, die keine Ausgleichszahlungen bekommen haben, in Zukunft Abschlagszahlungen erhalten können. Auch das wird den Krankenhäusern spürbar helfen. Das vorliegende Gesetz federt also die Folgen der Pandemie ab und stärkt die Pflege. Es ist aber auch ein starkes Signal an die Pflege. Es zeigt, dass wir die wertvolle Arbeit der Beschäftigten schätzen. Darauf können und sollten wir weiter aufbauen. – Danke schön! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Herrn Staatminister Dr. Herrmann (Bayern) und von Herrn Senator Geisel (Berlin). Sehr geehrte Damen und Herren, es liegen weder Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses vor. Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft. Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung rufe ich die in dem Umdruck 5/20222 zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte: 4 bis 7, 11, 15, 17 bis 20, 22, 23 und 29. Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Zu Punkt 6 sind Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen der Vorlage beigetreten. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8: TOP 8 Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Einundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV) – Antrag des Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR – (Drucksache 251/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine Erklärung zu Protokoll3 wurde abgegeben von Frau Staatsministerin Hinz (Hessen). Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zu. 1 Anlagen 3 und 4 2 Anlage 5 3 Anlage 6 Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9: TOP 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative (Änderungsgesetz zur Europäischen Bürgerinitiative – EBIGÄndG) (Drucksache 184/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Somit können wir gleich mit der Abstimmung beginnen. Eine Empfehlung des federführenden Innenausschusses ist nicht zustande gekommen. Ich frage daher: Wer ist dafür, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben? – Minderheit. Damit hat der Bundesrat k e i n e Stellungnahme beschlossen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10: TOP 10 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache 185/22) Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussempfehlungen. Ziffer 1! Bitte Ihr Handzeichen! – Minderheit. Dann stimmen wir darüber ab, wer gemäß Ziffer 2 dafür ist, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit. Dann ist so beschlossen. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angelangt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12: TOP 12 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz) COM(2022) 68 final; Ratsdok. 6596/22 (Drucksache 130/22, zu Drucksache 130/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab. Zur Einzelabstimmung rufe ich auf: Ziffer 5! – Deutliche Mehrheit. Damit entfällt Ziffer 6. Ziffer 26! – Mehrheit. Ziffer 28! – Mehrheit. Ziffer 33, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit. Jetzt bitte das Handzeichen für den letzten Satz von Ziffer 33! – Mehrheit. Ziffer 39! – Mehrheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13: TOP 13 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/942 COM(2021) 805 final; Ratsdok. 15063/21 (Drucksache 74/22, zu Drucksache 74/22) Es liegen keine Wortmeldungen vor. Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Mehrheit. Ziffer 4! – Mehrheit. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 12! – Minderheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14: TOP 14 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 COM(2022) 150 final; Ratsdok. 8042/22 (Drucksache 195/22, zu Drucksache 195/22) Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau Staatsministerin Hinz aus Hessen. Priska Hinz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 0,4 Grad Erderwärmung hängen davon ab, ob es gelingt, die internationalen Vereinbarungen zur Reduktion fluorierter Treibhausgase einzuhalten. Diese Treibhausgase, besser bekannt als „F-Gase“, sind nämlich echte Klimakiller. Ihr Treibhausgaspotenzial übersteigt das von CO2 teils um das Mehrtausendfache. Umso wichtiger ist es also, dass die Nutzung von F-Gasen effektiv reguliert wird. Dafür hat sich Hessen schon in der Vergangenheit eingesetzt, und wir haben bei diesem Thema in Deutschland gute Fortschritte gemacht. Erst letztes Jahr wurde durch unseren Vorschlag eine Gesetzesänderung verabschiedet, die den illegalen Handel mit F-Gasen durch einen effektiveren Vollzug unterbinden soll. Hessen hat damit die Problematik von F-Gasen frühzeitig erkannt, und wir wollen das Thema weiter vorantreiben. Auch die legale Nutzung von F-Gasen muss weiterhin streng reguliert werden. Es ist gut, dass die europäische F-Gase-Verordnung, über die wir heute beraten, die richtigen Akzente setzt. Die in der Novelle vorgesehene deutliche Reduzierung der Quotenziele für F-Gase ist ein wichtiger Teilerfolg für den Klimaschutz. Allerdings dürfen wir dabei nicht stehen bleiben. Deswegen zeigt der hessische Antrag notwendige weitere Handlungsbedarfe auf. Er fordert für das stärkste bekannte Treibhausgas, Schwefelhexafluorid, eine wesentlich stärkere Regulierung. Denn eine einzige Tonne dieses Gases kann dem Klima genauso viel Schaden zufügen wie 22 800 Tonnen CO2. Mit unserer Forderung wird nichts Unmögliches verlangt. Auf dem europäischen Markt stehen nämlich längst praktisch erprobte Alternativen zur Verfügung. Lassen Sie mich Ihnen weitere konkrete Maßnahmen nennen, die der Verordnungsentwurf vermissen lässt: Holz wird oftmals nach China exportiert. Trotz geeigneter Alternativen wird dieses Holz weiterhin mit schädlichen F-Gasen vorbehandelt. Allein bei dieser Holzvorbehandlung im Hamburger Hafen verursachen diese F-Gase so viel Treibhausgasemissionen wie die Hälfte des innerdeutschen Flugverkehrs vor Corona. Trotz erstmaliger Aufnahme in die F-Gase-Verordnung fehlen auch hier die notwendigen konkreten Regelungen. Daher fordern wir die Nutzung von Rückgewinnungs- und Abgasreinigungsanlagen und damit einen zügigen Phasedown sowie Anwendungsverbote. Auch wenn sich Europa mit der neuen F-Gase- Verordnung durchaus in die richtige Richtung bewegt: Für den Klimaschutz ist deutlich mehr drin. Nur mit einer ambitionierten Verordnung kann es gelingen, die Transformation hin zu klimafreundlicher Technologie zu beschleunigen. Nur so schützen und stärken wir die natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sind Voraussetzung für unsere Zukunft. Deswegen bitte ich um Unterstützung für unsere eingebrachten Empfehlungen. Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir stimmen somit gleich über die Ausschussempfehlungen ab. Ziffer 7! – Mehrheit. Ziffer 22, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit. Nun bitte das Handzeichen für den letzten Satz von Ziffer 22! – Mehrheit. Ziffer 23, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit. Weiter geht es mit dem letzten Satz von Ziffer 23! – Mehrheit. Ziffer 24! – Minderheit. Ziffer 25! – Minderheit. Ziffer 26! – Minderheit. Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16: TOP 16 Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig unbegründeten oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“) COM(2022) 177 final; Ratsdok. 8529/22 (Drucksache 183/22, zu Drucksache 183/22) Hier liegen keine Wortmeldungen vor. Insofern können wir gleich mit der Abstimmung der Ausschussempfehlungen beginnen. Ziffer 5! – Mehrheit. Ziffer 8! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Minderheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Ziffer 18! – Minderheit. Ziffer 19! – Minderheit. Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21: TOP 21 Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung – TKMV) (Drucksache 227/22) Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit Herrn Minister Strobl aus Baden-Württemberg. Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Fünf Worte sind entscheidend: Die Digitalisierung verändert die Welt. Das ist ein gewaltiger Transformationsprozess, bei dem alle, die Wirtschaft, die Wissenschaft, Staat und Politik, außerordentlich gefordert sind. Dabei gibt es eine Sache, die zwar nicht alles bedeutet, ohne die aber alles andere nichts werden wird: Das ist die digitale Infrastruktur. Ohne eine funktionierende digitale Infrastruktur, ohne die Gigabitwelt flächendeckend, überall, werden wir den Herausforderungen der Digitalisierung in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik nicht gerecht werden können. Nun ist die Rechtslage, dass für die digitale Infrastruktur zunächst einmal die privaten Telekommunikationsunternehmen zuständig sind. Genau darum geht es heute mit der TK-Mindestversorgungsverordnung. Diese liegt uns vor. Die Bundesregierung hatte zunächst im Download 10 Mbit pro Sekunde vorgesehen. Das erschien uns etwas unterambitioniert. Wir erkennen jedoch an, dass die Bundesregierung nun in einer Protokollerklärung angekündigt hat, nach einer raschen Evaluation auf mindestens 15 Mbit pro Sekunde im Download zu gehen. Das ist auch noch nicht der Traum schlafloser Nächte, aber es geht ja um die TK-Mindestversorgungsverordnung. Das heißt, das ist wirklich ein allerunterster Standard, der hiermit festgeschrieben wird. Da die Bundesregierung durch die Protokollerklärung nun selbst das klare Signal gibt, dass noch deutlich Luft nach oben ist, erkennen wir das an und werden seitens Baden-Württembergs der Verordnung zustimmen. Das ist aber gar nicht der entscheidende Punkt. Der entscheidende Punkt ist aus unserer Sicht, dass wir auf der einen Seite die Datenautobahnen brauchen, auf der anderen Seite aber auch Datenstraßen in alle Städte, Gemeinden und Dörfer. In diesem Fall brauchen wir auch Datenstraßen ohne eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Oder anders gesagt: Wir müssen es bis zum Jahr 2025, allerspätestens bis 2030, schaffen, nicht nur einen Mindeststandard zu bieten, sondern flächendeckend in der Republik gigabitfähige Strukturen aufzubauen. Ja, das ist ein gigantischer Kraftakt. Der Kraftakt ist aber zu schaffen, wenn weiterhin die Wirtschaft milliardenschwer investiert, der Bund milliardenschwer investiert, die Länder milliardenschwer investieren und auch die kommunale Seite weiterhin bereit ist, viel Geld aufzubringen. Anders wird das nicht funktionieren. Ich will beispielhaft für mein Land Baden- Württemberg sagen, dass wir in den vergangenen fünf Jahren wirklich sehr viel Geld in die Hand genommen haben und auch gut vorangekommen sind: 1,7 Milliarden Euro allein an Landesgeld für über 3 000 Digitalisierungsprojekte in Baden-Württemberg, dazu 1,6 Milliarden Euro an Bundesgeld, kofinanziert, plus die Finanzierung, die die Kommunen dann noch übernommen haben. Das ist wirklich sehr viel Geld. Vor fünf Jahren waren wir bei der Versorgung mit 50 Mbit in Baden-Württemberg noch bei gut 70 Prozent, inzwischen sind wir bei über 95 Prozent der Haushalte, die jedenfalls eine 50-Mbit-Versorgung haben. Das ist ein gewaltiger Fortschritt. Und in der Gigabitwelt ist der Fortschritt noch größer. Dort waren wir vor fünf Jahren bei 1,4 Prozent, inzwischen sind wir bei über 55 Prozent der Haushalte, die 1 000 Mbit haben, also eine gewaltige Steigerung. Es ist aber eben nur gut die Hälfte der Haushalte, die in der Gigabitwelt ist. Die andere Hälfte wartet noch darauf. Das heißt: Es bleibt sehr viel zu tun, und wir brauchen auch weiterhin milliardenschwere Investitionen; das gilt auch für den Bund. Deswegen habe ich heute mit Freude im „Handelsblatt“ gelesen, dass der Bundeskanzler angekündigt hat – ich zitiere –, „massiv“ in den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu investieren. Das ist gut so, denn es gab auch schon andere Hinweise, etwa den Hinweis, dass die 12 Milliarden Euro für digitale Infrastruktur, die es in der letzten Legislaturperiode seitens des Bundes gegeben hat, deutlich herabgekürzt werden sollen. Das wäre sehr schlecht. Deswegen will ich klar artikulieren, dass es unser Wunsch ist, die bewährte Förderung fortzuführen und im Übrigen die Aufgreifschwelle entfallen zu lassen. Wenn die Aufgreifschwelle entfällt, bringt das noch einmal eine neue und notwendige Dynamik in die Breitbandinfrastruktur hinein, die wir brauchen. Wir brauchen aber im Gegenzug – noch einmal – viele Milliarden Euro, auch öffentliches Geld. Hier kann sich der Bund nicht aus der Verantwortung verabschieden. Vielmehr muss die Förderung, die wir in den letzten Jahren hatten, zwingend verstetigt werden – bei einer Förderkulisse, die nicht zu viel Bürokratie bringt. Das ist einfach wichtig. Diese Infrastruktur ist die Infrastruktur der Zukunft. Das ist die Infrastruktur im 21. Jahrhundert. Das ist im Grunde genommen Daseinsvorsorge wie die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser. Das ist ein entscheidend wichtiger Punkt. Es ist auch ein gesellschaftspolitisch entscheidend wichtiger Punkt, dass wir insbesondere auch den Menschen in den ländlichen Räumen das weltbeste Internet anbieten, es auch in den ländlichen Räumen eine Gigabit- Versorgung gibt, die ländlichen Räume nicht abgehängt werden und wir in diesem entscheidenden und wichtigen Punkt gleichwertige Lebensverhältnisse in der Republik schaffen. Das ist unsere Verantwortung, und deswegen werden wir auch in den nächsten Jahren ordentlich Geld in eine gute Breitbandinfrastruktur in Deutschland investieren müssen. – Herzlichen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Ich darf die nächste Rednerin aufrufen: Frau Parlamentarische Staatssekretärin Kluckert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim Bundesminister für Digitales und Verkehr: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne Internet funktioniert im 21. Jahrhundert nichts. Das betrifft unsere Wirtschaft, das betrifft die Bildung, aber auch das alltägliche Leben. Das gilt heute, das wird aber umso mehr in der Zukunft gelten. Die Frage, ob unsere ländlichen Räume lebenswert sind, steht in einem direkten Zusammenhang mit der Frage, inwieweit wir es schaffen, überall – und tatsächlich überall – Glasfaser auszubauen. Deswegen ist es richtig, dass mit dieser Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung jetzt eine Daseinsvorsorge geschaffen wird. Sie ist die Voraussetzung für ein Basisnetz der digitalen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Erstmals haben wirklich alle Endnutzer einen Anspruch auf eine Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten. Und dieses Recht soll nun mit dieser Verordnung, die heute hier zur Abstimmung steht, mit Leben gefüllt werden. Die Bundesnetzagentur wird in die Lage versetzt, dieses Recht dann auch durchzusetzen. Klar ist aber auch: Diese Verordnung ist in keiner Weise ein Ersatz für den Gigabitausbau. Mit dieser Verordnung können wir keinen Gigabitausbau vorantreiben. Es ist eine Abfederung der absolut negativen Spitzen in Deutschland, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger. Es wäre jetzt falsch, die Ressourcen, die wir für den Gigabitausbau brauchen, in einem hohen Maße umzuleiten in die Gegenden, die am schlechtesten versorgt sind. Ich glaube, niemand möchte, dass wir mit hohen Anforderungen dazu kommen, dass diese Ressourcen fehlgeleitet werden und nur noch für die negativen Spitzen verwendet werden. Deswegen ist es richtig, dass wir nicht den Gigabitausbau bremsen, sondern es schaffen, diese Negativspitzen abzubauen und damit die Dynamik, die wir für den Ausbau brauchen, zu erhalten. Auch klar ist, dass, je näher wir dem flächendeckenden Ausbau kommen, den wir mit der Gigabitstrategie erwarten, die jetzt gerade in der Abstimmung mit Ihnen ist – mit den Ländern, mit den Kommunen, mit den Unternehmen –, und je weiter wir da vorankommen, auch nachgeschärft wird und höhere Anforderungen gestellt werden. Insofern handelt es sich hier heute um einen Startschuss für die Mindestversorgung. Und nachdem der Digitalausschuss dem schon zugestimmt hat am 11. Mai, hoffen wir natürlich, dass Sie heute hier im Bundesrat auch den Startschuss dafür geben, dass diese Verordnung tatsächlich auf den Weg gebracht werden kann. Uns ist natürlich die klare Haltung einiger Bundesländer nicht entgangen, was das betrifft. Deswegen haben wir nachgeschärft. Wir geben heute eine Protokollerklärung ab, in der wir einige Dinge noch einmal klarstellen: Erstens wollen wir Sie frühzeitig in die weitere Entwicklung dieser Verordnung einbinden, Ihre Anregungen zur Verbesserung ernst nehmen und einfließen lassen. Wir wollen insbesondere die Datengrundlage, was es bedeutet für einen Mehrpersonenhaushalt, für Homeoffice, für Bildung, die digital ist, mit aufnehmen und die Verordnung diesbezüglich nachschärfen. Wir werden ein Gutachten in Auftrag geben, dessen Ergebnisse bei der ersten Evaluierung im Jahr 2022 und dann 2023 einfließen. Wir versichern, dass die TKMV bereits Mitte 2023 angepasst wird und dabei der Wert für die Mindestbandbreite im Download von 10 auf 15 Megabit pro Sekunde angehoben wird. Gestatten Sie mir aber abschließend noch ein paar Bemerkungen! Noch einmal: Die TKMV und der Universaldienst sind eine gute Basis. Wir müssen jetzt daran arbeiten, dass die Gigabitstrategie mit Leben gefüllt wird. Und natürlich müssen die finanziellen Ressourcen – das sind die großen finanziellen Ressourcen der Privatwirtschaft, der Unternehmen, der Länder, des Bundes, der Kommunen – hier in einer guten Förderkulisse zusammengeführt werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Gigabit überall in Deutschland verfügbar ist, und daran müssen wir zusammen arbeiten. Uns ist wichtig, dass diese Verordnung heute hier beschlossen wird, damit die Leute schnellstmöglich überall in Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine Grundversorgung mit Internet haben. Dafür möchte ich noch einmal ganz herzlich werben und Sie um die Zustimmung zu diesem Gesetz bitten. – Vielen Dank! Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten Dank! – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Je eine Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Frau Ministerin Havliza (Niedersachsen) und von der Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Kluckert (Bundesministerium für Digitales und Verkehr). Somit können wir mit der Abstimmung beginnen. Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor. Ziffer 1! – Minderheit. Ziffer 2! – Minderheit. Ziffer 3! – Minderheit. Ziffer 4! – Minderheit. Ziffer 5! – Minderheit. Ziffer 6! – Minderheit. Ziffer 7! – Minderheit. Ziffer 8! – Minderheit. Dann frage ich, wer der Verordnung entsprechend Ziffer 9 der Ausschussempfehlungen unverändert zustimmen möchte. – Mehrheit. Dann ist das so beschlossen. Es bleibt abzustimmen über die empfohlene Entschließung. Ich beginne mit Ziffer 10, zunächst Buchstaben a und b gemeinsam! – Mehrheit. Buchstaben c und d gemeinsam! – Mehrheit. Ziffer 11! – Mehrheit. Ziffer 12! – Mehrheit. Ziffer 13! – Mehrheit. Ziffer 14! – Mehrheit. Ziffer 15! – Mehrheit. Ziffer 16! – Mehrheit. Ziffer 17! – Mehrheit. Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst. Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes angelangt. Wir haben jetzt zwar die Tagesordnung abgearbeitet, wir sind aber noch nicht ganz am Ende der Sitzung. Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich Ihre Aufmerk- 1 Anlagen 7 und 8 samkeit auf das Thema unerledigte Vorlagen beim Bundesrat lenken. Der Ihnen vorliegende Umdruck A2 listet auf: Landesinitiativen, die von den Ländern in der Zeit vor Beginn der 19. Wahlperiode beim Bundesrat eingebracht, aber bisher nicht abschließend behandelt wurden und als erledigt gelten sollen, sowie vier EU-Vorlagen, die ebenfalls als erledigt gelten sollen. Zu den Vorlagen in Umdruck A soll heute ein Erledigtbeschluss gefasst werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch, einen Erledigtbeschluss zu fassen? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Zur Klarstellung sind in dem vorliegenden Umdruck B3 diejenigen Initiativen aufgeführt, die weiterhin anhängig bleiben. Beide Papiere werden der Niederschrift als Anlagen beigefügt. Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt sind wir tatsächlich am Ende dieser Sitzung angekommen. Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein auf Freitag, den 8. Juli 2022, 9.30 Uhr. Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende. Sollten Sie noch nach Hause reisen wollen oder müssen, dann eine gute Fahrt! Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 11.27 Uhr) 2 Anlage 9 3 Anlage 10 Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG) Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1683/95, (EG) Nr. 333/2002, (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens COM(2022) 658 final; Ratsdok. 8568/22 (Drucksache 192/22, zu Drucksache 192/22) Ausschusszuweisung: EU – In Beschluss: Kenntisnahme Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2019 (Drucksache 199/22) Ausschusszuweisung: U Beschluss: Kenntnisnahme Korrektur 1021. Sitzung S. 210*, Anlage 15 – Erklärung von Ministerin Ursula Nonnemacher (Brandenburg) zu Punkt 45 der Tagesordnung –: Im ersten Absatz ist „Das Land Brandenburg hält“ zu ersetzen durch „Das Land Brandenburg und das Land Sachsen-Anhalt halten“; im dritten Absatz ist „Brandenburg geht davon aus“ zu ersetzen durch „Brandenburg und Sachsen-Anhalt gehen davon aus“. Feststellung gemäß § 34 GO BR Einspruch gegen die Berichte über die 1020. und die 1021. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit gelten die Berichte gemäß § 34 GO BR als genehmigt. Anlage 1 Erklärung von Senatorin Katja Kipping (Berlin) zu Punkt 26 der Tagesordnung Die Länder Berlin, Bremen und Thüringen geben folgende Erklärung zu Protokoll: Die Länder Berlin, Bremen und Thüringen begrüßen die Anhebung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro als wichtigen Schritt zur Verwirklichung eines existenzsichernden und altersarmutsfesten Einkommens zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Nur dadurch kann Beschäftigten gleichermaßen eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht sowie eine Zukunftsperspektive eröffnet werden, ohne die eine dauerhaft eigenständige Lebensführung und in die Zukunft gerichtete Lebensplanung nicht möglich ist. Die Länder Berlin, Bremen und Thüringen sehen jedoch die vorgesehene Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze sowie deren künftige Kopplung an die jeweilige Höhe des Bundesmindestlohns kritisch. Durch diese Dynamisierung werden Minijobs und versicherungsfreie Beschäftigung noch attraktiver. Diese Beschäftigungsform steht dem Leitbild „Gute Arbeit“ entgegen und kann strukturelle Benachteiligungen insbesondere von (Ehe-)Frauen am Arbeitsmarkt mit negativen Folgen für weibliche Erwerbsbiografien verfestigen und eine eigenständige Existenzsicherung durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erschweren. Anlage 2 Erklärung von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen) zu Punkt 1 der Tagesordnung Heute berät der Bundesrat abschließend über die befristete Aussetzung der Sanktionsregelungen für Pflichtverstöße im Sozialgesetzbuch II. Das Vorhaben ist zu begrüßen, auch wenn nicht verkannt werden darf, dass relevante Nachbesserungen erst im Rahmen der Befassungen im Bundestag per Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorgenommen worden sind. So sah die Vorlage der Bundesregierung ursprünglich eine Geltung des Moratoriums nur bis zum Ende des Jahres 2022 vor, obwohl im erst wenige Monate alten Koalitionsvertrag davon gesprochen wird, dass bis zu einer gesetzlichen Neuregelung ein einjähriges Moratorium für die bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum geschaffen werden soll. Erst im Bundestagsverfahren wurde die Laufzeit des Sanktionsmoratoriums auf ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt. Damit wird der Bundesregierung zugleich auch noch etwas „Luft“ verschafft, da die Neuregelungen zum Bürgergeld wohl erst später als ursprünglich geplant vorliegen werden, aber hier ein fließender Übergang wünschenswert ist. Benannt werden muss allerdings, dass hier kein Sanktionsmoratorium im umfassenden Sinne umgesetzt wird. Meldeversäumnisse können weiterhin sanktioniert werden, wenngleich in eingeschränktem Maße. Zudem wurde § 31b Absatz 1 Satz 5 Sozialgesetzbuch II, der die Feststellung der Minderung auf einen Zeitraum von sechs Monaten nach der Pflichtverletzung beinhaltet, nicht außer Kraft gesetzt. Es findet sich auch im Gesetzestext keine Klarstellung, dass zeitversetzte Sanktionen nicht stattfinden dürfen. Es gibt zwar Hinweise dazu in der Gesetzesbegründung und auch mündliche Beteuerungen vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, aber wirklich festgeschrieben wurde das nicht. Nicht ganz schlüssig erscheint mir zudem, dass man zunächst mit dem hier in Rede stehenden Gesetz Sanktionen zumindest für zwölf Monate deutlich einschränkt und Kürzungen über zehn Prozent gesetzlich ganz ausschließt, aber gleichzeitig festschreibt, mit der Neuregelung der Sanktionen im Rahmen des Bürgergeldes auch weiterhin Leistungsminderungen bis zu 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs ermöglichen zu wollen. Um es noch einmal zu betonen: Das menschenwürdige Existenzminimum ist ein allgemeines Menschenrecht und es ist stets zu gewährleisten. So hat auch das Bundesverfassungsgericht unter anderem im Jahr 2012 klargestellt, „dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss“. Sanktionen in der Grundsicherung kürzen das zum Leben Notwendige und verletzen somit den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Soziale Teilhabe wird schwer bis unmöglich, ebenso wie die soziale und berufliche Eingliederung. Sanktionen bestrafen und drohen genau dort, wo eigentlich Respekt, Hilfe und Unterstützung notwendig sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem im Jahr 2014 auch festgestellt, dass die Regelsätze gerade noch so existenzdeckend wären. Gleichzeitig wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, „dass erkennbare Risiken einer Unterdeckung existenzsichernder Bedarfe nicht eintreten werden“. Einmal abgesehen vom Erfordernis einer sachgerechten Neuermittlung der Regelbedarfe wird auch mit Blick auf die in den vergangenen Monaten besonders hohen Preissteigerungen und die zunehmende Inflation sehr deutlich, dass hier eine zusätzliche Kürzung durch Sanktionen einen äußert schmerzhaften Eingriff ins Existenzminimum bedeutet. Nicht nur aus sozialpolitischen Gründen ist das abzulehnen. Vergessen werden darf auch nicht, dass eine Leistungskürzung weit über die oder den unmittelbar Betroffenen hinaus wirkt, beispielsweise wenn die sanktionierte Person Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist. Sanktionen wirken sich zudem hemmend auf die Arbeitssuche aus, denn schon mit einer allgegenwärtigen Drohung im Hintergrund wird kaum eine freie und offensive Verhandlung über Lohn- und Arbeitsbedingungen stattfinden können. Anstelle der geltenden Sanktionsregelungen muss aus meiner Sicht ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung treten. Das Bürgergeld kann dafür eine Chance bieten, wenn man wirkliche Veränderungen erreichen und nicht nur „Hartz IV“ einen freundlicheren Namen geben will. Der Koalitionsvertrag spricht unter anderem davon, dass „die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt“ gestellt und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden soll. Es ist weiterhin von Beratung auf Augenhöhe, dem Aufbau einer Vertrauensbeziehung sowie der Berücksichtigung der Stärken und Entwicklungsbedarfe einer und eines jeden Einzelnen die Rede. Um es klar zu sagen: Ja, das kann ein richtiger und zielführender Ansatz sein. Mit guter Beratung und umfassender Betreuung ist zwar gegebenenfalls zunächst mehr Aufwand verbunden als mit dem Verhängen einer Sanktion. Nimmt man aber das Ziel einer nachhaltigen Eingliederung in den Blick, so lohnt sich dieser Weg. Nicht nur Berichte aus den Beratungsstellen der sozialen Träger belegten zum Beispiel, dass viele Personen, die von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen betroffen sind, psychische Probleme haben beziehungsweise sich in einer schwierigen und komplexen persönlichen Situation befinden. Hilfreich ist in diesen Fällen eine passgenaue Beratung und Unterstützung. Diese erfordern einen angemessenen Betreuungsschlüssel, gut qualifiziertes Personal und finanzielle Ressourcen – nicht nur bei den Jobcentern, sondern es ist naheliegend, auf ein multiprofessionelles Team zu setzen, welches sich an den Bedarfen der Betroffenen ausrichtet. Ein solches Netzwerk könnte dann nicht nur aus Fachkräften in den Jobcentern zusammengesetzt sein, sondern beispielsweise auch Akteure der sozialen, ärztlichen oder psychosozialen Versorgung einschließen. Ich denke, ein Konzept, welches positive Anreize schafft sowie auf Befähigung und Ermöglichung setzt und nicht auf Bestrafung, das ist an dieser Stelle sinnvoll und sollte im Rahmen des Bürgergeldes zeitnah auf den Weg gebracht werden. Anlage 3 Erklärung von Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Bayern) zu Punkt 3 der Tagesordnung Die im Pflegebonusgesetz vorgesehene Würdigung der Leistungen von Pflegekräften in der Coronapandemie mit einem Pflegebonus in Höhe von je 500 Millionen Euro für den Bereich der Krankenhäuser sowie der Alten- und Langzeitpflegeeinrichtungen wird begrüßt. Der Freistaat Bayern fordert den Bund weiterhin auf, den Pflegebonus aber nicht nur an das Pflegepersonal in Kliniken und Einrichtungen der stationären Alten- und Langzeitpflege, sondern an alle durch die Pandemie belasteten Berufsgruppen, insbesondere auch an die Medizinischen Fachangestellten (MFA), auszuzahlen. Gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten bilden die bundesweit rund 369 000 MFA seit Beginn der Coronapandemie ein wichtiges Bollwerk, gerade auch für die Kliniken. So haben die MFA während der Coronapandemie unter großem persönlichen Risiko den regulären Betrieb in den ambulanten Praxen aufrechterhalten. Sie haben die Betreuung und Versorgung einer Vielzahl coronapositiver Patientinnen und Patienten sichergestellt und damit die Krankenhäuser und deren Notaufnahmen entlastet. Auch tragen sie mit ihrem unermüdlichen Einsatz einen erheblichen Teil dazu bei, den gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst vor einer Überlastung zu bewahren und leisten täglich einen unverzichtbaren Beitrag zum Erfolg der Impf- und Teststrategie. Dabei waren und sind die MFA einer enormen, über das normale Maß der regulären täglichen Arbeit hinausgehenden Arbeitsbelastung ausgesetzt. Auch um den hierfür gebührenden gesamtgesellschaftlichen Respekt auszudrücken, ist es erforderlich, dass der Bund auch die seitens der MFA erbrachten Leistungen während der Coronapandemie hinreichend durch eine vergleichbare bundesweite Bonusregelung wertschätzt. Anlage 4 Erklärung von Senator Andreas Geisel (Berlin) zu Punkt 3 der Tagesordnung Der akute Fachkräftemangel – auf 100 freie Fachkräftestellen kamen bereits vor der Pandemie in einigen Berufsgruppen statistisch nicht einmal 30 qualifizierte Arbeitssuchende – unterstreicht die Dringlichkeit von grundsätzlichen und nachhaltigen Strukturreformen. Das Land Berlin sieht daher erheblichen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Arbeits- und Rahmenbedingungen in der Pflege. Im Tarifrecht ist ab 1. September 2022 ein Anfang gemacht. Folgen müssen aber auch eine Reform der Berufsbilder und Ausbildungswege inklusive verbesserter Finanzierungsbedingungen für berufskundlichen Unterricht und akademische Pflegeausbildung. Pflegestudierende müssen für den notwendigen Praxisteil ihres Studiums angemessen vergütet werden. Modernisierung und Digitalisierung der pflegerischen Praxis sollen da, wo es möglich ist, den Berufsalltag erleichtern, damit die Betreuung im Kontakt Mensch zu Mensch im Vordergrund stehen kann. Erst dann wird die gesellschaftlich erforderliche Anerkennung nachhaltig verbessert. Anlage 5 Umdruck 5/2022 Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der 1022. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat gemäß den vorliegenden Empfehlungen und Vorschlägen beschließen: I. Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu stellen: Punkt 3 Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) (Drucksache 224/22) Punkt 4 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (Drucksache 225/22) II. Dem Gesetz zuzustimmen: Punkt 5 Zehntes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG) (Drucksache 226/22) III. Die Gesetzentwürfe nach Maßgabe der in den zitierten Empfehlungsdrucksachen angeführten Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen und gemäß § 33 GO BR einen Beauftragten zu bestellen: Punkt 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (Drucksache 217/22, Drucksache 217/1/22) Punkt 7 Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht (Drucksache 193/22, Drucksache 193/1/22) IV. Gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben: Punkt 11 Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 186/22) V. Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben oder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen zuzustimmen, die in der jeweils zitierten Empfehlungsdrucksache wiedergegeben sind: Punkt 15 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 COM(2022) 151 final; Ratsdok. 8048/22 (Drucksache 191/22, zu Drucksache 191/22, Drucksache 191/1/22) Punkt 20 Zweite Verordnung zur Änderung der Mobilitätsdatenverordnung (Drucksache 189/22, Drucksache 189/1/22) VI. Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen: Punkt 17 Siebenundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (27. KOV- Anpassungsverordnung – 27. KOVAnpV) (Drucksache 188/22) Punkt 18 Dreiundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (53. Anrechnungsverordnung – 53. AnrV) (Drucksache 187/22) Punkt 19 Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung (Drucksache 173/22) Punkt 29 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (Drucksache 261/22) VII. Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu beschließen: Punkt 22 a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die spezifischen Programme zur Umsetzung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ (2021 bis 2027) (Drucksache 200/22, Drucksache 200/1/22) b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Beratenden Ausschuss der Kommission für die Berufsbildung (Drucksache 201/22, Drucksache 201/1/22) VIII. Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen: Punkt 23 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 230/22, zu Drucksache 230/22) Anlage 6 Erklärung von Staatsministerin Priska Hinz (Hessen) zu Punkt 8 der Tagesordnung Am 16. Mai erklärte KillNet, eine Gruppierung prorussischer Hacker, die sich selbst als politische Aktivisten sehen, Deutschland und neun weiteren westlichen Staaten offiziell den Cyberkrieg. Bislang sind von dieser zunehmend professionell agierenden Gruppe zwei große Cyberattacken gegen Deutschland ausgegangen. Neben regierungsnahen Zielen greift die Gruppe auch Unternehmen an. Cybersicherheit zählt daher insbesondere bei großen Industrieanlagen zu einem unverzichtbaren Teil des Sicherheitskonzepts. Im Zuge der Industrialisierung 4.0 wurden und werden vorhandene informationstechnische und operative Systeme sowohl intern als auch nach außen immer stärker vernetzt. Aus dieser zunehmenden Vernetzung entstehen neue Einfallstore für Cyberangriffe. Gerade für die Nachbarschaft von Störfallanlagen erwachsen daraus neue Gefahrenlagen. Vorsorge gegen Cyberattacken ist also gerade dort mehr denn je das Gebot der Stunde. Zunächst ist es Aufgabe der Anlagenbetreiber, sich vor digitalen Angriffen zu schützen. Das ist klar und im Immissionsschutzrecht auch eindeutig geregelt. Es liegt aber zugleich in der Verantwortung der Überwachungsbehörden, zu überprüfen, ob die ergriffenen Schutzmaßnahmen ausreichen und wo gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich sind. In Hessen schauen die Umweltbehörden auf die Cybersicherheit von Störfallanlagen. Das ist aber in der Praxis gar nicht so einfach: Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Umweltbehörden die Cybersicherheit von Industrieanlagen überwachen können, die mit gefährlichen Stoffen umgehen – wie zum Beispiel große Chemieanlagen oder Lager für Mineralöl? Bei komplex vernetzten informationstechnischen und operativen Systemen kommen Umweltbehörden zwangsläufig an fachliche Grenzen. Da, wo die Fachkompetenz unserer Umweltbehörden endet, braucht es IT-Sachverständige mit ausgewiesenen Kompetenzen und staatlicher Zulassung, die zurate gezogen werden können. Genau das wollen wir mit unserer Initiative ermöglichen! Kurz gesagt: Wir benötigen nicht nur zugelassene Sachverständige für die in der Bekanntgabeverordnung bereits etablierten Themenfelder wie Elektrotechnik, Brand- oder Explosionsschutz – nein, wir müssen die Verordnung an Fortschritt und Wandel der Industrie hin zu digitalen Neuerungen anpassen. Damit schützen wir unsere Unternehmen dort, wo es im Einzelfall notwendig erscheint, durch kompetente Begutachtung vor immer professionelleren Cyberangriffen. Zudem bekommen unsere Behörden hierdurch die Unterstützung, die sie bei der Beurteilung derartig komplexer Strukturen brauchen. Wir dürfen vor den Gefahren, die von Cyberangriffen ausgehen, nicht die Augen verschließen; wir müssen entsprechend handlungsfähig sein. Ich bitte Sie daher um Unterstützung des hessischen Antrags im weiteren Verfahren. Anlage 7 Erklärung von Ministerin Barbara Havliza (Niedersachsen) zu Punkt 21 der Tagesordnung Das Land Niedersachsen hält an seiner Position zu höheren Leistungsanforderungen fest. Es erkennt gleichzeitig das gemeinsame Bemühen des Bundes und der Länder um eine Verbesserung der Versorgung von insbesondere Mehrpersonenhaushalten und Heimarbeit der Angehörigen der Freien Berufe und Selbstständiger an. Deshalb stimmt das Land Niedersachsen der TKMV zu in der Erwartung der durch die Bundesregierung per Protokollerklärung zugesagten Überprüfung und Anpassung bereits zum Ende dieses Jahres. Anlage 8 Erklärung von Parl. Staatssekretärin Daniela Kluckert (BMDV) zu Punkt 21 der Tagesordnung Protokollerklärung der Bundesregierung Die Bundesregierung versichert ihre Bereitschaft, die TKMV im Rahmen der fortlaufenden Evaluierungen zügig weiterzuentwickeln und dabei auf Anregungen der Länder zu Verbesserungen im Hinblick auf die TKMV angemessen einzugehen. Im Zuge dieser Evaluierung wird insbesondere auf eine Verbesserung der Datengrundlage – speziell auch zum Datenverbrauch in Mehrpersonenhaushalten, Homeoffice sowie zu besonderen Bedarfen von Freiberuflern und Selbstständigen – ein besonderer Schwerpunkt gelegt. Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass zum Nutzungsverhalten von Mehrpersonenhaushalten ein weiteres Gutachten in Auftrag geben wird, damit dessen Ergebnisse bereits bei der ersten Evaluierung der TKMV bis Ende 2022 Berücksichtigung finden können. In den ersten Monaten können bei der Anwendung der in der TKMV festgelegten Mindestanforderungen bereits Erfahrungen gesammelt werden, um die Dynamik des Verfahrens der Verordnung zu nutzen und somit berechtigten Forderungen der Entschließung gerecht zu werden. Die Bundesregierung versichert, dass die in der TKMV festgelegten Anforderungen an die im Rahmen der Evaluierung und Begutachtung ermittelten Bedarfe angepasst werden. Die Bundesregierung will bereits Mitte 2023 die Mindestbandbreite im Download auf mindestens 15 Megabit pro Sekunde und die Mindestbandbreite im Upload anheben. Die Bundesregierung sagt zu, die Länder bei der Weiterentwicklung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten eng und frühzeitig einzubinden. Anlage 9 Umdruck A Aufstellung der für erledigt zu erklärenden Landesinitiativen und EU-Vorlagen aus der Zeit vor Beginn der 19. Wahlperiode 82 Fälle, nach Drucksachen-Nummer aufsteigend sortiert sowie vier für erledigt zu erklärende EU-Vorlagen aus der Zeit vor Beginn der 19. Wahlperiode Drs-Nr. Titel 1 406/08 Entschließung des Bundesrates, den 18. März zum nationalen Gedenktag zu Ehren des Geburtstags der Demokratie in Deutschland zu erklären 2 380/10 Entschließung des Bundesrates zur Zustimmungspflichtigkeit der Laufzeitverlängerung von Kernanlagen nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren 3 637/10 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten 4 5/11 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes 5 511/11 Entschließung des Bundesrates zur Sonntagsöffnung der Bibliotheken 6 150/12 Entschließung des Bundesrates zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates in der Gesetzgebung 7 192/13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes 8 448/13 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden 9 803/13 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes 10 54/14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Bereinigung der §§ 211 ff. 11 80/14 Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes 12 127/14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserter Schutz von Kindern bei Nacktaufnahmen 13 132/14 Entschließung des Bundesrates „Umsetzung der Energiewende – Verbesserung der Energieeffizienz“ 14 193/14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen 15 202/14 Entschließung des Bundesrates – Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme 16 203/14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes 17 206/14 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bundesfernstraßenrecht 18 255/14 Entschließung des Bundesrates zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem und barrierearmem Wohnraum in vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebieten 19 269/14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 20 279/14 Entschließung des Bundesrates zur effektiven Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts 21 281/14 Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit beabsichtigten Fracking-Maßnahmen – Änderung des Bundesbergrechts 22 283/14 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben 23 284/14 Entschließung des Bundesrates zur Erweiterung des Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen Kavernenspeichern 24 285/14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes 25 421/14 Entschließung des Bundesrates „Mehr Verbraucherschutz bei der amtlichen Fleischuntersuchung“ 26 427/14 Entschließung des Bundesrates zur Erweiterung des Bergschadensrechts auf die Errichtung und den Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern sowie der Bergschadensvermutung auf die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Tagebaubetrieben und durch Tiefbohrungen 27 443/14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe 28 444/14 Entschließung des Bundesrates zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen 29 503/14 Entschließung des Bundesrates zur Dringlichkeit einer Novellierung der Düngeverordnung 30 505/14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung 31 588/14 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Gründer 32 589/14 Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung 33 16/15 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen 34 64/15 Entschließung des Bundesrates für ein einheitliches Freiwilligendienstgesetz, in dem der Bundesfreiwilligendienst, die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ sowie sonstige Freiwilligendienste zusammengefasst werden 35 70/15 Entschließung des Bundesrates „Einwanderung gestalten – Einwanderungsgesetz schaffen“ 36 87/15 Entschließung des Bundesrates „Anstrengungen im Kampf gegen den Missbrauch von Werkverträgen verstärken“ 37 101/15 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes 38 104/15 Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt und der pluralistischen Berichterstattung in einem europäischen digitalen Binnenmarkt“ 39 141/15 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke 40 171/15 Entschließung des Bundesrates „Verstetigung von Deradikalisierungsmaßnahmen im Strafvollzug – Errichtung eines bundesweiten Netzwerkes“ 41 187/15 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches 42 188/15 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital 43 190/15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes 44 294/15 Entschließung des Bundesrates zur Regelung des Streikrechts in Bereichen der Daseinsvorsorge 45 318/15 Entschließung des Bundesrates zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Mittelstand sowie zur Einschränkung von Gewinnverlagerungen mithilfe von Lizenzzahlungen 46 322/15 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen der Landgerichte 47 330/15 Entschließung des Bundesrates: „Bundesverkehrswegeplan 2015–2030“ 48 409/15 Entwurf eines Gesetzes zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten nach Herkunftsländern 49 410/15 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches 50 434/15 Entschließung des Bundesrates zum geplanten Breitbandförderprogramm des Bundes 51 508/15 Entschließung des Bundesrates zur weiteren Optimierung des Asylverfahrens 52 552/15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes 53 16/16 Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten 54 40/16 Entschließung des Bundesrates zur vollständigen paritätischen Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen 55 92/16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes 56 131/16 Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft 57 185/16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenerstattungsrechtlicher Vorschriften bei unbegleiteter Einreise von minderjährigen Ausländern 58 291/16 Entschließung des Bundesrates „Alleinerziehende besser unterstützen“ 59 327/16 Entwurf eines Gesetzes über die Dämpfung der Mietentwicklung und die wirksame Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen 60 363/16 Entschließung des Bundesrates: Handelsabkommen CETA muss nationalen Parlamenten vorgelegt werden 61 578/16 Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 62 617/16 Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der fünfunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 63 636/16 Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Katalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen im Straßenverkehr 64 706/16 Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung 65 106/17 Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm „Sportinfrastrukturförderung in Deutschland“ 66 112/17 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes 67 117/17 Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem Material 68 190/17 Entschließung des Bundesrates – Verbesserung der Situation der Pflege in den Krankenhäusern 69 216/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Erweiterung des § 86a StGB in Bezug auf den Handel mit sogenannten „NS-Devotionalien“ 70 226/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes – Aufhebung des Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen 71 227/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes – Befugnis zur Online-Datenerhebung 72 228/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes – Befugnis zum Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung 73 229/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und weiterer Vorschriften – Zugriff der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern auf gespeicherte Verkehrsdaten 74

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