Protokoll der 1022. Sitzung des Bundesrates
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Protokoll der 1022. Sitzung des Bundesrates
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ISSN 0720-7999
Plenarprotokoll 1022
BUNDESRAT
Stenografischer Bericht
1022. Sitzung
Berlin, Freitag, den 10. Juni 2022
I n h a l t :
Begrüßung des Präsidenten des Senats des
Königreichs Spanien, Ander Gil García, und
einer Delegation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
Gedenken an die Opfer der Gewalttat in Berlin
sowie des Zugunglücks bei Garmisch-
Partenkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 213
Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
Erledigung noch anhängiger Vorlagen . . . . . . 233
1. Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch
(Drucksache 222/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
Ulrike Scharf (Bayern) . . . . . . . . . . . 225
Katja Kipping (Berlin) . . . . . . . . . . . 226
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
2. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher
Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der
Corona-Krise (Viertes Corona-
Steuerhilfegesetz) (Drucksache 223/22) . . . . . . . . . . . . 227
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 105
Absatz 3 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
3. Gesetz zur Zahlung eines Bonus für
Pflegekräfte in Krankenhäusern und
Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz)
(Drucksache 224/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl.
Staatssekretär beim Bundesminister für
Gesundheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 227
Dr. Florian Herrmann (Bayern) . . . . . 236*
Andreas Geisel (Berlin) . . . . . . . . . . 236*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
4. Gesetz zur Durchführung der EU-
Verordnungen über grenzüberschreitende
Zustellungen und grenzüberschreitende
Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur
Änderung der Zivilrechtshilfe, des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur
Anpassung von Rechtsvorschriften zum
Verbraucherschutz und zur
Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung
sonstiger Vorschriften (Drucksache 225/22) . . . . 228
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
5. Zehntes Gesetz zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG)
(Drucksache 226/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 85
Absatz 1 Satz 1 GG . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Kooperation und Information
im Kinderschutz – Antrag der Länder
Thüringen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-
Anhalt und Baden-Württemberg, Bayern,
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen –
(Drucksache 217/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Minister Helmut Holter (Thüringen) zum
Beauftragten des Bundesrates gemäß § 33
GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
7. Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung
digitaler Mitgliederversammlungen im
Vereinsrecht – Antrag des Freistaates
Bayern – (Drucksache 193/22) . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Einbringung des Gesetzentwurfs
gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG beim
Deutschen Bundestag nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen – Bestellung von
Staatsminister Georg Eisenreich (Bayern)
zum Beauftragten des Bundesrates gemäß
§ 33 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
8. Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung
der Einundvierzigsten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV)
– gemäß Artikel 80 Absatz 3 GG – Antrag des
Landes Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 251/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . . 238*
Mitteilung: Überweisung an den Ausschuss
für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
9. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Gesetzes zur Europäischen Bürgerinitiative
(Änderungsgesetz zur Europäischen
Bürgerinitiative – EBIGÄndG) – gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG – (Drucksache 184/22) . 229
Beschluss: Eine Stellungnahme wird nicht
beschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 229
10. Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
virtueller Hauptversammlungen von
Aktiengesellschaften und Änderung weiterer
Vorschriften (Drucksache 185/22) . . . . . . . . 229
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG. . . . . . . . . . . . . . . . 229
11. Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll
vom 8. Oktober 2021 zur Änderung des
Abkommens vom 9. Juli 2008 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und den
Vereinigten Mexikanischen Staaten zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und der
Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen
(Drucksache 186/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Keine Einwendungen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . 237*
12. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
harmonisierte Vorschriften für einen fairen
Datenzugang und eine faire Datennutzung
(Datengesetz)
COM(2022) 68 final; Ratsdok. 6596/22
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 130/22, zu Drucksache 130/22) 229
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 229
13. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die
Verringerung der Methanemissionen im
Energiesektor und zur Änderung der
Verordnung (EU) 2019/942
COM(2021) 805 final; Ratsdok. 15063/21
– gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 74/22, zu Drucksache 74/22) . . 229
Beschluss: Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . 229
14. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über
fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der
Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
COM(2022) 150 final; Ratsdok. 8042/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 195/22, zu Drucksache 195/22) 229
Priska Hinz (Hessen) . . . . . . . . . . . 230
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 230
15. Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe,
die zum Abbau der Ozonschicht führen, und
zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1005/2009
COM(2022) 151 final; Ratsdok. 8048/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 191/22, zu Drucksache 191/22) 228
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
16. Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz
von Personen, die sich öffentlich beteiligen,
vor offenkundig unbegründeten oder
missbräuchlichen Gerichtsverfahren
(„strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“)
COM(2022) 177 final; Ratsdok. 8529/22
– gemäß Artikel 12 Buchstabe b EUV und
§§ 3 und 5 EUZBLG –
(Drucksache 183/22, zu Drucksache 183/22) 230
Beschluss: Stellungnahme gemäß §§ 3 und 5
EUZBLG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
17. Siebenundzwanzigste Verordnung zur
Anpassung des Bemessungsbetrages und von
Geldleistungen nach dem
Bundesversorgungsgesetz (27. KOV-Anpassungsverordnung –
27. KOVAnpV) (Drucksache 188/22) . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
18. Dreiundfünfzigste Verordnung über das
anzurechnende Einkommen nach dem
Bundesversorgungsgesetz (53.
Anrechnungsverordnung – 53. AnrV) (Drucksache 187/22) . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
19. Vierte Verordnung zur Änderung der
Steuerberatervergütungsverordnung
(Drucksache 173/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
20. Zweite Verordnung zur Änderung der
Mobilitätsdatenverordnung
(Drucksache 189/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG nach Maßgabe der
beschlossenen Änderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
21. Verordnung über die Mindestanforderungen
für das Recht auf Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten (TK-
Mindestversorgungsverordnung – TKMV)
(Drucksache 227/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 231
Thomas Strobl (Baden-Württemberg) . . 231
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin
beim Bundesminister für Digitales und
Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . 232, 239*
Barbara Havliza (Niedersachsen) . . . . . 239*
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG – Annahme einer
Entschließung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
22. a) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für die spezifischen
Programme zur Umsetzung des
Rahmenprogramms für Forschung und Innovation
„Horizont Europa“ (2021 bis 2027) –
gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m.
Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung –
(Drucksache 200/22)
b) Benennung von Beauftragten des
Bundesrates in Beratungsgremien der
Europäischen Union für den Beratenden
Ausschuss der Kommission für die
Berufsbildung – gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG
i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-
Vereinbarung – (Drucksache 201/22) . . . 228
Beschluss zu a): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 200/1/22 . . . . . . . . . 238*
Beschluss zu b): Zustimmung zu der
Empfehlung in Drucksache 201/1/22 . . . . . . . . . 238*
23. Verfahren vor dem
Bundesverfassungsgericht (Drucksache 230/22, zu
Drucksache 230/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 228
Beschluss: Von einer Äußerung und einem
Beitritt wird abgesehen . . . . . . . . . . . . . 238*
24. a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 87a) (Drucksache 262/22)
b) Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr
und zur Errichtung eines
„Sondervermögens Bundeswehr“ und zur Änderung der
Bundeshaushaltsordnung
(Drucksache 263/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 214
Dr. Florian Herrmann (Bayern). . . . . . 214
Beschluss zu a): Zustimmung gemäß Artikel 79
Absatz 2 i.V.m. Artikel 79 Absatz 1 GG . . . 215
Beschluss zu b): Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 215
25. Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022
(Haushaltsgesetz 2022) (Drucksache 264/22) . . . 225
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
26. Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch
den gesetzlichen Mindestlohn und zu
Änderungen im Bereich der geringfügigen
Beschäftigung (Drucksache 265/22) . . . . . . . . 215
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . 215
Anke Rehlinger (Saarland) . . . . . . . . 216
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner
(Nordrhein-Westfalen) . . . . . . . . . . . . 217
Martin Dulig (Sachsen) . . . . . . . . . . 218
Katja Kipping (Berlin) . . . . . . . . . . . 235*
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
27. Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur
Verbesserung von Leistungen für den
Erwerbsminderungsrentenbestand
(Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-
Bestandsverbesserungsgesetz)
(Drucksache 266/22) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Manuela Schwesig (Mecklenburg-
Vorpommern) . . . . . . . . . . . . . . . . . 219
Beschluss: Kein Antrag gemäß Artikel 77
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 220
28. Entschließung des Bundesrates zur
Einführung einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel
der Finanzierung außergewöhnlicher
finanzieller Belastungen im Zuge des russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine – Antrag der
Länder Bremen und Berlin, Mecklenburg-
Vorpommern, Thüringen gemäß § 36 Absatz
2 GO BR – (Drucksache 268/22) . . . . . . . . . 220
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen) . . . 220
Reinhold Hilbers (Niedersachsen) . . . . 221
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 223
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen . . . . . 224
Mitteilung: Überweisung an die zuständigen
Ausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 225
29. Zwölfte Verordnung zur Änderung der
Ferienreiseverordnung (Drucksache 261/22) . 228
Beschluss: Zustimmung gemäß Artikel 80
Absatz 2 GG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 237*
Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren gemäß
§ 35 GO BR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 234
Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . . . . . . . . 234
Verzeichnis der Anwesenden
V o r s i t z :
Präsident B o d o R a m e l o w ,
Ministerpräsident des Landes Thüringen
Amtierende Präsidentin L u c i a P u t t r i c h ,
Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Hessen beim
Bund – zeitweise –
S c h r i f t f ü h r e r :
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg)
B a d e n - W ü r t t e m b e r g :
Thomas Strobl, Minister des Inneren, für
Digitalisierung und Kommunen
Winfried Hermann, Minister für Verkehr
Rudolf Hoogvliet, Staatssekretär für Medienpolitik
und Bevollmächtigter des Landes Baden-
Württemberg beim Bund
B a y e r n :
Dr. Florian Herrmann, Leiter der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und
Medien
Ulrike Scharf, Staatsministerin für Familie, Arbeit
und Soziales
B e r l i n :
Franziska Giffey, Regierende Bürgermeisterin
Andreas Geisel, Senator für Stadtentwicklung, Bauen
und Wohnen
Katja Kipping, Senatorin für Integration, Arbeit und
Soziales
B r a n d e n b u r g :
Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident
Guido Beermann, Minister für Infrastruktur und
Landesplanung
B r e m e n :
Dr. Andreas Bovenschulte, Präsident des Senats,
Bürgermeister, Senator für Angelegenheiten der
Religionsgemeinschaften und Senator für Kultur
H a m b u r g :
Dr. Peter Tschentscher, Präsident des Senats, Erster
Bürgermeister
Dr. Melanie Leonhard, Senatorin, Präses der Behörde
für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und
Integration
Michael Westhagemann, Senator, Präses der Behörde
für Wirtschaft und Innovation
H e s s e n :
Boris Rhein, Ministerpräsident
Lucia Puttrich, Ministerin für Bundes- und
Europaangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes
Hessen beim Bund
Tarek Al-Wazir, Minister für Wirtschaft, Energie,
Verkehr und Wohnen
Priska Hinz, Ministerin für Umwelt, Klimaschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin
Dr. Heiko Geue, Finanzminister
N i e d e r s a c h s e n :
Reinhold Hilbers, Finanzminister
Barbara Havliza, Justizministerin
N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :
Hendrik Wüst, Ministerpräsident
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, Minister für Bundes-
und Europaangelegenheiten sowie Internationales
R h e i n l a n d - P f a l z :
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin
Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft und Weinbau
Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung
S a a r l a n d :
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin
Thorsten Bischoff, Staatssekretär und
Bevollmächtigter des Saarlandes beim Bund
S a c h s e n :
Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit
und Verkehr
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und
Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien
S a c h s e n - A n h a l t :
Dr. Reiner Haseloff, Ministerpräsident
Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und
Digitales
Prof. Dr. Armin Willingmann, Minister für
Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt
S c h l e s w i g - H o l s t e i n :
Monika Heinold, Finanzministerin
Dr. Bernd Buchholz, Minister für Wirtschaft,
Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
T h ü r i n g e n :
Bodo Ramelow, Ministerpräsident
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, Minister für
Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und
Chef der Staatskanzlei
V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Sarah Ryglewski, Staatsministerin beim
Bundeskanzler
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen
Dr. Florian Toncar, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister der Finanzen
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Leonie Gebers, Staatssekretärin im
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1022. Sitzung
Berlin, den 10. Juni 2022
Beginn: 09.30 Uhr
Präsident Bodo Ramelow: Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Ich eröffne die 1022. Sitzung des Bundesrates.
Verehrte Damen und Herren, zu Beginn möchte ich
Ihre Aufmerksamkeit auf die Ehrentribüne lenken. Wir
haben heute die Freude, den Präsidenten des Senats des
Königreichs Spaniens, Seine Exzellenz Herrn Ander Gil
G a r c í a , mit einer hochrangigen Delegation bei uns
begrüßen zu können. – Herr Präsident, verehrte Gäste!
Ich darf Sie im Namen des Bundesrates als zweite
Kammer Spaniens in der zweiten Kammer Deutschlands ganz
herzlich begrüßen.
(Beifall)
Das Verhältnis unserer Häuser ist von hervorragender
und freundschaftlicher Zusammenarbeit geprägt. Dies
unterstreichen nicht zuletzt die regelmäßigen
gegenseitigen Besuche sowie politischen Kontakte, welche nun
nach einer coronabedingten Unterbrechung endlich
wieder aufleben dürfen.
Im Juni 2018 reiste der damalige Bundesratspräsident
Michael Müller nach Madrid. Im Rahmen des Besuchs
beim Spanischen Senat betonte er, dass insbesondere in
schwierigen Zeiten die Pflege der deutsch-spanischen
Freundschaft und der gegenseitige Austausch wichtiger
denn je seien.
Diese Worte haben auch vier Jahre später nicht an
Relevanz verloren. Vielmehr betreffen aktuelle Krisen wie
die Coronapandemie und seit Ende Februar auch der
völkerrechtswidrige Angriffskrieg Russlands gegen die
Ukraine unsere europäische Gemeinschaft als Ganzes.
Gerade deshalb stellt Ihr heutiger Besuch ein wichtiges
Symbol für Einigkeit und Zusammenhalt in Europa dar.
Exzellenz, liebe Gäste aus Spanien, gestern hatten Sie
bereits Gelegenheit, in Erfurt erste Eindrücke zu
sammeln und Gespräche zu führen. Ich freue mich, dass wir
heute im Laufe des Tages erneut einen intensiven
Gedankenaustausch haben werden. Ich wünsche Ihnen im
Namen des gesamten Hauses einen angenehmen Aufenthalt
bei uns in Berlin. Herzlich willkommen!
(Beifall)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den
letzten Tagen haben uns gleich mehrere Vorfälle beschäftigt:
Am Mittwoch raste ein junger Mann mit seinem
Wagen hier in Berlin am Ku’damm in eine Menschenmenge.
Für eine Lehrerin aus Hessen, die mit ihrer Klasse zu
Besuch in der Stadt war, kam jede Hilfe zu spät. Sie hat
die Amokfahrt nicht überlebt. Einige ihrer Schülerinnen
und Schüler sowie weitere Passanten sind schwer
verletzt, manche schweben noch in Lebensgefahr. Das ruft
schreckliche Erinnerungen an das Attentat im Dezember
2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt an der
Gedächtniskirche wach. Wieder sind Tote und Verletzte zu
beklagen, wieder hat sich für viele das Leben schlagartig in
einen Albtraum verwandelt.
Ein anderes Unglück ereignete sich letzten Freitag in
Bayern. Bei einem Zugunfall nahe Garmisch-
Patenkirchen starben fünf Personen, zahlreiche wurden
verletzt. Auch hier müssen Menschen den Verlust von
Angehörigen und Freunden ertragen und ein
traumatisches Erlebnis verkraften.
Mit dem Schrecken davon kamen dagegen letztes
Wochenende die Beschäftigten der sächsischen
Landesvertretung hier in Berlin-Mitte, als in der Nacht zum
Sonntag die Scheiben am Gebäude zertrümmert wurden und
das Gebäude nicht nur mit schwarzer Farbe besprüht und
verschmiert wurde, sondern auch Steine neben den
Arbeitsplätzen der Kolleginnen und Kollegen aufgefunden
wurden. Zum Glück gab es keine Verletzten.
Wir verurteilen die Gewalttat am Ku’damm, wir
trauern um die Toten in Berlin und in Bayern, wir fühlen mit
den Verletzten und den Angehörigen der Opfer.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie
bitten, dass wir uns für eine Minute erheben und der Opfer
gedenken.
(Die Anwesenden erheben sich)
Herzlichen Dank!
Bevor wir uns der Tagesordnung zuwenden, habe ich
gemäß § 23 unserer Geschäftsordnung noch
Veränderungen in der Mitgliedschaft des Bundesrates bekannt
zu geben.
Aus der Hessischen Landesregierung und damit aus
dem Bundesrat sind zum 31. Mai 2022 ausgeschieden:
Herr Ministerpräsident Volker B o u f f i e r und Frau
Staatsministerin Eva K ü h n e - H ö r m a n n .
Zu ordentlichen Mitgliedern des Bundesrates hat die
Hessische Landesregierung am 31. Mai 2022 berufen:
Herrn Ministerpräsident Boris R h e i n , dem ich an
dieser Stelle von hier oben herzlich gratuliere, sowie Frau
Staatsministerin Lucia P u t t r i c h , Herrn
Staatsminister Tarek A l - W a z i r , Frau Staatsministerin Priska
H i n z und Herrn Staatsminister Axel W i n t e r -
m e y e r .
Die übrigen Mitglieder der Landesregierung wurden
am selben Tag zu stellvertretenden Mitgliedern des
Bundesrats ernannt.
Den alten und neuen Mitgliedern des Bundesrates
gratulieren wir und wünschen ihnen stets eine glückliche
Hand.
Wir bedanken uns bei den ausgeschiedenen
Mitgliedern für die Zusammenarbeit und wünschen ihnen für die
Zukunft alles Gute.
Zur erneuten Ernennung als Bevollmächtigte des
Landes Hessen beim Bund beglückwünsche ich Frau
Staatsministerin Lucia P u t t r i c h .
Und nun zur Tagesordnung. Sie liegt Ihnen in
vorläufiger Form mit 29 Punkten vor.
Zur Reihenfolge: Zu Beginn der Sitzung werden die
Punkte 24, 26, 27, 28 und 25 – in dieser Reihenfolge –
aufgerufen. Im Übrigen bleibt die Reihenfolge
unverändert.
Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Das ist
nicht der Fall.
Dann ist sie so festgestellt.
Tagesordnungspunkte 24 a) und b) rufe ich zur
gemeinsamen Beratung auf:
TOP 24a)
a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 87a) (Drucksache 262/22)
TOP 24b)
b) Gesetz zur Finanzierung der Bundeswehr und zur
Errichtung eines „Sondervermögens
Bundeswehr“ und zur Änderung der
Bundeshaushaltsordnung (Drucksache 263/22)
Als Wortmeldung ist mir angezeigt: Herr
Staatsminister Dr. Herrmann. – Sie haben das Wort.
Dr. Florian Herrmann (Bayern): Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern begrüßt
ausdrücklich, dass der Bundestag vor einer Woche das
„Sondervermögen Bundeswehr“ beschlossen hat, denn
wir haben von Beginn an die Ankündigung des
Bundeskanzlers unterstützt, künftig mehr als 2 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes in Verteidigung zu investieren und
mit 100 Milliarden Euro die Fähigkeiten und die
Ausrüstung der Bundeswehr zu verbessern. Zur Wahrheit gehört
aber auch: Es ist in der aktuellen Situation eigentlich
umgekehrt. Der schreckliche Krieg in der Ukraine hat
dazu geführt, dass der Bundeskanzler und seine
Regierung von ihrer jahrelangen politischen Blockadehaltung
abrücken und nun umdenken. Unsere Soldatinnen und
Soldaten hätten ein früheres Handeln für eine bessere
Ausstattung verdient gehabt.
Gleichwohl sind wir froh, dass die jahrelangen
Forderungen – auch Bayerns – endlich Gehör gefunden haben.
Aus unserer Bundesratsinitiative vom 9. März wurden
zahlreiche Vorschläge übernommen. Die 100 Milliarden
Euro des Sondervermögens für die Bundeswehr kommen
bis zum letzten Cent bei der Truppe an. Die Verwendung
des Vermögens steht unter parlamentarischer Kontrolle,
und es wird einen Tilgungsplan geben. 2 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts stehen jetzt ausschließlich und
verlässlich der Verteidigung zur Verfügung. Das ist ein
großer Erfolg für die Bundeswehr, die nun endlich die
Ausstattung bekommt, die sie verdient.
Mit dem Sondervermögen für die Bundeswehr haben
wir aber erst den Grundstein gelegt, um in den nächsten
Dekaden eine schlagkräftige Bundeswehr aufzubauen,
die eine effektive Bündnis- und Landesverteidigung
gewährleisten kann. Wir dürfen die Zeitenwende nicht nur
ausrufen, sondern müssen diese auch aktiv und langfristig
gestalten. Denn es sind weitere große Investitionen und
Reformen notwendig, etwa für den Ausbau des
Sanitätswesens, für Investitionen in Liegenschaften und
Infrastruktur, für schlankere Entscheidungsstrukturen in der
Bundeswehr, aber auch darüber hinaus.
Ohne eine Reform des Beschaffungswesens sind die
beschlossenen Gesetze ein zahnloser Tiger. Wir brauchen
hier dringend eine Beschleunigung und Vereinfachung,
um die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr zeitnah zu
verbessern. Dazu muss auch der Schwellenwert von
25 Millionen Euro für Beschaffungen, die vom
Verteidigungsausschuss genehmigt werden müssen, nach über
vier Jahrzehnten erhöht werden. Parlamentarische
Kontrolle ja, aber die Bundeswehr braucht mehr Schnelligkeit
und weniger Bürokratie.
Darüber hinaus brauchen wir eine Reform unserer
Sicherheitsarchitektur. Seit Jahren, fast schon Jahrzehnten,
fordern Experten, zum Beispiel auf der Münchner
Sicherheitskonferenz, einen nationalen Sicherheitsrat für
Deutschland. Der Bundessicherheitsrat, den es bislang
schon gibt, macht seit Wochen leider Schlagzeilen damit,
dass dort keine Entscheidungen in Sachen Unterstützung
der Ukraine getroffen werden. Das hat die
Bundesregierung kürzlich selbst eingeräumt. Es muss doch eigentlich
jedem klar sein, dass wir eine besser koordinierte Außen-
und Sicherheitspolitik brauchen und dass es dazu eines
Bundessicherheitsrates bedarf, der Sicherheitspolitik
unter Einbindung aller Länder und aller Ressortinteressen
koordiniert.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, heute ist ein
guter Tag für die Bundeswehr und die Sicherheit unseres
Landes. Wir machen einen großen Schritt hin zu einer
schlagkräftigen Bundeswehr, auf die wir uns auch
angesichts der veränderten Bedrohungslage verlassen können.
Bayern stimmt für die Gesetze zur Einführung des
Sondervermögens für die Bundeswehr. Bayern wird sich
auch weiterhin dafür einsetzen, den eingeschlagenen Weg
mit voller Entschlossenheit weiterzugehen, für mehr
Reformen und Investitionen für die Bundeswehr. –
Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Dr. Herrmann!
Wir beginnen mit Punkt 24 a), dem Gesetz zur
Änderung des Grundgesetzes.
Nach Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die
Zustimmung von zwei Dritteln der Stimmen des
Bundesrates erforderlich; das sind 46 Stimmen.
Bei Grundgesetzänderungen pflegen wir durch Aufruf
der einzelnen Länder abzustimmen. Ich bitte, die Länder
aufzurufen.
Rudolf Hoogvliet (Baden-Württemberg),
Schriftführer: Die Länder werden in alphabetischer Reihenfolge
aufgerufen. Ich bitte, mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“
abzustimmen.
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Enthaltung
Brandenburg Ja
Bremen Enthaltung
Hamburg Ja
Hessen Ja
Mecklenburg-Vorpommern Enthaltung
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Enthaltung
Präsident Bodo Ramelow: Damit ist die
erforderliche Mehrheit erreicht.
Das Gesetz ist beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 24 b), dem Gesetz zur
Errichtung eines „Sondervermögens Bundeswehr“.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Damit ist der Tagesordnungspunkt behandelt und
abgeschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:
TOP 26
Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den
gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im
Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Drucksache
265/22)
Auf der Redner/-innenliste sind angezeigt: Frau
Schwesig, Frau Rehlinger, Herr Holthoff-Pförtner und
Herr Dulig. Ich darf Manuela Schwesig zuerst das Wort
erteilen.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Heute ist ein sehr wichtiger Tag für viele
Millionen Menschen in Deutschland, vor allem für viele
Ostdeutsche und für viele Frauen, denn sie gehen jeden
Tag arbeiten – oft sehr harte Arbeit, oft Arbeit, von der
viele andere, die wesentlich besser verdienen,
profitieren – und bekommen weit weniger als 12 Euro pro
Stunde. Deshalb ist es gut, dass heute der Mindestlohn
kommt. Wir haben uns seit Langem für diesen
Mindestlohn eingesetzt. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern
ein Vergabegesetz, das den derzeitigen Mindestlohn nach
Tarifindex anpasst und damit öffentliche Aufträge an
einen höheren Mindestlohn knüpft. Wir haben damit gute
Erfahrungen.
Ich kann mich gut erinnern, wie 2015 bei der
Einführung des Mindestlohnes die Kritik zum Teil so weit ging,
dass der Untergang des Abendlandes an die Wand gemalt
worden ist: dass Arbeitslosigkeit entsteht, dass
Arbeitsplätze wegbrechen. Wir alle haben erlebt, dass das nicht
so ist. Im Gegenteil: Wir haben mehr Arbeitsplätze
hinzugewonnen. Wir haben eine geringe Arbeitslosigkeit,
selbst in meinem Bundesland, das lange mit hoher
Arbeitslosigkeit zu kämpfen hatte. Wir haben sehr gute
Erfahrungen mit diesem Mindestlohn gemacht.
Eigentlich haben wir eine Kommission eingesetzt, die diesen
Mindestlohn weiterentwickelt, aber in den letzten Jahren
festgestellt, dass der derzeitige Mindestlohn nicht reicht.
Deshalb ist es gut, dass der Mindestlohn jetzt auf 12 Euro
steigt. Ziel muss aber sein, dass die Kommission in
Zukunft wieder den Mindestlohn Stück für Stück anpasst.
Ich will die Brücke schlagen zur Rente, denn wir
haben auch lange um eine Grundrente gerungen. Die
Grundrente ist notwendig geworden, weil viele Menschen
über viele Jahre hinweg viel weniger als den Mindestlohn
bekommen haben – nicht verdient, aber leider bekommen
haben. Wir müssen das gemeinsame Ziel haben, dass wir
nicht hinten, bei der Rente, immer wieder sozialpolitische
Maßnahmen ergreifen, sondern bereits vorne, beim
Einkommen, bei den Löhnen. Die Löhne müssen so hoch
sein, dass man davon vernünftig leben kann, seine
Familie ernähren kann und am Ende auch eine auskömmliche
Rente bekommt. Deshalb ist es das Mindeste, dass der
Mindestlohn auf 12 Euro angehoben wird.
Ziel muss sein, dass die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer öfter Tariflohn bekommen, denn der
Mindestlohn soll nur eine Lohnuntergrenze sein. Er wird dafür
sorgen, dass niemand mehr unter 12 Euro fällt. Das ist
arbeitsmarktpolitisch und sozialpolitisch gut. Vor allen
Dingen ist es wichtig für den Zusammenhalt der
Gesellschaft, denn die Schere zwischen Arm und Reich darf
nicht weiter auseinandergehen. Diese Gefahr besteht ganz
besonders in diesen Zeiten, in denen die Preise enorm
steigen. Wir haben im „DeutschlandTrend“ letzte Woche
gesehen, dass sich 77 Prozent der Geringverdiener jetzt
schon einschränken müssen. Dazu gehören definitiv die
Leute, die vom Mindestlohn leben müssen. Auch deshalb
ist es gut, dass der Mindestlohn steigt. Unser Land hat
lange darauf gewartet und wird dem selbstverständlich
zustimmen. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Schwesig! – Ich darf nun der Kollegin Rehlinger das
Wort erteilen.
Anke Rehlinger (Saarland): Herr Präsident! Meine
sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur
Erhöhung des Mindestlohns wird heute einmalig eine
Erhöhung auf 12 Euro vorgenommen. Das ist insofern ein
wichtiger und, wenn man es wertend sagen will, leider
auch notwendiger Schritt, weil – Kollegin Schwesig hat
darauf hingewiesen – das System ein anderes Vorgehen
vorgesehen hätte. Dieses hat nicht zum gewünschten
Ergebnis geführt. Auch ansonsten hat unsere
Wirtschaftsordnung eigentlich ein anderes System
vorgesehen, wie man zu guten und angemessenen Löhnen
kommen soll. Umso wichtiger ist es, dass die Politik in der
jetzigen Situation nicht einfach zusieht, sondern auch
handelt und diesen wichtigen und notwendigen Schritt
geht.
Profitieren werden davon Millionen Beschäftigte in
diesem Land. So sehr wir uns mit ihnen freuen, so sehr
drückt dies doch den schon in der Vergangenheit
bestehenden und, wenn man so will, sicherlich auch in
Zukunft fortbestehenden Handlungsbedarf aus. Denn
12 Euro sind, wenn man wirklich dem Wortsinn nach
geht, das Mindeste, was man verdient haben muss, wenn
man ordentlich gearbeitet hat. Aber es ist nach meiner
Einschätzung immer noch nicht angemessen für viele
Tätigkeiten. Insofern sichern wir nur das Minimale ab,
aber das Angemessene ist leider immer noch nicht
erreicht. Es wird aber zumindest in einem bestimmten
Umfang dem Prinzip Rechnung getragen, dass derjenige,
der ordentlich arbeitet, eben auch ordentlich entlohnt
werden soll. Das ist der Anspruch eines jeden Einzelnen,
der das tut, was die Gesellschaft von ihm erwartet, das
tut, was er leisten kann und leisten muss, um sich und
seine Familie zu ernähren.
Die Erhöhung ist aber auch eine sinnvolle strukturelle
Antwort in Zeiten, in denen wir allenthalben selbst – aber
auch die Wirtschaft – klagend über das Thema
Fachkräftemangel sprechen. Eine Antwort auf den
Fachkräftemangel werden wir sicherlich nicht erlangen, indem wir
unsichere Beschäftigungsverhältnisse als die
entscheidende Antwort sehen oder aber auch Dumpinglöhne.
Insofern ist dies nicht nur eine Antwort auf ein
individuelles Bedürfnis, sondern es ist eben auch eine Antwort
auf eine strukturelle Herausforderung, vor der der
gesamte Wirtschaftsstandort Deutschland steht.
2015 war die Einführung mit sehr vielen – heute
würde ich, neutral formuliert, sagen – Warnungen versehen,
welche negativen Auswirkungen ein gesetzlicher
Mindestlohn auf den Arbeitsmarkt und den
Wirtschaftsstandort haben kann. Heute wird das von sehr viel leiseren
Tönen begleitet, und zwar zu Recht, das haben uns die
Erfahrungen seither gezeigt. Und das sind nicht nur
solche, die auf irgendwelchen subjektiven Empfindungen
beruhen, sondern die Einführung ist ja durch eine
Mindestlohn-Forschung begleitet worden, die belegt, dass es
eben nicht zu dem befürchteten bedeutenden
Stellenabbau gekommen ist und dass, ganz im Gegenteil, vor allem
im Niedriglohnbereich tarifgebundene Unternehmen
gegenüber tarifloser Billigkonkurrenz gestärkt und
gestützt worden sind. Und das sind doch die Unternehmen,
die wir in unserem Wirtschaftssystem gestützt wissen
wollen, im Gegensatz zu denjenigen, die sich bei
Ausschreibungen einen Wettbewerbsvorteil durch Billiglohn
und damit letztendlich auf dem Rücken ihrer
Beschäftigten organisieren wollen. Deshalb ist es in der
Reihenfolge, wenn man es so betrachten will, auch ein Beitrag
dazu, das Tarifsystem zu stabilisieren, also nicht nur
diesen Einmaleffekt als Mindestlohn zu erreichen,
sondern auch deutlich zu machen, dass das Tarifsystem
damit stabilisiert werden kann.
Damit bin ich bei einem wichtigen Punkt, der über das
Thema Mindestlohn hinausgeht. Denn so wichtig es
letztendlich ist und so sehr es, wenn man so will, auch
politisch gefeiert worden ist, dass man es hinbekommen
hat: Es ist und bleibt nur eine Hilfskonstruktion. Die
wahre Konstruktion ist die Sozialpartnerschaft in
Deutschland, die zu Tarifverträgen führt, die ordentlich
miteinander ausgehandelt worden sind und in der Regel
deutlich mehr beinhalten als nur die Frage von
Entlohnung, sondern ein gesamtes Tarifgitter mit vielen anderen
Fragen, die eben auch mit entscheidend dafür sind, ob es
sich um gute Arbeit handelt, ob es gute
Urlaubsregelungen, Regelungen für den Krankheitsfall, Fortzahlungen
und all das gibt, was letztendlich mit dazugehört.
Wir mussten und müssen aber leider feststellen, dass
die Schutzfunktion, die ein gutes Tarifsystem immer
noch ausmacht, für viele eben nicht greift. Wenn noch
nicht einmal mehr die Hälfte der Beschäftigten einem
solchen Schutzmechanismus unterliegt, dann ist es eben,
wenn man so will, die ordnungspolitische Aufgabe des
Staates, zumindest eine Untergrenze einzuführen. Und es
gibt auch den Beweis, dass der Mindestlohn vor allem
den Beschäftigten ohne Tarifvertrag hilft. Das ergibt sich
letztendlich aus dem Gesamtsystem, wenn man sich noch
einmal anschaut, wer hiermit an welcher Stelle welche
Steigerungen erfahren wird.
Insofern ist es, glaube ich, wichtig, an diesem Tag
darauf hinzuweisen, dass das ein wichtiger Schritt ist, dass
aber der nächste Schritt, der jetzt schon vonseiten der
Bundesregierung in Planung ist, genauso wichtig ist –
wenn es nämlich darum geht, ein Tarifvergaberecht
einzuführen, wonach klar ist, dass öffentliches Geld nur an
die Unternehmen fließen soll, die anständig zahlen.
Deshalb ist es gut, dass der Bundesarbeitsminister daran
arbeitet, denn das ist das System, das wir gestützt und
gesichert wissen wollen. Dann brauchen wir uns auch
weniger über die Arbeit der Mindestlohnkommission zu
unterhalten oder noch einmal an dieser Stelle
einzugreifen. Je besser das System funktioniert und je stärker wir
es machen, gegebenenfalls mit Vorgaben des Bundes,
desto weniger relevant wird die Frage eines Mindestlohns
sein. Insofern ist das ein wichtiger Schritt, aber ihm folgt
mindestens ein genauso wichtiger Schritt.
Heute können wir uns aber erst einmal mit vielen
Beschäftigten in diesem Land freuen. Und ich glaube, es ist
gerade in diesen Krisenzeiten ein gutes Signal, dass sie
wissen, dass sie in diesem Jahr noch etwas mehr Geld in
der Tasche haben können – und das nicht als
Transferleistung, sondern als Ausdruck ihrer höchstpersönlichen
Arbeit und Leistungsbereitschaft.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Rehlinger! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn
Minister Dr. Holthoff-Pförtner.
Dr. Stephan Holthoff-Pförtner (Nordrhein-
Westfalen): Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf
vorwegnehmen: Das Land Nordrhein-Westfalen hält die
Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro für richtig und für
gerechtfertigt. 2015, bei der Einführung des
Mindestlohns, gab es die Sorge – die Kollegin hat bereits darauf
hingewiesen –, dass ein Mindestlohn den Menschen der
unteren Lohngruppe eher schadet als hilft, weil
Arbeitsplätze wegfallen würden. Das hat die absolute Mehrheit
der Wirtschaftswissenschaftler damals so vorhergesagt.
Im Nachhinein muss man sagen: Die Prognosen waren
falsch. Denn waren zum 30. Juni 2015 30,7 Millionen
Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sind
es heute über 34 Millionen – ein Plus von 11 Prozent. Im
Jahresdurchschnitt 2015 waren 6,4 Prozent der Menschen
arbeitslos, in den ersten vier Monaten des Jahres 2022
waren es 5,2 Prozent – ein Rückgang um fast 20 Prozent.
Allein diese beiden Zahlen belegen, dass der
Mindestlohn die sehr gute Entwicklung der Beschäftigung in
unserem Land nicht beeinträchtigt. Gleichzeitig haben die
mit dem Mindestlohn verbundenen Lohnerhöhungen zu
einem besseren Leben von Millionen von Menschen
geführt. Immerhin haben 2014 noch fast 4 Millionen
Menschen einen Lohn unterhalb von 8,50 Euro gehabt.
Die Einführung des Mindestlohns durch die von Angela
Merkel geführte Bundesregierung ist insofern ein
Meilenstein für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in
diesem Land gewesen.
Es ist aber klar: Allein mit der Einführung eines
Mindestlohns ist es nicht getan. Denn in kurzer Zeit kann aus
einem angemessenen Mindestlohn ein viel zu niedriger
Mindestlohn werden, wenn die Preise steigen. In der
aktuellen Situation wird uns das noch mal besonders
bewusst. Selbst wenn man die geplante relativ deutliche
Erhöhung auf 10,45 Euro im Juli 2022 berücksichtigt,
kommt man über die Jahre nur auf eine durchschnittliche
Steigerung von weniger als 3 Prozent im Jahr. Und dabei
reden wir über Menschen, die mit ihrer Arbeit gerade so
über die Runden kommen. Wir reden also nicht über
Gutverdiener, die jedes Jahr 3 Prozent mehr bekommen,
sondern wir reden über Menschen und Familien, die
konkret von Armut bedroht sind.
Hinzu kommt: Bei der Einführung des Mindestlohns
2015 profitierten noch etwa 5 Prozent der Beschäftigten
vom Mindestlohn, 2019 war es nur noch 3,5 Prozent. Das
bedeutet: In den vier Jahren von 2015 bis 2019 sind die
Bedeutung und die Schutzwirkung des Mindestlohns
deutlich zurückgegangen.
Ein weiteres Kriterium: Das Europäische Parlament
und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 7. Juni 2022
auf einheitliche Standards für Mindestlöhne in der
Europäischen Union geeinigt. Eine Empfehlung dabei ist, dass
nationale Mindestlöhne mindestens 60 Prozent des
jeweiligen nationalen mittleren Einkommens entsprechen. Zu
Jahresbeginn 2022 erreichte der Mindestlohn in der
Bundesrepublik jedoch nur 48 Prozent. Hier steht
Deutschland deutlich hinter den anderen Ländern der
Europäischen Union zurück. Das zeigt: Der Spielraum, den es
bereits in den vergangenen Jahren für zusätzliche
Erhöhungen gegeben hätte, ist nicht genutzt worden.
Für die Erhöhung des Mindestlohns ist die
Mindestlohnkommission zuständig. Sie hat nach dem
Mindestlohngesetz eine Gesamtabwägung durchzuführen. Anstatt
die gesamte Abwägung durchzuführen, hat die
Mindestlohnkommission in ihrer Geschäftsordnung aber
festgelegt, dass die Erhöhung grundsätzlich der
Tariflohnentwicklung entspricht. Hiervon kann nur unter besonderen
Umständen und mit einer Zweidrittelmehrheit
abgewichen werden. Aus der im Gesetz stehenden Orientierung
ist de facto eine Eins-zu-eins-Übernahme geworden. Das
ist von einer Gesamtabwägung weit entfernt. So stellt
sich automatisch die Frage, warum die
Mindestlohnkommission sich selbst noch stärker gebunden hat, als es
der Gesetzgeber bereits getan hatte.
Kollektive Lohnverhandlungen kommen
ausschließlich deshalb zu Ergebnissen, weil im Zweifel auch Mittel
des Arbeitskampfes eingesetzt werden können. Dürften
Gewerkschaften nicht streiken, wären sie ein zahnloser
Tiger. Und genau das erleben wir in der
Mindestlohnkommission. Es soll zwar eine Art kollektive
Lohnverhandlung stattfinden, aber letzten Endes haben die
Arbeitnehmer kein Mittel, um ihrer Forderung Nachdruck
zu verleihen. Deswegen hat man sich geeinigt, schlicht
und ergreifend auf die nachlaufende
Tariflohnentwicklung abzustellen. Um das klar zu sagen: Ich glaube nicht,
dass es sinnvoll ist, dass die Gewerkschaften im Vorfeld
einer Mindestlohnerhöhung zu Streiks aufrufen dürfen,
aber man kann sich fragen, ob das bisherige Verfahren
wirklich sinnvoll ist.
Hier ist der Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten,
äußerst dürftig. Denn im Grunde wird am Mindestlohn und
dem gesamten Verfahren überhaupt nichts geändert. Wir
haben über sieben Jahre beobachtet, dass die
Mindestlohnerhöhungen nicht funktionieren, und jetzt greift die
Politik ein und setzt einen Mindestlohn per Gesetz nach
oben, passt das Verfahren aber eigentlich überhaupt nicht
an. Für 6 bis 8 Millionen Arbeitnehmer, die
voraussichtlich von der Erhöhung profitieren, ist die Verabschiedung
des Gesetzes heute trotz allem eine sehr gute Nachricht. –
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Dr. Holthoff-Pförtner! – Ich darf nun das Wort erteilen:
Herrn Staatsminister Martin Dulig.
Martin Dulig (Sachsen): Sehr geehrter Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Zeiten, in
denen selbst Industrieländer niedrige Arbeitskosten als
Standortvorteil gepriesen haben oder damit geworben
haben, sind längst vorbei. Wir sind in einem
internationalen Wettbewerb um internationale Fach- und
Arbeitskräfte. US-Präsident Joe Biden hat im letzten Jahr seinen
eigenen Unternehmen ins Stammbuch geschrieben: Pay
them more! – Zahlt ihnen mehr! Dieses Prinzip kann man
eins zu eins auf uns übertragen. Dem folgt ja auch der
Gesetzentwurf, der uns vorliegt.
Wir reden über einen Mindestlohn. Wir reden damit in
erster Linie über ein Sittlichkeitsgebot. Es geht um
Respekt und Wertschätzung. Und – weil darüber debattiert
wird, warum wieder dieser einmalige gesetzliche Eingriff
passiert –: Beim Mindestlohn geht es ja nicht nur um die
Frage des Respekts gegenüber der Arbeitsleistung in
einem bestimmten Moment, sondern es geht immer auch
um die Frage, ob Menschen von ihrer Arbeit leben
können und auch eine vernünftige Rente bekommen. Genau
darum geht es ja bei diesen 12 Euro: dass Menschen, die
über lange Zeit, manche sogar zeitlebens, Mindestlohn
bekommen, wenigstens die Chance haben, eine
vernünftige Rente zu bekommen und nicht in der
Grundsicherung zu landen.
Bundesweit sind es circa 6,2 Millionen Menschen, die
davon profitieren. Das sind 18 Prozent der
Erwerbstätigen. Dass das für Ostdeutschland eine besondere Rolle
spielt, zeigt aber eben auch, dass wir in Ostdeutschland
nach wie vor zu geringe Löhne haben. Deshalb ist
natürlich auch der Nutzen des Mindestlohns für
Ostdeutschland so ein zentrales Thema. Denn in Sachsen betrifft das
jeden dritten Beschäftigten. Jeder dritte Beschäftigte
profitiert vom Mindestlohn. Das sind 611 000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Dass das für Ostdeutschland ein besonderes Thema ist,
liegt natürlich auch an der niedrigen Tarifbindung. Das
liegt auch an einer relativ schwach ausgeprägten
betrieblichen Mitbestimmung. Es liegt an sehr kleinteiligen
Unternehmensstrukturen, die wir haben, und partiell an
bestimmten Grenzsituationen, die natürlich auch eine
Rolle spielen.
Der Mindestlohn hat natürlich auch Effekte für die
Gehaltsentwicklung oberhalb des Mindestlohns, weil
Lohnabstandgrenzen eingehalten werden. Wir werden
einen Push erleben bei den Tarifverhandlungen. Und wir
haben natürlich die aktuelle Auseinandersetzung – siehe
Inflationsrate, siehe die hohen Energiepreise –, dass eine
Erhöhung unbedingt notwendig ist. Sie wird eben auch
eine Rolle spielen, weil die Mindestlohnkommission ihre
Arbeit ja nicht einstellt. Ganz im Gegenteil: Sie wird
genau diese Effekte würdigen müssen bei der weiteren
Entwicklung des Mindestlohns.
Es handelt sich also hier um eine einmalige
außerordentliche gesetzliche Erhöhung. Die künftige Anpassung
wird weiterhin von der Mindestlohnkommission
beschlossen werden. Mir wäre es lieber, wenn wir in
unserem Land nicht über Mindestlöhne als Sittlichkeitsgrenze
reden müssten, sondern alle Menschen einen fairen Lohn
für ihre Arbeit erhalten würden, von dem sie gut leben
könnten. Dafür braucht man natürlich eine umfassende
Tarifbindung in unseren Unternehmen, mit ordentlichen
Tarifabschlüssen in einer flächendeckend gelebten Tarif-
und Sozialpartnerschaft. Deshalb sage ich auch: Die
vorgesehene Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf
12 Euro ist kein Allheilmittel und auch keine
sozialpolitische Wohltat. Es ist die notwendige Lohnuntergrenze.
Das ist die Sittlichkeitsgrenze. Das hat auch eine
moralisch-ethische Dimension, und das hat etwas mit Respekt
zu tun, Respekt gegenüber Menschen, die arbeiten. –
Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, lieber
Herr Dulig!
Die aufgerufenen Wortmeldungen sind damit
behandelt. – Es gibt eine Erklärung zu Protokoll1 von Frau
Senatorin Kipping (Berlin).
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t angerufen hat.
Damit darf ich den Tagesordnungspunkt 26 schließen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 27 auf:
TOP 27
Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur
Verbesserung von Leistungen für den
Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und
Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz)
(Drucksache 266/22)
Hier ist mir angezeigt: Manuela Schwesig. – Liebe
Manuela Schwesig, du hast das Wort.
Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern):
Vielen Dank! – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ich habe mich auch bei diesem
Tagesordnungspunkt zu Wort gemeldet, weil er für unser
Bundesland und, ich denke, für viele Regionen in Deutschland
genauso wichtig ist wie der Mindestlohn. Es ist ein gutes
Zeichen, dass der Bundesrat heute den Weg für zwei
große sozialpolitische Vorhaben freimacht: den
Mindestlohn, über den wir eben gesprochen haben, und
sozusagen die Brücke hin zur Rente. Denn es ist genauso
wichtig für die vielen Rentnerinnen und Rentner, die ja auch
viele Jahrzehnte hart gearbeitet haben, dass wir heute
eine Rentenanpassung vornehmen. Das bedeutet in
Westdeutschland 5 Prozent mehr Rente, in Ostdeutschland
1 Anlage 1
6 Prozent mehr und führt dazu, dass wir auch bei der
Angleichung der Renten Ost an das Westniveau
vorankommen. Wir sind jetzt bei 98 Prozent.
Die Kolleginnen und Kollegen aus den ostdeutschen
Bundesländern wissen, dass wir viele Jahre dafür
gekämpft haben, dass wir in diesem Angleichungsmodus
vorankommen, denn wir werden in diesem Jahr zum
Glück 32 Jahre deutsche Einheit feiern. Aber zu dieser
deutschen Einheit gehört auch die Vollendung der
sozialen Einheit, und da spielen gleiche Renten in Ost und
West eine große Rolle. Deshalb ist es gut, dass wir uns
den 100 Prozent annähern.
Ein dritter Punkt in diesem Gesetzgebungspaket ist die
Verbesserung der Erwerbsminderungsrente. Das kam mir
bisher, wenn ich es so sagen darf, in der öffentlichen
Diskussion viel zu kurz. Denn 3 Millionen Menschen in
Deutschland bekommen Erwerbsminderungsrente, weil
sie aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären
Renteneintrittsalter arbeiten können. Das hat oft damit zu
tun, dass sie hart gearbeitet haben.
Erwerbsminderungsrenten sind oft sehr niedrig. Hier kommt es darauf an, ob
man 50 oder sogar 100 Euro mehr hat.
An dieser Stelle möchte ich ganz herzlich der
Bundesregierung, ganz besonders Bundesarbeits- und
Sozialminister Hubertus Heil, danken. Die Bundesregierung ist
seit sechs Monaten im Amt. Wir alle wissen, dass wir in
schwierigen Zeiten leben, in denen auch international
große Herausforderungen zu stemmen sind. Gleichzeitig
ist das heute ein ganz wichtiges Zeichen an die
Bürgerinnen und Bürger, dass die Alltagsthemen Lohn und Rente
nicht vergessen werden, sondern die Dinge, die vor der
Wahl prominent versprochen worden sind, auch vom
heutigen Bundeskanzler Scholz – das Thema
Rentenverbesserung, aber auch das Thema Löhne –, jetzt auf den
Weg gebracht werden, und das schon nach einem halben
Jahr. Wir alle wissen, wie lang Gesetzgebungsprozesse
sind. Deshalb gilt mein Dank an dieser Stelle der
Bundesregierung und besonders dem Bundesarbeits- und
Sozialminister.
Diesen Dank möchte ich aber damit verknüpfen, dass
wir wissen: In normalen Zeiten wären sowohl die
Anpassung des Mindestlohnes als auch die Rentenanpassung,
die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente sehr gute
Nachrichten gewesen. Damit wären die Menschen in
ihrem konkreten Alltag schon mal sozial ein Stück
weitergekommen. Aber wir leben in Zeiten, in denen gerade
die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen
erleben, dass sie, wenn sie in den Supermarkt gehen, für
ganz normale Grundnahrungsmittel wie zum Beispiel
Butter, aber auch, wenn sie an der Tankstelle tanken, weil
sie zum Arzt fahren, weil sie zur Arbeit fahren, mehr
Geld bezahlen. Und es werden ja noch die
Nachzahlungen kommen im Bereich Miete oder kleines Häuschen,
was die Energiekosten angeht.
Diese Preissteigerungen und die Inflationsrate von
7 Prozent fressen diese Verbesserungen auf; das muss
man ganz deutlich sehen. Deshalb ist es gut, dass Bund
und Länder – die Länder finanzieren das ja zum
überwiegenden Teil mit – ein Entlastungspaket auf den Weg
gebracht haben. Diejenigen, für die wir heute den
Mindestlohn beschlossen haben, werden auch 300 Euro
Energiegeld bekommen – das ist gut –, aber die
Rentnerinnen und Rentner nicht. Die Bitte des Landes
Mecklenburg-Vorpommern ist, dass die Bundesregierung hier
nachsteuert. Das Energiegeld muss auch für die
Rentnerinnen und Rentner kommen. Ein Großteil der
Rentnerinnen und Rentner hat kleine Einkommen und genau das
Problem, von dem ich schon beim vorigen TOP berichtet
habe, dass sie sich jetzt schon einschränken müssen. Da
sollten wir, Bund und Länder, noch mal gemeinsam
nachbessern. Dann, glaube ich, wird es ein gutes Paket
für die Menschen, auch für die Rentnerinnen und
Rentner, die viele Jahrzehnte hart gearbeitet haben und jetzt
mit kleinen Renten auskommen müssen, um durch diese
schwierigen Zeiten zu kommen.
Also: Vielen Dank für dieses Paket! Aber lassen Sie
uns noch mal bei den Rentnern mit dem Energiegeld
nachbessern. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Kollegin
Schwesig!
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf:
TOP 28
Entschließung des Bundesrates zur Einführung
einer Übergewinnsteuer mit dem Ziel der
Finanzierung außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im
Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine –
Antrag der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 36
Absatz 2 GO BR – (Drucksache 268/22)
Dem Antrag sind Berlin, Mecklenburg-
Vorpommern und Thüringen beigetreten.
Als Erstes darf ich das Wort erteilen: dem
Bürgermeister Dr. Bovenschulte.
Dr. Andreas Bovenschulte (Bremen): Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der russische
Angriffskrieg bringt unermessliches Leid über die
Menschen in der Ukraine. Er hat die europäische
Sicherheitsordnung zerstört und die Grundsätze des friedlichen
Miteinanders der Völker in Europa in ihrem Kern erschüttert.
Die europäischen Staaten haben darauf geschlossen
reagiert und unterstützen die Ukraine mit einer Vielzahl von
Maßnahmen. Dazu gehört, dass wir die vor Krieg und
Zerstörung fliehenden Menschen bei uns aufnehmen,
bislang mehr als 700 000 allein in Deutschland. Bund
und Länder haben sich vor einigen Wochen darüber
verständigt, wie die Aufnahme und Integration der
Geflüchteten, überwiegend Frauen und Kinder, gelingen kann.
Sie nehmen dafür völlig zu Recht, wie ich betonen
möchte, Milliarden in die Hand.
Zugleich führen der Angriffskrieg und die als
Reaktion darauf beschlossenen Sanktionen zu erheblichen
wirtschaftlichen Verwerfungen. Märkte und
Handelsverbindungen sind weggebrochen, Lieferketten sind gerissen.
Die Folgen spüren wir alle in der Geldbörse, vor allem
diejenigen, die ohnehin wenig haben; Kollegin Schwesig
hat eben ja schon darauf hingewiesen. Die Inflationsrate
liegt bei mehr als 7 Prozent, so hoch wie seit 40 Jahren
nicht mehr. Alles wird teurer, gerade auch Lebensmittel,
und die Energiepreise steigen immer weiter. Wir können
das jeden Tag beim Tanken an der Zapfsäule sehen.
Die dramatischen Konsequenzen dieser Entwicklung –
das muss uns allen klar sein – werden viele Bürgerinnen
und Bürger noch in den nächsten Monaten spüren, wenn
sie die nächste Heiz- und Stromkostenabrechnung
erhalten. Viele Menschen machen sich deshalb Sorgen, was
sie sich in Zukunft noch werden leisten können. Auch
wenn wir jetzt mit einem erhöhten Mindestlohn an den
Start gehen: Das wird nicht ausreichen, um diese Sorgen
zu nehmen. Unternehmerinnen und Unternehmer bangen
um ihre Firma und die Arbeitsplätze der Beschäftigten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bund und Länder
steuern in dieser Situation – Sie wissen das – mit
milliardenschweren Entlastungspaketen dagegen. Allein das im
Mai hier im Bundesrat behandelte Paket hat einen
Umfang von 34 Milliarden Euro, von denen Länder und
Kommunen mehr als die Hälfte schultern werden. Hinzu
kommt die dreimonatige Absenkung der Energiesteuer
für Kraftstoffe, die den Bund weitere 3 Milliarden Euro
kosten wird.
Während Bund, Länder und Kommunen also
Milliarden in die Hand nehmen und Bürgerinnen und Bürger
genauso wie Unternehmerinnen und Unternehmer unter
den steigenden Preisen ächzen, machen sich einige
wenige – ich kann es nicht anders ausdrücken – die Taschen
voll, und zwar, das möchte ich ausdrücklich betonen,
ohne dass dem irgendeine zusätzliche Leistung, irgendein
zusätzliches Risiko oder irgendeine zusätzliche
wirtschaftliche Aktivität gegenübersteht. Sie verdienen sich
einfach deshalb eine goldene Nase, weil sie die aktuelle
Lage schamlos ausnutzen. Ein Beispiel: Allein im ersten
Quartal dieses Jahres konnten die vier Ölriesen Shell, BP,
Exxon und Total ihren Nettogewinn gegenüber dem
Vorjahr von etwa 15 Milliarden auf rund 34 Milliarden
US-Dollar mehr als verdoppeln. Nach Berechnungen der
Internationalen Energieagentur dürften die gestiegenen
Energiepreise den Konzernen in diesem Jahr 200
Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen spülen.
Während also die Allgemeinheit unter den hohen
Preisen leidet, machen einige wenige Kasse. Zum Beispiel,
weil sie seit Beginn des Krieges die Spritpreise weit mehr
erhöht haben, als es der Rohölpreis rechtfertigen würde,
und auch, weil sie die zum 1. Juni in Kraft getretenen
Steuererleichterungen eben nicht eins zu eins an die
Autofahrerinnen und Autofahrer weitergeben. Davon muss
man, Stand heute, jedenfalls ausgehen. Das Kartellamt
hat angekündigt, hier ganz genau hinzuschauen. Ich
begrüße das natürlich sehr. Aber die konkreten
Handlungsmöglichkeiten, die das Wettbewerbsrecht derzeit bietet,
sind bei realistischer Betrachtungsweise doch relativ
beschränkt. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass wir
zusätzliche Instrumente brauchen, um die
Mineralölkonzerne zu bremsen.
Die Freie Hansestadt Bremen hält es deshalb für
richtig, die kriegsbedingten Übergewinne, insbesondere, aber
nicht nur im Energiesektor befristet mit einer Steuer
beziehungsweise Sonderabgabe abzuschöpfen. Wir
fordern die Bundesregierung auf, hierfür einen konkreten
Umsetzungsvorschlag zu unterbreiten. Damit stehen wir
auf europäischer Ebene übrigens nicht allein; auch das
wissen Sie. Ich verweise nur auf die Beispiele
Großbritannien, Griechenland und Italien, die alle eine Form der
Übergewinnsteuer eingeführt haben oder einführen
werden. Auch die EU-Kommission hat im Frühjahr
vorgeschlagen, außerordentliche Gewinne im Energiesektor
befristet gesondert zu besteuern. Klar ist, ganz offen und
ehrlich gesagt: Die Umsetzung einer Übergewinnsteuer
ist nicht trivial. Aber dass sie möglich und mit deutschem
Recht grundsätzlich vereinbar ist, hat unter anderem der
Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags in
einer Stellungnahme aus dem vergangenen Jahr
überzeugend dargelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich
halte eine solche Maßnahme nicht nur für zwingend
erforderlich, um den sozialen und gesellschaftlichen
Frieden zu sichern. Sie ist angesichts der Milliardenkosten
der schon beschlossenen und der noch notwendig
werdenden Entlastungsmaßnahmen zwingend erforderlich,
um die dauerhafte Tragfähigkeit der öffentlichen
Haushalte nicht zu gefährden und die Verschuldung in
vertretbaren Grenzen zu halten. Ich freue mich, dass die Idee,
die wir mit unserem Entschließungsantrag verfolgen, in
den vergangenen Tagen wachsende Zustimmung, auch
hier im Länderkreis, gefunden hat. Auch wenn sich die
Kollegen der B-Länder bei der MPK in der letzten
Woche noch nicht dazu durchringen konnten, explizit positiv
zur Frage der Übergewinnsteuer Stellung zu nehmen, so
haben wir doch alle gemeinsam die Bundesregierung
aufgefordert, schärfere regulatorische Maßnahmen zu
ergreifen.
Daran anknüpfend hoffe ich auf konstruktive und
zügige Ausschussberatungen, damit wir noch vor der
Sommerpause von hier aus eine klare Aufforderung zur
Einführung einer Steuer auf kriegsbedingte Übergewinne an
den Bund richten können. – Herzlichen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Dr. Bovenschulte! – Ich darf nun das Wort erteilen:
Herrn Minister Hilbers, Niedersachsen.
Reinhold Hilbers (Niedersachsen): Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die
Belastungen angeht, teilen wir die eben vorgetragene
Auffassung. Der russische Angriffskrieg stellt uns alle vor große
Herausforderungen, hat zu vielen Verwerfungen bei den
Lieferketten geführt, hat zu Engpässen auf den Märkten
geführt. Aber auch die notwendigen und richtigen
Sanktionen gegenüber der russischen Volkswirtschaft belasten
unsere Volkswirtschaft und unsere
Entwicklungsmöglichkeiten. Insofern kostet diese Entwicklung, die dort
stattfindet, uns alle Wohlstand und schafft große
Belastungen. Der Staat ist sicherlich ganz besonders gefordert,
den Menschen zu helfen, die diese Belastungen selbst
nicht schultern können. Er muss das in sehr
zielgerichteten Paketen tun, damit das auch wirklich ankommt und
wir die richtigen Antworten finden.
Ich glaube aber, Steuererhöhungen sind in dieser Zeit
das absolut falsche Signal und führen nicht dazu, dass wir
diesem Problem Herr werden können. Das Ziel einer
angemessenen und gerechten Steuerpolitik ist zunächst
einmal, dem Staat Einnahmen zu verschaffen. Es ist ja
eben geschildert worden, dass das notwendig ist. Aber
die Steuereinnahmen steigen – inflationsbedingt, nicht
strukturell bedingt. Der Staat nimmt in diesem Jahr 40
Milliarden Euro mehr ein, wenn das Ergebnis der
Steuerschätzung vom Mai so eintritt, wie wir das prognostiziert
bekommen haben.
Der Staat hat bei der Erhebung der Steuern darauf zu
achten, dass es gerecht zugeht, dass die
Leistungsfähigkeit der Bürger und Unternehmer beachtet wird. Das ist
auch so. Hohe Gewinne werden auch höher besteuert.
Die Besteuerung erfolgt entlang der Leistungsfähigkeit.
Bei den Unternehmen wird 30 Prozent Körperschafts-
und Gewerbesteuerbelastung anfallen. Entnommene
Gewinne werden mit 48 Prozent versteuert. Insofern wird
darauf geachtet, dass es in unserem Land auch
entsprechend der Leistungsfähigkeit gerecht zugeht.
Gleichzeitig muss der Staat bei der Besteuerung aber
auch die Lenkungseffekte der Steuer im Blick behalten.
Er muss darauf achten, dass es keine negativen
ökonomischen Anreize gibt. Diese muss er vermeiden. Er muss
außerdem in seinem Handeln konsequent und verlässlich
sein, damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen
und Unternehmer und Unternehmen ihr Verhalten an den
Regeln ausrichten können, damit sich Investitionen und
Innovationen in unserem Land auch lohnen. Das ist ein
Fundament des Wirtschaftsstandortes Deutschland und
unseres Wohlstandes. Diese Verlässlichkeit ist wichtig.
Wir sind nicht der günstigste Standort in der Welt, wir
sind aber bislang, was unser Rechtssystem, was unser
Steuersystem und Ähnliches angeht, sehr verlässlich. Die
Stärke der Unternehmen und der Wirtschaft ist
Voraussetzung dafür, notwendige Umverteilungen und
überhaupt Hilfsmaßnahmen schultern zu können und
Wohlstand für alle in unserem Land zu ermöglichen.
Wir können unterschiedliche Auffassungen darüber
haben, wie wir die Steuereinnahmen am besten verteilen.
Das diskutieren wir auch immer sehr engagiert. Was wir
aber tunlichst vermeiden sollten, sind Themen, die die
Steuerzahler verunsichern und das Vertrauen in das
Steuersystem erschüttern. Ebendies befürchte ich bei der
Einführung der Übergewinnsteuer, Kollege Bovenschulte,
denn diese hat erklärtermaßen das Ziel, bereits erzielte
Gewinne bestimmter Unternehmen – Sie haben ja einige
ausgemacht – oder auch Branchen nachträglich höher zu
besteuern als Gewinne anderer Unternehmen. Dies
geschieht aus dem Impuls heraus, diese Unternehmen
hätten sich zwar formal gesetzeskonform verhalten,
letztendlich aber prekäre Lagen ausgenutzt beziehungsweise
unmoralisch hohe Gewinne erzielt. Und an dieser Stelle
wird es dann problematisch.
Ich glaube, wir alle wollen, dass die
Entlastungsmaßnahmen, die erreicht worden sind, auch wirklich bei den
Menschen ankommen. Die Frage ist, ob die Maßnahmen,
die Pakete, die geschnürt worden sind, alle zielführend
waren. Denn Preise ergeben sich am Ende anhand der
Knappheitssituation am Markt und sind am Wettbewerb
ausgerichtet. Es gibt elastische und unelastische Preise,
die unser Verhalten stark oder weniger verändern. Daher
richten sich Preise am Markt nicht immer nur nach den
Einstandskosten, sondern auch nach der Besteuerung von
bestimmten Produkten. Und jetzt treten bestimmte
Wirkungen nicht ein. Das ist, glaube ich, eher eine Frage des
Kartellrechts als eine Frage des Steuerrechts.
Die Argumentation, diese Gewinne jetzt
wegzubesteuern, ist populistisch, ist populär. Die Forderung nach
Einführung einer Übergewinnsteuer öffnet aber meines
Erachtens die Büchse der Pandora. Eine Differenzierung
zwischen guten und schlechten Gewinnen ist nur sehr
schlecht, nur schwierig möglich, und sie führt leicht zu
Willkür, aber auch zu Fehllenkungseffekten.
Investitionen mit dem Risiko eines Übererfolgs sind eben
schwierig zu beurteilen. Ist eine Investition erfolgreich, muss
der Unternehmer zukünftig fürchten, dass durch eine
Adhoc-Änderung der Steuergesetze unternehmerische
Investitionen zunichtegemacht werden, weil diese Erfolge
daraus wieder wegbesteuert werden. Wenn dies
Grundlage wird, lässt das Investitionsentscheidungen anders
ausfallen, verändert das Investitionsentscheidungen in
unserem Land.
Unternehmen investieren mit Aussicht auf Gewinn.
Diesen Gewinn wollen sie verlässlich haben. Im Übrigen
schaffen sie auch in Teilen Vorsorge, indem sie sich mit
Kontrakten eindecken und mögliche Knappheiten
vorwegnehmen. Wenn sie an diesen Vorsorgemaßnahmen
entsprechend partizipieren, dann machen sie zwar
Gewinne, sorgen aber gleichzeitig dafür, dass der
Versorgungsengpass nicht so knapp, so stark ausfällt, weil dort
entsprechend reagiert wird.
Insofern stellen sich viele Fragen, ob diese Steuer
wirklich richtig ist. Das werden wir sicherlich von Ihnen
hören, wenn wir das in den Ausschüssen diskutieren.
Denn eine Antwort auf die Frage, wie man so etwas
gerecht, vernünftig und verlässlich ausgestalten kann, haben
Sie nicht geliefert. Und Sie können auch nicht definieren,
was ein wirklicher Übergewinn ist und wie man künftig
damit zu verfahren hat. Das führt auch zu
verfassungsrechtlichen Fragen. Ich gehe fest davon aus, dass es
erhebliche Gründe geben wird, die Verfassungsmäßigkeit
anzuzweifeln. Verfassungswidrige Ungleichbehandlung
tritt hier schnell ein, und die Steuer scheitert gerade an
diesem Maßstab.
Was ist ein kriegsbedingter Übergewinn, und ab
welcher Höhe ist davon auszugehen, dass er eintritt? Sind die
erwartbaren möglichen Übergewinne aus der
Rüstungsindustrie auch kriegsbedingt? Zweifellos. Sind sie aber
auch unmoralisch? Weiß ich nicht, wenn wir ein 100-
Milliarden-Euro-Paket auflegen, das die Bundeswehr
stärken soll. Und was ist mit den Gewinnen, die
beispielsweise entstehen, wenn jetzt Preissteigerungen im
Getreidebereich eintreten? Sind diese Übergewinne auch
unmoralisch? Gibt es auch eine Steuer auf diese
Unternehmensgewinne? Gibt es auch eine Steuer auf
Unternehmensgewinne aus Bedarfen, die zum jetzigen
Zeitpunkt noch gar nicht identifizierbar sind, sich aber am
Ende definitiv als Folge des Krieges herausstellen?
Sie sehen: Es gibt zahlreiche Fragen, die man nicht
beantworten kann in diesem Kontext, beispielsweise die
Frage nach dem Gewinn, der daraus resultiert, dass der
Unternehmer ein kriegsbedingt hohes Verlustrisiko über
seine Preise ausgleicht. Sind auch solche Gewinne gut
oder schlecht? Und was ist mit kriegsbedingten
Verlusten? Können dann konsequenterweise auch
kriegsbedingte Verluste gegengerechnet werden? Denn wenn man
bestimmte kriegsbedingte Gewinne stärker besteuern
will, müssen dann kriegsbedingte Verluste künftig
steuerlich privilegiert werden?
Diese Fragen könnte ich jetzt weiter fortsetzen. Ich
glaube, das zeigt, dass dieses Instrument zunächst einmal
ein sehr populäres Instrument ist, dass es aber, wenn man
es sich anschaut, wenn man es wirklich prüft, weder zur
Verlässlichkeit im Steuerrecht beiträgt noch konsequent
angewendet werden kann, sehr viele Streitfragen aufwirft
und eben nicht dazu führt, dass wir steuerlich auf einem
guten Weg sind. Deswegen glaube ich, dass die
Entlastungspakete sehr zielgerichtet sein müssen, wenn sie bei
den Menschen ankommen sollen, zum Beispiel die
Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer. Das sind Dinge,
die bei den Menschen direkt ankommen. Die entlasten
nicht auf der Preisseite. Die entlasten die Menschen
direkt. Das sind, glaube ich, sehr gute Maßnahmen.
Im Augenblick brauchen wir Entlastungen und keine
neuen Steuern mit Belastungen, weil die sich am Ende
bei den Preisen wiederfinden würden. Bei allem, was
man wegbesteuert, wo die Preise sehr unelastisch sind,
läuft man Gefahr, dass man die zusätzlichen Steuern
später in den Preisen als Kosten wiederfindet. Damit
würde man die Inflation und die Belastung der Menschen
weiter antreiben. Ich glaube, dass diese Instrumente nicht
sehr geeignet sind. Insofern bin ich gespannt, ob Sie in
den Diskussionen in den Ausschüssen noch nachschärfen,
ob Sie dort noch weitere Vorschläge vorlegen und weiter
auf diese Themen eingehen. Ich halte die jetzige
Argumentation für ein wenig probates Mittel, und die
Bedenken überwiegen doch deutlich. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Minister Hilbers! – Ich darf nun das Wort erteilen: Herrn
Minister Professor Dr. Hoff aus Thüringen.
Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff (Thüringen):
Herr Präsident! Lieber Kollege Hilbers, wir haben ja
schon an anderer Stelle, in der Diskussion über die
Schuldenbremse, festgestellt, dass wir in
haushaltspolitischen und auch in fiskalpolitischen Fragen selten auf
einer Linie liegen. Aber das macht die Diskussion hier im
Bundesrat ja auch spannend und zeigt, dass sich die
politische Vielfalt im Bundesrat in einer solchen Debatte
abbildet.
Ich will in dieser Diskussion zunächst darauf
hinweisen, dass nicht jede populäre Forderung – und ich bin
froh, dass Sie das differenziert haben – eine populistische
Forderung ist, denn die inflationäre Verwendung des
Begriffs „Populismus“ hilft uns ja in einer rationalen
Diskussion nicht weiter. Insofern ist die Debatte über die
Übergewinnsteuer richtig. Sie ist in gewisser Hinsicht
eine populäre Forderung, weil – und darauf hat Kollege
Bovenschulte hingewiesen; ich bin sehr dankbar, dass
Bremen diese Initiative hier eingebracht hat – die
Gerechtigkeitsfragen bei der Ausgestaltung unseres
Steuerrechts in der aktuellen Situation natürlich gestellt werden.
Sie haben, lieber Kollege Hilbers, darauf hingewiesen,
dass der Staat in diesem Jahr 40 Milliarden Euro
Steuermehreinnahmen hat. Ein relevanter Teil dieser
Steuermehreinnahmen kommt von Bürgerinnen und Bürgern,
die sich das faktisch nicht leisten können, und es gibt
Unternehmen, die in dieser Krise, in dieser
Kriegssituation einen Gewinn machen, der in hohem Maße über dem
Gewinn in normalen Zeiten liegt. Und genau darum geht
es.
Wenn der Chef des Mannheimer ZEW, Achim
Wambach, sagt, es sei das gute Recht von Unternehmen,
Gewinne zu maximieren, dann trifft das auf unsere
Wirtschaftsordnung zu. Aber es trifft auch auf unsere
Verfassungsordnung zu, dass es das gute Recht des Staates ist,
diese Gewinne durch Steuern abzuschöpfen. Das ist eben
genau die Kontroverse, die seit Jahrzehnten über unsere
Verfassungsordnung geführt wird, nicht zuletzt in den
60er-Jahren in der die Bundesrepublik prägenden Debatte
zwischen Forsthoff und Abendroth über die
Ausgestaltung und die soziale Dimension des Grundgesetzes. Vor
diesem Hintergrund kann ich an dieser Stelle nur sagen:
Wer in den vergangenen zwei Jahren im Bundesrat
übereinstimmend, auch in Sondersitzungen des Bundesrates,
den Weg dafür freigemacht hat, dass der Bund
Unternehmen mit Milliardenhilfen stützt, der muss doch auf
der anderen Seite auch in der Lage sein, hier mit dem
gleichen Argument die Diskussion über eine
Übergewinnsteuer zu führen und dieses Instrument zu prüfen,
das – und darauf hat Kollege Bovenschulte hier
hingewiesen – historische Vorbilder hat und gleichzeitig auch
gegenwärtige Beispiele.
Natürlich ist es so, dass die Verfassungsordnungen der
Länder, über die hier gesprochen wird – Griechenland,
Italien, Großbritannien, die USA beispielsweise –,
historisch unterschiedlich ausgeprägt sind. Es ist richtig – und
auch darauf hat Kollege Bovenschulte hingewiesen –,
dass die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes
des Deutschen Bundestages vom März des vergangenen
Jahres viele Fragen, die Kollege Hilbers hier aufgeworfen
hat, bereits beantwortet hat. Insofern schlage ich vor,
dieses Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum
Gegenstand der inhaltlichen Debatte in den Ausschüssen
des Bundesrates zu machen, weil dort auf die
materiellrechtlichen Fragen eingegangen wird. Die
Übergewinnsteuer kann nämlich als Einkommensteuer oder
Körperschaftsteuer auf die Kompetenzgrundlage – Artikel 106
Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 105 Absatz 2
Grundgesetz – gestützt werden. Es wird deutlich gemacht, dass
das Rückwirkungsverbot zu beachten ist, dass sie keine
erdrosselnde Wirkung haben darf.
Das historische Beispiel in den USA war, dass dort in
den beiden Weltkriegen eine Übergewinnsteuer von bis
zu 95 Prozent erhoben worden ist. Darüber spricht doch
in Deutschland überhaupt keiner. Und es wäre auch zu
prüfen, ob die pauschale Übergewinnsteuer in Höhe von
25 Prozent, die Großbritannien eingeführt hat, in
Deutschland dem verfassungsmäßigen
Erdrosselungsverbot Rechnung tragen würde oder ob hier ein, wie es das
Verfassungsgericht gesagt hat, gegenüber der
Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer vergleichsweise
niedriger Satz zugrunde gelegt werden soll.
Ich kann das Argument der Ungleichbehandlung nur
bedingt nachvollziehen, denn das Ertragssteuerrecht
weist bereits heute mit steigender Tendenz jeweils
sachlich zu begründende unterschiedliche
Belastungswirkungen bei gleich hohen Nettoeinkommen aus. Insofern ist es
mir wichtig, im Hinblick auf den Bundesfinanzminister,
der den Freien Demokraten angehört, auf ein Dokument
historischer Art – das sage ich ganz bewusst mit einem
Schmunzeln zum Kollegen Buchholz – zu verweisen, aus
dem ich zitieren möchte. Ich will noch mal erinnern:
ZEW-Chef Achim Wambach sagt, es sei das gute Recht
von Unternehmen, Gewinne zu maximieren. In den
Freiburger Thesen der FDP formulierte die Freie
Demokratische Partei unter ihrem großartigen damaligen
Generalsekretär Karl-Hermann Flach:
Wo Ziele liberaler Gesellschaft durch den
Selbstlauf der privaten Wirtschaft nicht erreicht
werden können, wo somit von einem freien
Spiel der Kräfte Ausfallserscheinungen oder gar
Perversionstendenzen für die Ziele liberaler
Gesellschaft drohen, bedarf es gezielter
Gegenmaßnahmen des Staates mit den Mitteln des
Rechts.
Sehr richtig! Und genau darüber reden wir, wenn wir
hier über eine Übergewinnsteuer reden.
Nun will ich Kollege Hilbers zugestehen, dass es am
Ende möglicherweise tatsächlich eine schwierige
Diskussion geben kann. Aber auch hier würde ich dem
Bundesfinanzminister empfehlen, auf ein Mitglied des
Wissenschaftlichen Beirats des BMF, nämlich Frau Professor
Langenmayr von der Katholischen Universität Eichstätt,
zu hören, die darauf hinwies, dass es, sollte das
Instrument der Übergewinnsteuer nicht das richtige Instrument
sein, dem Staat, das heißt also auch uns als Bundesrat
und dem Deutschen Bundestag als Gesetzgeber,
unbenommen bleibt, Spitzeneinkommen, respektive höhere
Kapitaleinkünfte, höher als bislang zu besteuern. Insofern
haben wir verschiedene Ansatzpunkte, in dieser
Krisensituation Perversionstendenzen in unserer Wirtschaft
entgegenzuwirken, auch mit den Instrumenten des
Steuerrechts, indem wir dann tatsächlich über Gerechtigkeit im
Steuersystem reden. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Herr
Professor Dr. Hoff! – Ich darf nun das Wort erteilen: Frau
Parlamentarischer Staatssekretärin Hessel.
Katja Hessel, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister der Finanzen: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren! Es wird Sie nicht
überraschen, dass auch ich die Einführung einer sogenannten
Übergewinnsteuer ablehne. Herr Professor Dr. Hoff, auch
wenn Sie die Freiburger Thesen zitiert beziehungsweise
bemüht haben: Wir finden, die Einführung einer
sogenannten Übergewinnsteuer ist keine gute Idee.
Die Idee einer solchen Steuer mag für manche, zum
Beispiel beim Blick auf die hohen Kraftstoffpreise an der
Tankstelle, gerecht klingen. Große Unternehmen – vor
allem aus dem Energiesektor – sollen nicht vom
völkerrechtswidrigen Krieg Russlands gegen die Ukraine
profitieren. Ihre überdurchschnittlichen Gewinne sollen
stattdessen zusätzlich besteuert werden. Die zu erwartenden
Einnahmen sollen zumindest teilweise der Finanzierung
der Entlastungsmaßnahmen für die Gesellschaft dienen.
Um es aber klar zu sagen: Eine solche Steuer wäre
ökonomisch kontraproduktiv, rechtlich problematisch
und schon gar nicht schnell umsetzbar. Es gibt viele gute
Gründe gegen eine Übergewinnsteuer. Folgende sind aus
meiner Sicht wichtig:
Erstens. Eine höhere Steuerbelastung für
Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Situation höhere
Gewinne erzielen, würde das Problem steigender Preise aller
Voraussicht nach noch verschärfen. Das gilt insbesondere
dort, wo die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf
andere Produkte ausweichen können. In diesem Bereich
können die Unternehmen steuerliche Mehrlasten auf die
Kunden überwälzen, und es würde ein zusätzlicher –
nicht gewollter – Preiseffekt entstehen. Es darf nicht
passieren, dass die Politik die Inflation auch noch
befeuert. Das wäre ein schwerer Fehler. Eine höhere
Besteuerung würde auch einen Anreiz für multinationale
Unternehmen schaffen, insbesondere Energieerzeugnisse in
Staaten ohne Sondersteuer zu verkaufen. Im Extremfall
käme es in Deutschland zu einer weiteren Verschärfung
der Knappheit, was die Preise weiter erhöhen würde.
Auch diese ungewollte Folge müssen wir unbedingt
vermeiden.
Zweitens. Wenn wir die große Herausforderung einer
digitalen, klimaneutralen und nachhaltigen
Transformation unserer Wirtschaft meistern wollen, brauchen wir
attraktive inländische Standortbedingungen. Elementar
sind dabei die Spielräume der Unternehmen für
Investitionen. Schon heute ist die Belastung von Unternehmen in
Deutschland im internationalen Vergleich hoch.
Diskussionen über neue steuerliche Belastungen, die aus
kurzfristigen politischen Motiven schnell und unüberlegt
erhoben werden, sind ein falsches Signal. Sie sorgen für
erhebliche Unsicherheit, gerade für internationale
Investoren. Mit der Einführung einer Übergewinnsteuer wäre
ein Präzedenzfall geschaffen, der die Erwartung weiterer
Steuern schüren könnte. Dies würde die Unsicherheit
noch verstärken.
Drittens. Es wird sicherlich so sein, dass einzelne
Unternehmen von der Ukrainekrise profitieren, während
zahlreiche andere Unternehmen und vor allem
Privatpersonen unter ihr leiden. Es ist jedoch festzuhalten, dass bei
den davon profitierenden Unternehmen diese Gewinne
meist dadurch entstehen, dass sie einen in der
Volkswirtschaft real bestehenden Bedarf bedienen. Sie folgen
ihrem regulären Geschäftsmodell und bieten die zur
Krisenbewältigung zum Beispiel erforderlichen
Energieprodukte an. Der Eindruck, dass die Regierung aufgrund
kurzfristiger politischer Erwägungen willkürlich festlegt,
welche dieser Gewinne nun in Ordnung sind und welche
nicht, wäre verheerend. Das könnte den Anschein
erwecken, die Regierung habe mit den grundlegenden
Prinzipien der Marktwirtschaft gebrochen.
Viertens. Hohe Gewinne bedeuten schon heute eine
hohe Steuerlast, denn die Ertragsteuern folgen dem Gebot
der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Wenn es
also in bestimmten Unternehmen zu höheren Gewinnen
kommt, schlagen sich diese auch im Rahmen der
bestehenden Besteuerung in höheren Steuerzahlungen nieder.
Dem stehen gegebenenfalls niedrigere Gewinne in Zeiten
gegenüber, in denen die Rohstoffpreise wieder fallen.
Fünftens. Wir müssen dringend vermeiden, dass wir
das Vertrauen in das deutsche Steuersystem aufs Spiel
setzen. Eine Übergewinnbesteuerung nimmt an, dass
Gewinne, die die übliche Gewinnhöhe übersteigen,
moralisch fragwürdig sind und daher einer zusätzlichen
Besteuerung unterliegen sollten. Die Festlegung allerdings,
welche Gewinnhöhe üblich ist und für welche
Anwendungsfälle diese Besteuerung greift, ist schwer
ermittelbar und sicherlich höchst streitanfällig. Hinzu kommt,
dass dies ein vollkommen neues Element im deutschen
Steuersystem wäre. Unser Ziel ist es aber, das deutsche
Steuerrecht einfacher zu machen. Die Einführung einer
Übergewinnbesteuerung wäre genau das Gegenteil.
Sechstens. Auch aus energiepolitischer Sicht ist eine
Besteuerung der sogenannten Windfall Profits mit
weiteren Risiken verbunden. Sie würde auch diejenigen
Stromerzeuger treffen, die auf der Grundlage
erneuerbarer Energien Strom produzieren, da auch diese von den
derzeit hohen Strompreisen profitieren. Dadurch würden
genau diejenigen Stromerzeuger besonders besteuert, die
zur Energiewende und vor allem zur Unabhängigkeit von
Brennstoffimporten aus Russland beitragen sollen, und
potenzielle Investoren verunsichert.
Meine Damen und Herren, die Einführung einer
Übergewinnsteuer, insbesondere im Energiesektor, wäre der
falsche Weg. Vielmehr sehe ich bei diesem Thema aber
das Bundeskartellamt in der Verantwortung. Es muss im
Rahmen von Marktbeobachtungen und
Wettbewerbsverfahren prüfen, ob die Höhe der Preise und somit auch
etwaige Übergewinne aus unzulässigen Preisabsprachen
auf den Energiemärkten resultieren oder Marktmacht
missbraucht wird. Sollte sich hierbei herausstellen, dass
der derzeitige Rechtsrahmen nicht ausreicht, so müssten
gegebenenfalls die Regeln verschärft und die
Eingriffsbefugnisse erweitert werden. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Staatssekretärin Hessel!
Zur weiteren Beratung weise ich die Vorlage –
federführend – dem Finanzausschuss und – mitberatend –
dem Wirtschaftsausschuss zu.
Damit darf ich den Tagesordnungspunkt schließen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:
TOP 25
Gesetz über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 (Haushaltsgesetz
2022) (Drucksache 264/22)
Hierzu liegen mir keine Wortmeldungen vor.
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:
TOP 1
Elftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches
Sozialgesetzbuch (Drucksache 222/22)
Hierzu hat sich zu Wort gemeldet: Frau
Staatsministerin Scharf, Bayern.
Ulrike Scharf (Bayern): Vielen Dank! – Herr
Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen
und Herren! Mit dem Elften Gesetz zur Änderung des
SGB II wird reine Symbolpolitik gemacht, denn das
Gesetz ist fern jeder Lebenspraxis. Es ist weder
sachgerecht noch lebensnah, und es bricht vor allen Dingen mit
einem bewährten System.
Lassen Sie mich deshalb zu Beginn das Wichtigste
festhalten: Ich halte das Sanktionsmoratorium für
grundfalsch. Der Bund setzt mit dem Moratorium die goldene
Regel des Sozialstaatsprinzips außer Kraft. Ich darf daran
erinnern, dieses Prinzip, die goldene Regel lautet:
Fördern und Fordern. Dem so wichtigen Grundsatz des
Forderns wird mit dem Gesetz schwerer Schaden zugefügt.
Meine Damen und Herren, die Einführung der
Grundsicherung für Arbeitsuchende hat maßgeblich zu einer
positiven Entwicklung am Arbeitsmarkt beigetragen. Das
Prinzip „Fördern und Fordern“ hat sich ganz eindeutig
bewährt und darf nicht einfach so über Bord geworfen
werden. Es ist ein Grundpfeiler für den Erfolg und
insbesondere auch für die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz
dieses Systems. Sanktionen sind wichtig für dieses
System, es muss sie deshalb weiterhin geben.
Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und
überdehnt die Solidarbereitschaft der Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler. Warum sollen sie die Zeche zahlen,
wenn Einzelne eine zumutbare Arbeitsmöglichkeit
beharrlich ablehnen? Warum sollen die Bürgerinnen und
Bürger dafür aufkommen, wenn Einzelne eine zumutbare
Arbeit einfach nicht annehmen? Auch wenn es häufig nur
um eine kleine Minderheit der SGB-II-
Leistungsbeziehenden geht, die sich den
Mitwirkungspflichten entzieht, senden wir gesamtgesellschaftlich ein
vollkommen falsches Signal, das da lautet: Egal, was du
machst, die Jobcenter bezahlen. – Das
Sanktionsmoratorium ist daher nicht nur ein Rückzug des Staates, es ist
auch eine Herabwürdigung der Arbeit aller
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern, die Tag für Tag
ihr Bestes geben, um Leistungsbeziehende wieder in
Arbeit zu bringen. Und es geht zulasten der
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die SGB-II-Leistungen
finanzieren.
Ich frage mich, warum wir uns so eindeutig auf der
Seite derer positionieren, die sich auf Kosten anderer
nicht im möglichen und zumutbaren Maße anstrengen.
Der Bund will, dass die Jobcenter dabei tatenlos zusehen.
Ich kann es einfach nicht verstehen, und es ist mir ein
Rätsel, dass wir nicht auf der Seite der Steuerzahlerinnen
und Steuerzahler stehen. Aus diesem guten Grund lehnt
auch die gesamte Praxis der Jobcenter das
Sanktionsmoratorium ab und bezeichnet es als katastrophal.
Der Verweis der Bundesregierung auf das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 trägt nicht.
Das Gericht hat kein Sanktionsmoratorium gefordert. Ich
empfehle hier dringend, noch einmal das Urteil zu lesen.
Es stellt sich also die Frage: Warum gibt es nicht
gleich eine umfassende Neuregelung mit rechtssicher
definierten Sanktionsmöglichkeiten? Das wäre eine viel
zielführendere Variante. Warum brauchen wir ein
praxisfernes Sanktionsmoratorium als Zwischenschritt? Es
wundert nicht, dass sich in der Gesetzesbegründung keine
Erklärung zum Nutzen dieser Regelung findet. Es gibt
nämlich auch keinen Nutzen. Ich darf es noch einmal in
aller Deutlichkeit wiederholen: Eine weitere
Übergangsregelung ist nicht erforderlich. Vielmehr wäre ein klares
und eindeutiges Bekenntnis zu den klaren
Sanktionsregelungen notwendig.
Lassen Sie mich abschließend noch einen Punkt zum
Gesetzgebungsverfahren sagen! Es ist nur schwer
erträglich, dass den Ländern hier nur die Möglichkeit des
Einspruchs, nicht aber zur Mitgestaltung gegeben wird. Eine
so wichtige Änderung als Einspruchsgesetz zu
bezeichnen, zeigt, wie wichtig dem Bund das föderale System
ist. Wenn es aber darum geht, die Kosten zu bezahlen,
sollen das die Länder machen. Schon allein deswegen
wäre es notwendig gewesen, dass wir über die
Zustimmung zum Gesetz abstimmen. Es wird also noch zu
überprüfen sein, ob das Sanktionsmoratorium so rechtlich
richtig verabschiedet wurde. All das bestärkt mich in der
Ablehnung des Sanktionsmoratoriums. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Staatsministerin Scharf! – Ich darf nun die Senatorin Frau
Katja Kipping aus Berlin aufrufen.
Katja Kipping (Berlin): Herr Präsident! Liebe
Mitglieder des Bundesrates! Für mich ist das heute die erste
Rede im Bundesrat. Die Argumente, die Frau Scharf für
Sanktionen und gegen Sanktionsfreiheit angebracht hat,
höre ich aber nicht zum ersten Mal. Insofern passt es,
dass hier vielleicht die Bandbreite der Zugänge zu diesem
noch einmal Thema deutlich wird.
Frau Scharf hat das Bundesverfassungsgerichtsurteil
angesprochen. Ich selbst war bei der Urteilsverkündung
in Karlsruhe vor Ort, habe dieses Urteil sehr gründlich
studiert und kann nur sagen: Dort wurde klar festgelegt,
dass es hergeleitet aus der Menschenwürde und dem
Sozialstaatsprinzip das Grundrecht auf ein
soziokulturelles Existenzminimum gibt, und das ist dem Grunde nach
unverfügbar. Dieses Grundrecht muss man sich nicht
verdienen. Das ist natürlich ein Meilenstein in der
Verfassungsrechtsprechung gewesen. Das fordert natürlich
das Denken von manchen heraus; das ist mir schon klar.
Tatsache ist aber: Es gibt ja auch andere Grundrechte, die
man sich nicht verdienen muss, wie zum Beispiel das
Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit.
Nicht nur das Bundesverfassungsgericht hat sich mit
den Sanktionen und der Praxis beschäftigt. Das Thema
hat meine parlamentarische Zeit durchgehend begleitet.
Und in der Gesellschaft haben Armutsforscher/-innen,
Erwerbsloseninitiativen, Beratungsstellen und
Sozialverbände immer wieder dafür geworben, dass die Praxis der
Sanktionen überarbeitet wird. Sie haben sich letztlich für
Sanktionsfreiheit ausgesprochen, und sie hatten gute
Gründe dafür. An einige möchte ich hier erinnern.
Das erste Argument habe ich bereits genannt:
Grundsicherungsleistungen sollen die Menschenwürde
absichern, sie sollen das Existenzminimum garantieren.
Sanktionen stellen dies eben unter Vorbehalt.
Zweitens: Sanktionen, und auch das Damoklesschwert
von Sanktionen, haben in den letzten Jahren das Leben
von Millionen geprägt. Teilweise waren im Laufe eines
Jahres 10 Prozent der Leistungsberechtigten von
mindestens einer Sanktion betroffen, und oft waren das
Menschen, die in ihrem Leben mit ganz besonderen
Schwierigkeiten konfrontiert waren. Ich weiß, zur
Rechtfertigung werden ganz oft sozusagen die Erwerbslosen, die
man disziplinieren muss, die angeblich faul sind,
herangezogen. Die Realität – das sagen die sozialen
Beratungsstellen landauf, landab – ist eine andere. Sanktionen
treffen überdurchschnittlich häufig Menschen, die sich in
einer besonderen Krise befinden, weil sie zum Beispiel
eine Suchterkrankung haben oder unter psychischen
Problemen leiden, Menschen, die schlecht lesen und
schreiben können, in einer herausfordernden familiären
Situation sind oder schlichtweg Betreuung brauchen.
Kurzum: Sanktionen treffen Menschen, die eher
Unterstützung und keine zusätzlichen Probleme wie Schulden,
Stromsperren, Wohnungsverlust oder Hunger brauchen.
Doch genau dazu führen Sanktionen: zu existenzieller
Not.
Und: Sanktionen treffen immer wieder Menschen,
denen man nun wahrlich beim besten Willen kein eigenes
Versäumnis vorwerfen kann. Jede dritte Sanktion betrifft
Haushalte mit Kindern. Machen wir uns nichts vor: Eine
Sanktion reißt ein Loch ins Haushaltsbudget, und wenn
auf dem Abendbrottisch weniger steht, sind am Ende alle
betroffen, nicht nur der direkt sanktionierte Erwerbslose.
Viertens: Immer wieder wurde Widersprüchen und
Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen stattgegeben, weil es
beim Verhängen, selbst nach der alten Gesetzeslage,
Fehler gab. Diese unrechtmäßige Kürzung des
Existenzminimums hat Menschen getroffen, die schlichtweg kein
finanzielles Polster hatten, um das zu puffern, die dann in
eine Schuldenspirale hineingekommen sind, was für sie
persönlich eine Katastrophe war, aber am Ende auch die
öffentliche Hand teuer zu stehen kam, weil diese
Probleme dann natürlich auch gemeinsam bearbeitet werden
mussten.
Ich möchte das Thema aber noch einmal in einen
größeren Zusammenhang stellen. Das vorliegende Gesetz
schafft ja Sanktionen nicht ab, es ist noch keine
Sanktionsfreiheit, aber es setzt Sanktionen zumindest teilweise
aus. Das ist begrüßenswert. Die Bundesregierung hat sich
ja mit dem Bürgergeld etwas Großes vorgenommen.
Wenn wir uns jetzt vergegenwärtigen – und das ist ein
Thema, das den Senat von Berlin schon lange umtreibt –,
dass wir gerade durch steigende Preise für Lebensmittel
und explodierende Energiepreise vor einer neuen
Armutswelle, einer neuen Armutsspirale stehen, würde ich
sagen: Wir müssen das auch in diesem Kontext
behandeln. Schutz vor Armut ist ein wichtiges Instrument für
die Krisenresilienz einer Gesellschaft, also für die
Widerstandsfähigkeit gegen Krisen. Und gerade in Zeiten einer
Krise stärkt Schutz vor Armut auch die Demokratie.
Ich hoffe daher, dass wir die Zeit der zumindest
teilweisen Aussetzung von Sanktionen, also die Zeit des
Sanktionsmoratoriums, wie es der Bund hier vorschlägt,
gemeinsam nutzen, um die negativen Seiten des Hartz-
IV-Systems zu überwinden und das Sozialrecht neu
auszurichten, hin zu einem menschenwürdigen
Existenzminimum und einem Sozialrecht, das eben nicht auf
Sanktionen, sondern auf Unterstützung basiert; kurzum: hin
zum Schutz vor Armut. – Vielen Dank!
Präsident Bodo Ramelow: Vielen Dank, Frau
Senatorin Kipping!
Eine Erklärung zu Protokoll1 ist hinterlegt von Herrn
Minister Professor Dr. Hoff (Thüringen).
Es liegen weder Ausschussempfehlungen noch
Landesanträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses
vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Ich schließe den TOP 1.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf:
TOP 2
Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher
Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise
(Viertes Corona-Steuerhilfegesetz)
(Drucksache 223/22)
1 Anlage 2
Wortmeldungen liegen keine vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Wer dafür ist, dem Gesetz entsprechend Ziffer 1
zuzustimmen, den bitte ich, das anzuzeigen! – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Wir haben nun noch über die Entschließung in Ziffer 2
abzustimmen, zu der um getrennte Abstimmung gebeten
wurde. Ich frage daher:
Wer ist für den Buchstaben a? – Minderheit.
Buchstaben b und d gemeinsam! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für Buchstabe c Satz 1! –
Mehrheit.
Buchstabe c Satz 2! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetz eine
Entschließung gefasst.
Ich darf den Tagesordnungspunkt schließen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:
TOP 3
Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
(Pflegebonusgesetz) (Drucksache 224/22)
Zu Wort gemeldet hat sich der Parlamentarische
Staatssekretär Professor Dr. Franke, Bundesministerium
für Gesundheit. – Sie haben das Wort.
Prof. Dr. Edgar Franke, Parl. Staatssekretär beim
Bundesminister für Gesundheit: Herr Präsident! Meine
sehr geehrten Damen und Herren! Seit mehr als zwei
Jahren müssen wir alle mit den Auswirkungen der
Coronapandemie leben, und allen hat diese Zeit in der
Tat viel abverlangt. Auch wenn die Lage gerade
entspannter ist als vor einigen Monaten: Die Pandemie ist
noch nicht vorbei. Das spüren wir alle, manche stärker als
andere. Zum Beispiel die Beschäftigten in der Pflege. Sie
sind und waren in der Pandemie extrem gefordert, mental
und körperlich.
Mit dem Pflegebonus wollen wir ihnen unsere
Wertschätzung zeigen. 1 Milliarde Euro, das wissen Sie alle,
stellt der Bund dafür bereit. Davon fließen je 500
Millionen Euro an die Pflegekräfte in den Krankenhäusern und
500 Millionen Euro in die Langzeitpflege. Für all jene,
die besonders viel mit schwer erkrankten
Coronapatienten gearbeitet haben, gibt es einen höheren Bonus. Vor
allem die Beschäftigten auf den Intensivstationen haben
um das Leben von vielen Covid-Erkrankten gekämpft,
kämpfen müssen. Sie können über 2 000 Euro erhalten,
Mitarbeiter in der Altenpflege bis zu 550 Euro.
Dieser Bonus ist steuer- und abgabenfrei. Die
finanziellen Mittel sind allerdings begrenzt. Leider konnten
nicht alle Beschäftigten diese Wertschätzung erhalten.
Deshalb hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass
2022 auch nichtstaatliche Boni für bestimmte Mitarbeiter
im Gesundheitswesen steuer- und abgabenfrei sind, und
zwar bis zu einem Betrag von 4 500 Euro. Davon können
auch Beschäftigte in Arztpraxen, beispielsweise in
Hausarztpraxen, die viel mit Coronapatienten zu tun hatten,
oder auch aus dem Rettungsdienst, was den Ländern ja
wichtig war, profitieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weder der
Pflegebonus noch Steuerfreibeträge können aufwiegen,
was unsere Pflegekräfte in der Pandemie und auch
darüber hinaus in ihrer Praxis leisten. Deswegen ist es
richtig, dass wir uns – schon in der Großen Koalition und
jetzt in der Ampel – für nachhaltig bessere
Rahmenbedingungen einsetzen. So wurden die Pflegekosten vor
einigen Jahren ganz bewusst aus den Fallpauschalen
herausgenommen. Nötige Pflegestellen in den
Krankenhäusern werden heute voll refinanziert. Es lohnt sich also
nicht mehr, auf Kosten der Pflege zu sparen, obwohl das
immer noch behauptet wird. Das stimmt einfach nicht
mehr.
Auch im Bereich der Langzeitpflege wollen wir echte
Verbesserungen bewirken, denn es kann nicht sein, dass
jemand, der Senioren in einem Altenheim pflegt, viel
weniger verdient als ein Beschäftigter in einer Klinik.
Deshalb dürfen ab September nur noch
Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die
nach Tarif oder vergleichbar bezahlen. Hierzu enthält der
vorliegende Gesetzesbeschluss Klarstellungen, damit
dieser Plan auch verlässlich umgesetzt werden kann. Ich
bin überzeugt, dass wir mit diesem Schritt die Lohnlücke
in der Pflege deutlich verkleinern können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren,
abschließend möchte ich noch kurz auf zwei Aspekte eingehen,
die mit dem Pflegebonusgesetz auch geregelt werden:
Erstens werden Grippeschutzimpfungen ab Herbst
flächendeckend in Apotheken möglich sein. Im Idealfall
können dann sogar Corona- und Grippeschutzimpfung
gleichzeitig durchgeführt werden. Dadurch wird das
Impfen noch etwas niedrigschwelliger.
Zweitens erhalten Krankenhäuser zusätzlich liquide
Mittel. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, weil wir aktuell
eine Diskussion über die finanzielle Lage der
Krankenhäuser haben. Den Ganzjahreserlösausgleich für 2022
gibt es ja erst ab Anfang des kommenden Jahres. Insofern
sind viele Krankenhäuser zum Teil in
Liquiditätsschwierigkeiten. Deswegen sieht das Gesetz einen deutlich
erhöhten vorläufigen Pflegeentgeltwert von 200 Euro für
die zweite Jahreshälfte vor. Das wird den Kliniken sehr
helfen. Ferner bringen wir auf den Weg, dass die
Krankenhäuser, die keine Ausgleichszahlungen bekommen
haben, in Zukunft Abschlagszahlungen erhalten können.
Auch das wird den Krankenhäusern spürbar helfen.
Das vorliegende Gesetz federt also die Folgen der
Pandemie ab und stärkt die Pflege. Es ist aber auch ein
starkes Signal an die Pflege. Es zeigt, dass wir die
wertvolle Arbeit der Beschäftigten schätzen. Darauf können
und sollten wir weiter aufbauen. – Danke schön!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank!
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Je
eine Erklärung zu Protokoll1 wurde abgegeben von Herrn
Staatminister Dr. Herrmann (Bayern) und von Herrn
Senator Geisel (Berlin).
Sehr geehrte Damen und Herren, es liegen weder
Ausschussempfehlungen noch Landesanträge auf Anrufung
des Vermittlungsausschusses vor.
Ich stelle daher fest, dass der Bundesrat zu dem Gesetz
den Vermittlungsausschuss n i c h t anruft.
Wir kommen zur Grünen Liste: Zur gemeinsamen
Abstimmung nach § 29 Absatz 2 der Geschäftsordnung
rufe ich die in dem Umdruck 5/20222
zusammengefassten Beratungsgegenstände auf. Es sind dies die
Tagesordnungspunkte:
4 bis 7, 11, 15, 17 bis 20, 22, 23 und 29.
Wer den Empfehlungen und Vorschlägen folgen
möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Zu Punkt 6 sind Baden-Württemberg, Bayern,
Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-
Westfalen der Vorlage beigetreten.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 8:
TOP 8
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der
Einundvierzigsten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Bekanntgabeverordnung – 41. BImschV) – Antrag des Landes
Hessen gemäß § 36 Absatz 2 GO BR –
(Drucksache 251/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. – Eine
Erklärung zu Protokoll3 wurde abgegeben von Frau
Staatsministerin Hinz (Hessen).
Ich weise die Vorlage dem Ausschuss für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit zu.
1 Anlagen 3 und 4
2 Anlage 5
3 Anlage 6
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:
TOP 9
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Europäischen Bürgerinitiative (Änderungsgesetz
zur Europäischen Bürgerinitiative – EBIGÄndG)
(Drucksache 184/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor. Somit können
wir gleich mit der Abstimmung beginnen.
Eine Empfehlung des federführenden
Innenausschusses ist nicht zustande gekommen.
Ich frage daher: Wer ist dafür, gegen den
Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben? – Minderheit.
Damit hat der Bundesrat k e i n e Stellungnahme
beschlossen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 10:
TOP 10
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung virtueller
Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften
und Änderung weiterer Vorschriften (Drucksache
185/22)
Auch hier liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung über die
Ausschussempfehlungen.
Ziffer 1! Bitte Ihr Handzeichen! – Minderheit.
Dann stimmen wir darüber ab, wer gemäß Ziffer 2
dafür ist, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen
zu erheben. Bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit.
Dann ist so beschlossen.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angelangt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12:
TOP 12
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über harmonisierte
Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine
faire Datennutzung (Datengesetz)
COM(2022) 68 final; Ratsdok. 6596/22
(Drucksache 130/22, zu Drucksache 130/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wir stimmen über die Ausschussempfehlungen ab.
Zur Einzelabstimmung rufe ich auf:
Ziffer 5! – Deutliche Mehrheit.
Damit entfällt Ziffer 6.
Ziffer 26! – Mehrheit.
Ziffer 28! – Mehrheit.
Ziffer 33, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit.
Jetzt bitte das Handzeichen für den letzten Satz von
Ziffer 33! – Mehrheit.
Ziffer 39! – Mehrheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13:
TOP 13
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über die Verringerung
der Methanemissionen im Energiesektor und zur
Änderung der Verordnung (EU) 2019/942
COM(2021) 805 final; Ratsdok. 15063/21
(Drucksache 74/22, zu Drucksache 74/22)
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Zur Abstimmung liegen Ihnen die
Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Mehrheit.
Ziffer 4! – Mehrheit.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 12! – Minderheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14:
TOP 14
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über fluorierte
Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU)
2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU)
Nr. 517/2014
COM(2022) 150 final; Ratsdok. 8042/22
(Drucksache 195/22, zu Drucksache 195/22)
Es liegt eine Wortmeldung vor von Frau
Staatsministerin Hinz aus Hessen.
Priska Hinz (Hessen): Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Meine Damen und Herren! 0,4 Grad Erderwärmung
hängen davon ab, ob es gelingt, die internationalen
Vereinbarungen zur Reduktion fluorierter Treibhausgase
einzuhalten. Diese Treibhausgase, besser bekannt als „F-Gase“,
sind nämlich echte Klimakiller. Ihr
Treibhausgaspotenzial übersteigt das von CO2 teils um das Mehrtausendfache.
Umso wichtiger ist es also, dass die Nutzung von
F-Gasen effektiv reguliert wird. Dafür hat sich Hessen
schon in der Vergangenheit eingesetzt, und wir haben bei
diesem Thema in Deutschland gute Fortschritte gemacht.
Erst letztes Jahr wurde durch unseren Vorschlag eine
Gesetzesänderung verabschiedet, die den illegalen
Handel mit F-Gasen durch einen effektiveren Vollzug
unterbinden soll. Hessen hat damit die Problematik von
F-Gasen frühzeitig erkannt, und wir wollen das Thema
weiter vorantreiben.
Auch die legale Nutzung von F-Gasen muss weiterhin
streng reguliert werden. Es ist gut, dass die europäische
F-Gase-Verordnung, über die wir heute beraten, die
richtigen Akzente setzt. Die in der Novelle vorgesehene
deutliche Reduzierung der Quotenziele für F-Gase ist ein
wichtiger Teilerfolg für den Klimaschutz. Allerdings
dürfen wir dabei nicht stehen bleiben. Deswegen zeigt
der hessische Antrag notwendige weitere
Handlungsbedarfe auf. Er fordert für das stärkste bekannte
Treibhausgas, Schwefelhexafluorid, eine wesentlich stärkere
Regulierung. Denn eine einzige Tonne dieses Gases kann dem
Klima genauso viel Schaden zufügen wie 22 800 Tonnen
CO2. Mit unserer Forderung wird nichts Unmögliches
verlangt. Auf dem europäischen Markt stehen nämlich
längst praktisch erprobte Alternativen zur Verfügung.
Lassen Sie mich Ihnen weitere konkrete Maßnahmen
nennen, die der Verordnungsentwurf vermissen lässt:
Holz wird oftmals nach China exportiert. Trotz
geeigneter Alternativen wird dieses Holz weiterhin mit
schädlichen F-Gasen vorbehandelt. Allein bei dieser
Holzvorbehandlung im Hamburger Hafen verursachen diese F-Gase
so viel Treibhausgasemissionen wie die Hälfte des
innerdeutschen Flugverkehrs vor Corona. Trotz erstmaliger
Aufnahme in die F-Gase-Verordnung fehlen auch hier die
notwendigen konkreten Regelungen. Daher fordern wir
die Nutzung von Rückgewinnungs- und
Abgasreinigungsanlagen und damit einen zügigen Phasedown sowie
Anwendungsverbote.
Auch wenn sich Europa mit der neuen F-Gase-
Verordnung durchaus in die richtige Richtung bewegt:
Für den Klimaschutz ist deutlich mehr drin. Nur mit einer
ambitionierten Verordnung kann es gelingen, die
Transformation hin zu klimafreundlicher Technologie zu
beschleunigen. Nur so schützen und stärken wir die
natürlichen Lebensgrundlagen. Sie sind Voraussetzung für
unsere Zukunft. Deswegen bitte ich um Unterstützung für
unsere eingebrachten Empfehlungen.
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir stimmen somit gleich über die
Ausschussempfehlungen ab.
Ziffer 7! – Mehrheit.
Ziffer 22, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit.
Nun bitte das Handzeichen für den letzten Satz von
Ziffer 22! – Mehrheit.
Ziffer 23, zunächst ohne den letzten Satz! – Mehrheit.
Weiter geht es mit dem letzten Satz von Ziffer 23! –
Mehrheit.
Ziffer 24! – Minderheit.
Ziffer 25! – Minderheit.
Ziffer 26! – Minderheit.
Nun bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 16:
TOP 16
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen,
die sich öffentlich beteiligen, vor offenkundig
unbegründeten oder missbräuchlichen
Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche
Beteiligung“)
COM(2022) 177 final; Ratsdok. 8529/22
(Drucksache 183/22, zu Drucksache 183/22)
Hier liegen keine Wortmeldungen vor. Insofern
können wir gleich mit der Abstimmung der
Ausschussempfehlungen beginnen.
Ziffer 5! – Mehrheit.
Ziffer 8! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Minderheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Ziffer 18! – Minderheit.
Ziffer 19! – Minderheit.
Jetzt bitte Ihr Handzeichen für alle noch nicht
erledigten Ziffern der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung
genommen.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 21:
TOP 21
Verordnung über die Mindestanforderungen für das
Recht auf Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten (TK-Mindestversorgungsverordnung –
TKMV) (Drucksache 227/22)
Es liegen zwei Wortmeldungen vor. Wir beginnen mit
Herrn Minister Strobl aus Baden-Württemberg.
Thomas Strobl (Baden-Württemberg): Frau
Präsidentin! Verehrte Damen und Herren, Kolleginnen und
Kollegen! Fünf Worte sind entscheidend: Die
Digitalisierung verändert die Welt. Das ist ein gewaltiger
Transformationsprozess, bei dem alle, die Wirtschaft, die
Wissenschaft, Staat und Politik, außerordentlich gefordert sind.
Dabei gibt es eine Sache, die zwar nicht alles bedeutet,
ohne die aber alles andere nichts werden wird: Das ist die
digitale Infrastruktur. Ohne eine funktionierende digitale
Infrastruktur, ohne die Gigabitwelt flächendeckend,
überall, werden wir den Herausforderungen der
Digitalisierung in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik nicht
gerecht werden können.
Nun ist die Rechtslage, dass für die digitale
Infrastruktur zunächst einmal die privaten
Telekommunikationsunternehmen zuständig sind. Genau darum geht es heute mit
der TK-Mindestversorgungsverordnung. Diese liegt uns
vor. Die Bundesregierung hatte zunächst im Download
10 Mbit pro Sekunde vorgesehen. Das erschien uns etwas
unterambitioniert. Wir erkennen jedoch an, dass die
Bundesregierung nun in einer Protokollerklärung angekündigt
hat, nach einer raschen Evaluation auf mindestens
15 Mbit pro Sekunde im Download zu gehen. Das ist
auch noch nicht der Traum schlafloser Nächte, aber es
geht ja um die TK-Mindestversorgungsverordnung. Das
heißt, das ist wirklich ein allerunterster Standard, der
hiermit festgeschrieben wird. Da die Bundesregierung
durch die Protokollerklärung nun selbst das klare Signal
gibt, dass noch deutlich Luft nach oben ist, erkennen wir
das an und werden seitens Baden-Württembergs der
Verordnung zustimmen.
Das ist aber gar nicht der entscheidende Punkt. Der
entscheidende Punkt ist aus unserer Sicht, dass wir auf
der einen Seite die Datenautobahnen brauchen, auf der
anderen Seite aber auch Datenstraßen in alle Städte,
Gemeinden und Dörfer. In diesem Fall brauchen wir auch
Datenstraßen ohne eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Oder anders gesagt: Wir müssen es bis zum Jahr 2025,
allerspätestens bis 2030, schaffen, nicht nur einen
Mindeststandard zu bieten, sondern flächendeckend in der
Republik gigabitfähige Strukturen aufzubauen. Ja, das ist
ein gigantischer Kraftakt. Der Kraftakt ist aber zu
schaffen, wenn weiterhin die Wirtschaft milliardenschwer
investiert, der Bund milliardenschwer investiert, die
Länder milliardenschwer investieren und auch die
kommunale Seite weiterhin bereit ist, viel Geld aufzubringen.
Anders wird das nicht funktionieren.
Ich will beispielhaft für mein Land Baden-
Württemberg sagen, dass wir in den vergangenen fünf
Jahren wirklich sehr viel Geld in die Hand genommen
haben und auch gut vorangekommen sind: 1,7 Milliarden
Euro allein an Landesgeld für über
3 000 Digitalisierungsprojekte in Baden-Württemberg,
dazu 1,6 Milliarden Euro an Bundesgeld, kofinanziert,
plus die Finanzierung, die die Kommunen dann noch
übernommen haben. Das ist wirklich sehr viel Geld.
Vor fünf Jahren waren wir bei der Versorgung mit
50 Mbit in Baden-Württemberg noch bei gut 70 Prozent,
inzwischen sind wir bei über 95 Prozent der Haushalte,
die jedenfalls eine 50-Mbit-Versorgung haben. Das ist
ein gewaltiger Fortschritt. Und in der Gigabitwelt ist der
Fortschritt noch größer. Dort waren wir vor fünf Jahren
bei 1,4 Prozent, inzwischen sind wir bei über 55 Prozent
der Haushalte, die 1 000 Mbit haben, also eine gewaltige
Steigerung. Es ist aber eben nur gut die Hälfte der
Haushalte, die in der Gigabitwelt ist. Die andere Hälfte wartet
noch darauf.
Das heißt: Es bleibt sehr viel zu tun, und wir brauchen
auch weiterhin milliardenschwere Investitionen; das gilt
auch für den Bund. Deswegen habe ich heute mit Freude
im „Handelsblatt“ gelesen, dass der Bundeskanzler
angekündigt hat – ich zitiere –, „massiv“ in den Ausbau der
digitalen Infrastruktur zu investieren. Das ist gut so, denn
es gab auch schon andere Hinweise, etwa den Hinweis,
dass die 12 Milliarden Euro für digitale Infrastruktur, die
es in der letzten Legislaturperiode seitens des Bundes
gegeben hat, deutlich herabgekürzt werden sollen. Das
wäre sehr schlecht. Deswegen will ich klar artikulieren,
dass es unser Wunsch ist, die bewährte Förderung
fortzuführen und im Übrigen die Aufgreifschwelle entfallen zu
lassen.
Wenn die Aufgreifschwelle entfällt, bringt das noch
einmal eine neue und notwendige Dynamik in die
Breitbandinfrastruktur hinein, die wir brauchen. Wir brauchen
aber im Gegenzug – noch einmal – viele Milliarden Euro,
auch öffentliches Geld. Hier kann sich der Bund nicht aus
der Verantwortung verabschieden. Vielmehr muss die
Förderung, die wir in den letzten Jahren hatten, zwingend
verstetigt werden – bei einer Förderkulisse, die nicht zu
viel Bürokratie bringt. Das ist einfach wichtig.
Diese Infrastruktur ist die Infrastruktur der Zukunft.
Das ist die Infrastruktur im 21. Jahrhundert. Das ist im
Grunde genommen Daseinsvorsorge wie die Versorgung
mit Strom, Gas und Wasser. Das ist ein entscheidend
wichtiger Punkt.
Es ist auch ein gesellschaftspolitisch entscheidend
wichtiger Punkt, dass wir insbesondere auch den
Menschen in den ländlichen Räumen das weltbeste Internet
anbieten, es auch in den ländlichen Räumen eine Gigabit-
Versorgung gibt, die ländlichen Räume nicht abgehängt
werden und wir in diesem entscheidenden und wichtigen
Punkt gleichwertige Lebensverhältnisse in der Republik
schaffen. Das ist unsere Verantwortung, und deswegen
werden wir auch in den nächsten Jahren ordentlich Geld
in eine gute Breitbandinfrastruktur in Deutschland
investieren müssen. – Herzlichen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Ich darf die nächste Rednerin aufrufen: Frau
Parlamentarische Staatssekretärin Kluckert vom
Bundesministerium für Digitales und Verkehr.
Daniela Kluckert, Parl. Staatssekretärin beim
Bundesminister für Digitales und Verkehr: Frau Präsidentin!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ohne Internet
funktioniert im 21. Jahrhundert nichts. Das betrifft unsere
Wirtschaft, das betrifft die Bildung, aber auch das
alltägliche Leben. Das gilt heute, das wird aber umso mehr in
der Zukunft gelten.
Die Frage, ob unsere ländlichen Räume lebenswert
sind, steht in einem direkten Zusammenhang mit der
Frage, inwieweit wir es schaffen, überall – und
tatsächlich überall – Glasfaser auszubauen. Deswegen ist es
richtig, dass mit dieser
Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung jetzt eine Daseinsvorsorge
geschaffen wird. Sie ist die Voraussetzung für ein Basisnetz der
digitalen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger in
Deutschland. Erstmals haben wirklich alle Endnutzer
einen Anspruch auf eine Mindestversorgung mit
Telekommunikationsdiensten. Und dieses Recht soll nun mit
dieser Verordnung, die heute hier zur Abstimmung steht,
mit Leben gefüllt werden. Die Bundesnetzagentur wird in
die Lage versetzt, dieses Recht dann auch durchzusetzen.
Klar ist aber auch: Diese Verordnung ist in keiner
Weise ein Ersatz für den Gigabitausbau. Mit dieser
Verordnung können wir keinen Gigabitausbau vorantreiben.
Es ist eine Abfederung der absolut negativen Spitzen in
Deutschland, nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
Es wäre jetzt falsch, die Ressourcen, die wir für den
Gigabitausbau brauchen, in einem hohen Maße umzuleiten
in die Gegenden, die am schlechtesten versorgt sind. Ich
glaube, niemand möchte, dass wir mit hohen
Anforderungen dazu kommen, dass diese Ressourcen fehlgeleitet
werden und nur noch für die negativen Spitzen verwendet
werden. Deswegen ist es richtig, dass wir nicht den
Gigabitausbau bremsen, sondern es schaffen, diese
Negativspitzen abzubauen und damit die Dynamik, die wir für
den Ausbau brauchen, zu erhalten. Auch klar ist, dass, je
näher wir dem flächendeckenden Ausbau kommen, den
wir mit der Gigabitstrategie erwarten, die jetzt gerade in
der Abstimmung mit Ihnen ist – mit den Ländern, mit den
Kommunen, mit den Unternehmen –, und je weiter wir da
vorankommen, auch nachgeschärft wird und höhere
Anforderungen gestellt werden.
Insofern handelt es sich hier heute um einen
Startschuss für die Mindestversorgung. Und nachdem der
Digitalausschuss dem schon zugestimmt hat am 11. Mai,
hoffen wir natürlich, dass Sie heute hier im Bundesrat
auch den Startschuss dafür geben, dass diese Verordnung
tatsächlich auf den Weg gebracht werden kann.
Uns ist natürlich die klare Haltung einiger
Bundesländer nicht entgangen, was das betrifft. Deswegen haben
wir nachgeschärft. Wir geben heute eine
Protokollerklärung ab, in der wir einige Dinge noch einmal klarstellen:
Erstens wollen wir Sie frühzeitig in die weitere
Entwicklung dieser Verordnung einbinden, Ihre Anregungen
zur Verbesserung ernst nehmen und einfließen lassen.
Wir wollen insbesondere die Datengrundlage, was es
bedeutet für einen Mehrpersonenhaushalt, für
Homeoffice, für Bildung, die digital ist, mit aufnehmen und die
Verordnung diesbezüglich nachschärfen.
Wir werden ein Gutachten in Auftrag geben, dessen
Ergebnisse bei der ersten Evaluierung im Jahr 2022 und
dann 2023 einfließen. Wir versichern, dass die TKMV
bereits Mitte 2023 angepasst wird und dabei der Wert für
die Mindestbandbreite im Download von 10 auf 15
Megabit pro Sekunde angehoben wird.
Gestatten Sie mir aber abschließend noch ein paar
Bemerkungen! Noch einmal: Die TKMV und der
Universaldienst sind eine gute Basis. Wir müssen jetzt daran
arbeiten, dass die Gigabitstrategie mit Leben gefüllt wird.
Und natürlich müssen die finanziellen Ressourcen – das
sind die großen finanziellen Ressourcen der
Privatwirtschaft, der Unternehmen, der Länder, des Bundes, der
Kommunen – hier in einer guten Förderkulisse
zusammengeführt werden. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass
Gigabit überall in Deutschland verfügbar ist, und daran
müssen wir zusammen arbeiten.
Uns ist wichtig, dass diese Verordnung heute hier
beschlossen wird, damit die Leute schnellstmöglich überall
in Deutschland einen Rechtsanspruch auf eine
Grundversorgung mit Internet haben. Dafür möchte ich noch
einmal ganz herzlich werben und Sie um die Zustimmung zu
diesem Gesetz bitten. – Vielen Dank!
Amtierende Präsidentin Lucia Puttrich: Besten
Dank! – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Je eine Erklärung zu Protokoll1 liegt vor von Frau
Ministerin Havliza (Niedersachsen) und von der
Parlamentarischen Staatssekretärin Frau Kluckert
(Bundesministerium für Digitales und Verkehr).
Somit können wir mit der Abstimmung beginnen.
Hierzu liegen Ihnen die Ausschussempfehlungen vor.
Ziffer 1! – Minderheit.
Ziffer 2! – Minderheit.
Ziffer 3! – Minderheit.
Ziffer 4! – Minderheit.
Ziffer 5! – Minderheit.
Ziffer 6! – Minderheit.
Ziffer 7! – Minderheit.
Ziffer 8! – Minderheit.
Dann frage ich, wer der Verordnung entsprechend
Ziffer 9 der Ausschussempfehlungen unverändert
zustimmen möchte. – Mehrheit.
Dann ist das so beschlossen.
Es bleibt abzustimmen über die empfohlene
Entschließung.
Ich beginne mit Ziffer 10, zunächst Buchstaben a und
b gemeinsam! – Mehrheit.
Buchstaben c und d gemeinsam! – Mehrheit.
Ziffer 11! – Mehrheit.
Ziffer 12! – Mehrheit.
Ziffer 13! – Mehrheit.
Ziffer 14! – Mehrheit.
Ziffer 15! – Mehrheit.
Ziffer 16! – Mehrheit.
Ziffer 17! – Mehrheit.
Damit hat der Bundesrat eine Entschließung gefasst.
Wir sind am Ende dieses Tagesordnungspunktes
angelangt.
Wir haben jetzt zwar die Tagesordnung abgearbeitet,
wir sind aber noch nicht ganz am Ende der Sitzung.
Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich Ihre Aufmerk-
1 Anlagen 7 und 8
samkeit auf das Thema unerledigte Vorlagen beim
Bundesrat lenken.
Der Ihnen vorliegende Umdruck A2 listet auf:
Landesinitiativen, die von den Ländern in der Zeit vor
Beginn der 19. Wahlperiode beim Bundesrat eingebracht,
aber bisher nicht abschließend behandelt wurden und als
erledigt gelten sollen, sowie vier EU-Vorlagen, die
ebenfalls als erledigt gelten sollen.
Zu den Vorlagen in Umdruck A soll heute ein
Erledigtbeschluss gefasst werden. Erhebt sich dagegen
Widerspruch, einen Erledigtbeschluss zu fassen? – Das sehe
ich nicht.
Dann ist das so beschlossen.
Zur Klarstellung sind in dem vorliegenden
Umdruck B3 diejenigen Initiativen aufgeführt, die weiterhin
anhängig bleiben.
Beide Papiere werden der Niederschrift als Anlagen
beigefügt.
Sehr geehrte Damen und Herren, jetzt sind wir
tatsächlich am Ende dieser Sitzung angekommen.
Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich ein
auf Freitag, den 8. Juli 2022, 9.30 Uhr.
Ich wünsche Ihnen ein angenehmes Wochenende.
Sollten Sie noch nach Hause reisen wollen oder müssen,
dann eine gute Fahrt!
Die Sitzung ist geschlossen.
(Schluss: 11.27 Uhr)
2 Anlage 9
3 Anlage 10
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EG)
Nr. 810/2009 und (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und
des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1683/95, (EG) Nr. 333/2002, (EG)
Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates und des
Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen in
Hinblick auf die Digitalisierung des Visumverfahrens
COM(2022) 658 final; Ratsdok. 8568/22
(Drucksache 192/22, zu Drucksache 192/22)
Ausschusszuweisung: EU – In
Beschluss: Kenntisnahme
Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahr 2019
(Drucksache 199/22)
Ausschusszuweisung: U
Beschluss: Kenntnisnahme
Korrektur 1021. Sitzung
S. 210*, Anlage 15 – Erklärung von Ministerin
Ursula Nonnemacher (Brandenburg) zu Punkt 45
der Tagesordnung –: Im ersten Absatz ist „Das
Land Brandenburg hält“ zu ersetzen durch „Das
Land Brandenburg und das Land Sachsen-Anhalt
halten“; im dritten Absatz ist „Brandenburg geht
davon aus“ zu ersetzen durch „Brandenburg und
Sachsen-Anhalt gehen davon aus“.
Feststellung gemäß § 34 GO BR
Einspruch gegen die Berichte über die 1020. und
die 1021. Sitzung ist nicht eingelegt worden. Damit
gelten die Berichte gemäß § 34 GO BR als
genehmigt.
Anlage 1
Erklärung
von Senatorin Katja Kipping
(Berlin)
zu Punkt 26 der Tagesordnung
Die Länder Berlin, Bremen und Thüringen geben
folgende Erklärung zu Protokoll:
Die Länder Berlin, Bremen und Thüringen begrüßen
die Anhebung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022
auf 12 Euro als wichtigen Schritt zur Verwirklichung
eines existenzsichernden und altersarmutsfesten
Einkommens zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Nur dadurch kann Beschäftigten
gleichermaßen eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht sowie eine
Zukunftsperspektive eröffnet werden, ohne die eine
dauerhaft eigenständige Lebensführung und in die Zukunft
gerichtete Lebensplanung nicht möglich ist.
Die Länder Berlin, Bremen und Thüringen sehen
jedoch die vorgesehene Anhebung der
Geringfügigkeitsgrenze sowie deren künftige Kopplung an die jeweilige
Höhe des Bundesmindestlohns kritisch. Durch diese
Dynamisierung werden Minijobs und versicherungsfreie
Beschäftigung noch attraktiver. Diese
Beschäftigungsform steht dem Leitbild „Gute Arbeit“ entgegen und kann
strukturelle Benachteiligungen insbesondere von
(Ehe-)Frauen am Arbeitsmarkt mit negativen Folgen für
weibliche Erwerbsbiografien verfestigen und eine
eigenständige Existenzsicherung durch
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erschweren.
Anlage 2
Erklärung
von Minister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff
(Thüringen)
zu Punkt 1 der Tagesordnung
Heute berät der Bundesrat abschließend über die
befristete Aussetzung der Sanktionsregelungen für
Pflichtverstöße im Sozialgesetzbuch II. Das Vorhaben ist zu
begrüßen, auch wenn nicht verkannt werden darf, dass
relevante Nachbesserungen erst im Rahmen der
Befassungen im Bundestag per Änderungsantrag der
Koalitionsfraktionen vorgenommen worden sind. So sah die
Vorlage der Bundesregierung ursprünglich eine Geltung
des Moratoriums nur bis zum Ende des Jahres 2022 vor,
obwohl im erst wenige Monate alten Koalitionsvertrag
davon gesprochen wird, dass bis zu einer gesetzlichen
Neuregelung ein einjähriges Moratorium für die
bisherigen Sanktionen unter das Existenzminimum geschaffen
werden soll. Erst im Bundestagsverfahren wurde die
Laufzeit des Sanktionsmoratoriums auf ein Jahr ab
Inkrafttreten des Gesetzes festgelegt. Damit wird der
Bundesregierung zugleich auch noch etwas „Luft“ verschafft,
da die Neuregelungen zum Bürgergeld wohl erst später
als ursprünglich geplant vorliegen werden, aber hier ein
fließender Übergang wünschenswert ist.
Benannt werden muss allerdings, dass hier kein
Sanktionsmoratorium im umfassenden Sinne umgesetzt wird.
Meldeversäumnisse können weiterhin sanktioniert
werden, wenngleich in eingeschränktem Maße. Zudem
wurde § 31b Absatz 1 Satz 5 Sozialgesetzbuch II, der die
Feststellung der Minderung auf einen Zeitraum von sechs
Monaten nach der Pflichtverletzung beinhaltet, nicht
außer Kraft gesetzt. Es findet sich auch im Gesetzestext
keine Klarstellung, dass zeitversetzte Sanktionen nicht
stattfinden dürfen. Es gibt zwar Hinweise dazu in der
Gesetzesbegründung und auch mündliche Beteuerungen
vonseiten des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales sowie von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen,
aber wirklich festgeschrieben wurde das nicht.
Nicht ganz schlüssig erscheint mir zudem, dass man
zunächst mit dem hier in Rede stehenden Gesetz
Sanktionen zumindest für zwölf Monate deutlich einschränkt
und Kürzungen über zehn Prozent gesetzlich ganz
ausschließt, aber gleichzeitig festschreibt, mit der
Neuregelung der Sanktionen im Rahmen des Bürgergeldes auch
weiterhin Leistungsminderungen bis zu 30 Prozent des
maßgebenden Regelbedarfs ermöglichen zu wollen.
Um es noch einmal zu betonen: Das menschenwürdige
Existenzminimum ist ein allgemeines Menschenrecht und
es ist stets zu gewährleisten. So hat auch das
Bundesverfassungsgericht unter anderem im Jahr 2012 klargestellt,
„dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder
Zeit sichergestellt sein muss“. Sanktionen in der
Grundsicherung kürzen das zum Leben Notwendige und
verletzen somit den Bedarfsdeckungsgrundsatz. Soziale
Teilhabe wird schwer bis unmöglich, ebenso wie die soziale
und berufliche Eingliederung. Sanktionen bestrafen und
drohen genau dort, wo eigentlich Respekt, Hilfe und
Unterstützung notwendig sind.
Das Bundesverfassungsgericht hatte unter anderem im
Jahr 2014 auch festgestellt, dass die Regelsätze gerade
noch so existenzdeckend wären. Gleichzeitig wurde dem
Gesetzgeber aufgegeben, dafür Sorge zu tragen, „dass
erkennbare Risiken einer Unterdeckung
existenzsichernder Bedarfe nicht eintreten werden“. Einmal abgesehen
vom Erfordernis einer sachgerechten Neuermittlung der
Regelbedarfe wird auch mit Blick auf die in den
vergangenen Monaten besonders hohen Preissteigerungen und
die zunehmende Inflation sehr deutlich, dass hier eine
zusätzliche Kürzung durch Sanktionen einen äußert
schmerzhaften Eingriff ins Existenzminimum bedeutet.
Nicht nur aus sozialpolitischen Gründen ist das
abzulehnen. Vergessen werden darf auch nicht, dass eine
Leistungskürzung weit über die oder den unmittelbar
Betroffenen hinaus wirkt, beispielsweise wenn die
sanktionierte Person Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft ist.
Sanktionen wirken sich zudem hemmend auf die
Arbeitssuche aus, denn schon mit einer allgegenwärtigen
Drohung im Hintergrund wird kaum eine freie und offensive
Verhandlung über Lohn- und Arbeitsbedingungen
stattfinden können.
Anstelle der geltenden Sanktionsregelungen muss aus
meiner Sicht ein menschenwürdiges System der
Förderung und Unterstützung treten. Das Bürgergeld kann
dafür eine Chance bieten, wenn man wirkliche
Veränderungen erreichen und nicht nur „Hartz IV“ einen
freundlicheren Namen geben will. Der Koalitionsvertrag spricht
unter anderem davon, dass „die Potenziale der Menschen
und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den
Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt“ gestellt und gesellschaftliche
Teilhabe ermöglicht werden soll. Es ist weiterhin von
Beratung auf Augenhöhe, dem Aufbau einer
Vertrauensbeziehung sowie der Berücksichtigung der Stärken und
Entwicklungsbedarfe einer und eines jeden Einzelnen die
Rede. Um es klar zu sagen: Ja, das kann ein richtiger und
zielführender Ansatz sein. Mit guter Beratung und
umfassender Betreuung ist zwar gegebenenfalls zunächst
mehr Aufwand verbunden als mit dem Verhängen einer
Sanktion. Nimmt man aber das Ziel einer nachhaltigen
Eingliederung in den Blick, so lohnt sich dieser Weg.
Nicht nur Berichte aus den Beratungsstellen der sozialen
Träger belegten zum Beispiel, dass viele Personen, die
von Sanktionen wegen Meldeversäumnissen betroffen
sind, psychische Probleme haben beziehungsweise sich in
einer schwierigen und komplexen persönlichen Situation
befinden. Hilfreich ist in diesen Fällen eine passgenaue
Beratung und Unterstützung. Diese erfordern einen
angemessenen Betreuungsschlüssel, gut qualifiziertes
Personal und finanzielle Ressourcen – nicht nur bei den
Jobcentern, sondern es ist naheliegend, auf ein
multiprofessionelles Team zu setzen, welches sich an den
Bedarfen der Betroffenen ausrichtet. Ein solches Netzwerk
könnte dann nicht nur aus Fachkräften in den Jobcentern
zusammengesetzt sein, sondern beispielsweise auch
Akteure der sozialen, ärztlichen oder psychosozialen
Versorgung einschließen.
Ich denke, ein Konzept, welches positive Anreize
schafft sowie auf Befähigung und Ermöglichung setzt
und nicht auf Bestrafung, das ist an dieser Stelle sinnvoll
und sollte im Rahmen des Bürgergeldes zeitnah auf den
Weg gebracht werden.
Anlage 3
Erklärung
von Staatsminister Dr. Florian Herrmann
(Bayern)
zu Punkt 3 der Tagesordnung
Die im Pflegebonusgesetz vorgesehene Würdigung
der Leistungen von Pflegekräften in der Coronapandemie
mit einem Pflegebonus in Höhe von je 500 Millionen
Euro für den Bereich der Krankenhäuser sowie der Alten-
und Langzeitpflegeeinrichtungen wird begrüßt.
Der Freistaat Bayern fordert den Bund weiterhin auf,
den Pflegebonus aber nicht nur an das Pflegepersonal in
Kliniken und Einrichtungen der stationären Alten- und
Langzeitpflege, sondern an alle durch die Pandemie
belasteten Berufsgruppen, insbesondere auch an die
Medizinischen Fachangestellten (MFA), auszuzahlen.
Gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und
Ärzten bilden die bundesweit rund 369 000 MFA seit
Beginn der Coronapandemie ein wichtiges Bollwerk,
gerade auch für die Kliniken. So haben die MFA
während der Coronapandemie unter großem persönlichen
Risiko den regulären Betrieb in den ambulanten Praxen
aufrechterhalten. Sie haben die Betreuung und
Versorgung einer Vielzahl coronapositiver Patientinnen und
Patienten sichergestellt und damit die Krankenhäuser und
deren Notaufnahmen entlastet. Auch tragen sie mit ihrem
unermüdlichen Einsatz einen erheblichen Teil dazu bei,
den gesamten öffentlichen Gesundheitsdienst vor einer
Überlastung zu bewahren und leisten täglich einen
unverzichtbaren Beitrag zum Erfolg der Impf- und
Teststrategie. Dabei waren und sind die MFA einer enormen, über
das normale Maß der regulären täglichen Arbeit
hinausgehenden Arbeitsbelastung ausgesetzt. Auch um den
hierfür gebührenden gesamtgesellschaftlichen Respekt
auszudrücken, ist es erforderlich, dass der Bund auch die
seitens der MFA erbrachten Leistungen während der
Coronapandemie hinreichend durch eine vergleichbare
bundesweite Bonusregelung wertschätzt.
Anlage 4
Erklärung
von Senator Andreas Geisel
(Berlin)
zu Punkt 3 der Tagesordnung
Der akute Fachkräftemangel – auf 100 freie
Fachkräftestellen kamen bereits vor der Pandemie in einigen
Berufsgruppen statistisch nicht einmal 30 qualifizierte
Arbeitssuchende – unterstreicht die Dringlichkeit von
grundsätzlichen und nachhaltigen Strukturreformen.
Das Land Berlin sieht daher erheblichen
Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Arbeits- und
Rahmenbedingungen in der Pflege. Im Tarifrecht ist ab 1. September
2022 ein Anfang gemacht. Folgen müssen aber auch eine
Reform der Berufsbilder und Ausbildungswege inklusive
verbesserter Finanzierungsbedingungen für
berufskundlichen Unterricht und akademische Pflegeausbildung.
Pflegestudierende müssen für den notwendigen Praxisteil
ihres Studiums angemessen vergütet werden.
Modernisierung und Digitalisierung der pflegerischen Praxis sollen
da, wo es möglich ist, den Berufsalltag erleichtern, damit
die Betreuung im Kontakt Mensch zu Mensch im
Vordergrund stehen kann. Erst dann wird die gesellschaftlich
erforderliche Anerkennung nachhaltig verbessert.
Anlage 5
Umdruck 5/2022
Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der
1022. Sitzung des Bundesrates möge der Bundesrat
gemäß den vorliegenden Empfehlungen und
Vorschlägen beschließen:
I.
Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses nicht zu stellen:
Punkt 3
Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
(Pflegebonusgesetz) (Drucksache 224/22)
Punkt 4
Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über
grenzüberschreitende Zustellungen und
grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder
Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des
Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur
Anpassung von Rechtsvorschriften zum
Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie
zur Änderung sonstiger Vorschriften (Drucksache
225/22)
II.
Dem Gesetz zuzustimmen:
Punkt 5
Zehntes Gesetz zur Änderung des
Bundesfernstraßengesetzes (10. FStrÄndG) (Drucksache 226/22)
III.
Die Gesetzentwürfe nach Maßgabe der in den
zitierten Empfehlungsdrucksachen angeführten
Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen und
gemäß § 33 GO BR einen Beauftragten zu bestellen:
Punkt 6
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes
zur Kooperation und Information im Kinderschutz
(Drucksache 217/22, Drucksache 217/1/22)
Punkt 7
Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung digitaler
Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht
(Drucksache 193/22, Drucksache 193/1/22)
IV.
Gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu
erheben:
Punkt 11
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8.
Oktober 2021 zur Änderung des Abkommens vom 9. Juli
2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung und der
Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen
und vom Vermögen (Drucksache 186/22)
V.
Zu den Vorlagen die Stellungnahmen abzugeben
oder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen
zuzustimmen, die in der jeweils zitierten
Empfehlungsdrucksache wiedergegeben sind:
Punkt 15
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau
der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der
Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
COM(2022) 151 final; Ratsdok. 8048/22
(Drucksache 191/22, zu Drucksache 191/22,
Drucksache 191/1/22)
Punkt 20
Zweite Verordnung zur Änderung der
Mobilitätsdatenverordnung (Drucksache 189/22, Drucksache
189/1/22)
VI.
Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:
Punkt 17
Siebenundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des
Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach
dem Bundesversorgungsgesetz (27. KOV-
Anpassungsverordnung – 27. KOVAnpV)
(Drucksache 188/22)
Punkt 18
Dreiundfünfzigste Verordnung über das
anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(53. Anrechnungsverordnung – 53. AnrV)
(Drucksache 187/22)
Punkt 19
Vierte Verordnung zur Änderung der
Steuerberatervergütungsverordnung (Drucksache 173/22)
Punkt 29
Zwölfte Verordnung zur Änderung der
Ferienreiseverordnung (Drucksache 261/22)
VII.
Entsprechend den Anregungen und Vorschlägen zu
beschließen:
Punkt 22
a) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
die spezifischen Programme zur Umsetzung des
Rahmenprogramms für Forschung und Innovation
„Horizont Europa“ (2021 bis 2027) (Drucksache
200/22, Drucksache 200/1/22)
b) Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für
den Beratenden Ausschuss der Kommission für
die Berufsbildung (Drucksache 201/22,
Drucksache 201/1/22)
VIII.
Zu den Verfahren, die in der zitierten Drucksache
bezeichnet sind, von einer Äußerung und einem
Beitritt abzusehen:
Punkt 23
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht
(Drucksache 230/22, zu Drucksache 230/22)
Anlage 6
Erklärung
von Staatsministerin Priska Hinz
(Hessen)
zu Punkt 8 der Tagesordnung
Am 16. Mai erklärte KillNet, eine Gruppierung
prorussischer Hacker, die sich selbst als politische Aktivisten
sehen, Deutschland und neun weiteren westlichen Staaten
offiziell den Cyberkrieg. Bislang sind von dieser
zunehmend professionell agierenden Gruppe zwei große
Cyberattacken gegen Deutschland ausgegangen. Neben
regierungsnahen Zielen greift die Gruppe auch Unternehmen
an. Cybersicherheit zählt daher insbesondere bei großen
Industrieanlagen zu einem unverzichtbaren Teil des
Sicherheitskonzepts.
Im Zuge der Industrialisierung 4.0 wurden und werden
vorhandene informationstechnische und operative
Systeme sowohl intern als auch nach außen immer stärker
vernetzt. Aus dieser zunehmenden Vernetzung entstehen
neue Einfallstore für Cyberangriffe. Gerade für die
Nachbarschaft von Störfallanlagen erwachsen daraus
neue Gefahrenlagen. Vorsorge gegen Cyberattacken ist
also gerade dort mehr denn je das Gebot der Stunde.
Zunächst ist es Aufgabe der Anlagenbetreiber, sich vor
digitalen Angriffen zu schützen. Das ist klar und im
Immissionsschutzrecht auch eindeutig geregelt. Es liegt aber
zugleich in der Verantwortung der
Überwachungsbehörden, zu überprüfen, ob die ergriffenen Schutzmaßnahmen
ausreichen und wo gegebenenfalls weitere Maßnahmen
erforderlich sind. In Hessen schauen die
Umweltbehörden auf die Cybersicherheit von Störfallanlagen. Das ist
aber in der Praxis gar nicht so einfach: Haben Sie sich
schon einmal gefragt, wie Umweltbehörden die
Cybersicherheit von Industrieanlagen überwachen können, die
mit gefährlichen Stoffen umgehen – wie zum Beispiel
große Chemieanlagen oder Lager für Mineralöl? Bei
komplex vernetzten informationstechnischen und
operativen Systemen kommen Umweltbehörden zwangsläufig
an fachliche Grenzen.
Da, wo die Fachkompetenz unserer Umweltbehörden
endet, braucht es IT-Sachverständige mit ausgewiesenen
Kompetenzen und staatlicher Zulassung, die zurate
gezogen werden können. Genau das wollen wir mit unserer
Initiative ermöglichen! Kurz gesagt: Wir benötigen nicht
nur zugelassene Sachverständige für die in der
Bekanntgabeverordnung bereits etablierten Themenfelder wie
Elektrotechnik, Brand- oder Explosionsschutz – nein, wir
müssen die Verordnung an Fortschritt und Wandel der
Industrie hin zu digitalen Neuerungen anpassen.
Damit schützen wir unsere Unternehmen dort, wo es
im Einzelfall notwendig erscheint, durch kompetente
Begutachtung vor immer professionelleren
Cyberangriffen. Zudem bekommen unsere Behörden hierdurch die
Unterstützung, die sie bei der Beurteilung derartig
komplexer Strukturen brauchen. Wir dürfen vor den
Gefahren, die von Cyberangriffen ausgehen, nicht die Augen
verschließen; wir müssen entsprechend handlungsfähig
sein.
Ich bitte Sie daher um Unterstützung des hessischen
Antrags im weiteren Verfahren.
Anlage 7
Erklärung
von Ministerin Barbara Havliza
(Niedersachsen)
zu Punkt 21 der Tagesordnung
Das Land Niedersachsen hält an seiner Position zu
höheren Leistungsanforderungen fest. Es erkennt
gleichzeitig das gemeinsame Bemühen des Bundes und der Länder
um eine Verbesserung der Versorgung von insbesondere
Mehrpersonenhaushalten und Heimarbeit der
Angehörigen der Freien Berufe und Selbstständiger an. Deshalb
stimmt das Land Niedersachsen der TKMV zu in der
Erwartung der durch die Bundesregierung per
Protokollerklärung zugesagten Überprüfung und Anpassung
bereits zum Ende dieses Jahres.
Anlage 8
Erklärung
von Parl. Staatssekretärin Daniela Kluckert
(BMDV)
zu Punkt 21 der Tagesordnung
Protokollerklärung der Bundesregierung
Die Bundesregierung versichert ihre Bereitschaft, die
TKMV im Rahmen der fortlaufenden Evaluierungen
zügig weiterzuentwickeln und dabei auf Anregungen der
Länder zu Verbesserungen im Hinblick auf die TKMV
angemessen einzugehen. Im Zuge dieser Evaluierung
wird insbesondere auf eine Verbesserung der
Datengrundlage – speziell auch zum Datenverbrauch in
Mehrpersonenhaushalten, Homeoffice sowie zu besonderen
Bedarfen von Freiberuflern und Selbstständigen – ein
besonderer Schwerpunkt gelegt. Die Bundesregierung
wird sicherstellen, dass zum Nutzungsverhalten von
Mehrpersonenhaushalten ein weiteres Gutachten in
Auftrag geben wird, damit dessen Ergebnisse bereits bei der
ersten Evaluierung der TKMV bis Ende 2022
Berücksichtigung finden können. In den ersten Monaten können
bei der Anwendung der in der TKMV festgelegten
Mindestanforderungen bereits Erfahrungen gesammelt
werden, um die Dynamik des Verfahrens der Verordnung zu
nutzen und somit berechtigten Forderungen der
Entschließung gerecht zu werden. Die Bundesregierung
versichert, dass die in der TKMV festgelegten
Anforderungen an die im Rahmen der Evaluierung und
Begutachtung ermittelten Bedarfe angepasst werden. Die
Bundesregierung will bereits Mitte 2023 die Mindestbandbreite
im Download auf mindestens 15 Megabit pro Sekunde
und die Mindestbandbreite im Upload anheben. Die
Bundesregierung sagt zu, die Länder bei der
Weiterentwicklung des Rechts auf Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten eng und frühzeitig einzubinden.
Anlage 9
Umdruck A
Aufstellung der für erledigt zu erklärenden Landesinitiativen und EU-Vorlagen
aus der Zeit vor Beginn der 19. Wahlperiode
82 Fälle, nach Drucksachen-Nummer aufsteigend sortiert
sowie
vier für erledigt zu erklärende EU-Vorlagen aus der Zeit vor Beginn der 19. Wahlperiode
Drs-Nr. Titel
1 406/08 Entschließung des Bundesrates, den 18. März zum nationalen Gedenktag zu Ehren des
Geburtstags der Demokratie in Deutschland zu erklären
2 380/10 Entschließung des Bundesrates zur Zustimmungspflichtigkeit der Laufzeitverlängerung von
Kernanlagen nach dem Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz
gegen ihre Gefahren
3 637/10 Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von
Energieverbrauch und Energiekosten
4 5/11 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Verbraucherinformationsgesetzes
5 511/11 Entschließung des Bundesrates zur Sonntagsöffnung der Bibliotheken
6 150/12 Entschließung des Bundesrates zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates in
der Gesetzgebung
7 192/13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
8 448/13 Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an
Wohngebäuden
9 803/13 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
10 54/14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Bereinigung der §§ 211 ff.
11 80/14 Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes
12 127/14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserter Schutz von
Kindern bei Nacktaufnahmen
13 132/14 Entschließung des Bundesrates „Umsetzung der Energiewende – Verbesserung der
Energieeffizienz“
14 193/14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Verbesserung des Schutzes
gegen Nachstellungen
15 202/14 Entschließung des Bundesrates – Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme
16 203/14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
17 206/14 Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bundesfernstraßenrecht
18 255/14 Entschließung des Bundesrates zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem und
barrierearmem Wohnraum in vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebieten
19 269/14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit
und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
20 279/14 Entschließung des Bundesrates zur effektiven Regulierung des sogenannten Grauen
Kapitalmarkts
21 281/14 Entschließung des Bundesrates zum Umgang mit beabsichtigten Fracking-Maßnahmen –
Änderung des Bundesbergrechts
22 283/14 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
23 284/14 Entschließung des Bundesrates zur Erweiterung des Bergschadensrechts auf die Gewinnung von
Bodenschätzen durch Tiefbohrungen einschließlich des Betriebs von unterirdischen
Kavernenspeichern
24 285/14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
25 421/14 Entschließung des Bundesrates „Mehr Verbraucherschutz bei der amtlichen
Fleischuntersuchung“
26 427/14 Entschließung des Bundesrates zur Erweiterung des Bergschadensrechts auf die Errichtung und
den Betrieb von unterirdischen Kavernenspeichern sowie der Bergschadensvermutung auf die
Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Tagebaubetrieben und durch Tiefbohrungen
27 443/14 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und
Jugendhilfe
28 444/14 Entschließung des Bundesrates zur bundesweiten Verteilung der unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen
29 503/14 Entschließung des Bundesrates zur Dringlichkeit einer Novellierung der Düngeverordnung
30 505/14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) und zur Stärkung des
Mieterschutzes in Gebieten einer Erhaltungssatzung
31 588/14 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital
und Gründer
32 589/14 Entschließung des Bundesrates für eine steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudemodernisierung
33 16/15 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen
34 64/15 Entschließung des Bundesrates für ein einheitliches Freiwilligendienstgesetz, in dem der
Bundesfreiwilligendienst, die Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ sowie sonstige
Freiwilligendienste zusammengefasst werden
35 70/15 Entschließung des Bundesrates „Einwanderung gestalten – Einwanderungsgesetz schaffen“
36 87/15 Entschließung des Bundesrates „Anstrengungen im Kampf gegen den Missbrauch von
Werkverträgen verstärken“
37 101/15 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes
38 104/15 Entschließung des Bundesrates „Maßnahmen zur Stärkung der Vielfalt und der pluralistischen
Berichterstattung in einem europäischen digitalen Binnenmarkt“
39 141/15 Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über die bauliche Nutzung der
Grundstücke
40 171/15 Entschließung des Bundesrates „Verstetigung von Deradikalisierungsmaßnahmen im
Strafvollzug – Errichtung eines bundesweiten Netzwerkes“
41 187/15 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
42 188/15 Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wagniskapital
43 190/15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
44 294/15 Entschließung des Bundesrates zur Regelung des Streikrechts in Bereichen der Daseinsvorsorge
45 318/15 Entschließung des Bundesrates zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Mittelstand
sowie zur Einschränkung von Gewinnverlagerungen mithilfe von Lizenzzahlungen
46 322/15 Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Strukturen der Landgerichte
47 330/15 Entschließung des Bundesrates: „Bundesverkehrswegeplan 2015–2030“
48 409/15 Entwurf eines Gesetzes zur Konzentration von Asylverfahren bei den Verwaltungsgerichten
nach Herkunftsländern
49 410/15 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
50 434/15 Entschließung des Bundesrates zum geplanten Breitbandförderprogramm des Bundes
51 508/15 Entschließung des Bundesrates zur weiteren Optimierung des Asylverfahrens
52 552/15 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes
53 16/16 Entschließung des Bundesrates zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten
54 40/16 Entschließung des Bundesrates zur vollständigen paritätischen Finanzierung von
Krankenversicherungsbeiträgen
55 92/16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
56 131/16 Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Landwirtschaft
57 185/16 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kostenerstattungsrechtlicher Vorschriften bei
unbegleiteter Einreise von minderjährigen Ausländern
58 291/16 Entschließung des Bundesrates „Alleinerziehende besser unterstützen“
59 327/16 Entwurf eines Gesetzes über die Dämpfung der Mietentwicklung und die wirksame Verfolgung
von Mietpreisüberhöhungen
60 363/16 Entschließung des Bundesrates: Handelsabkommen CETA muss nationalen Parlamenten
vorgelegt werden
61 578/16 Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
62 617/16 Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der fünfunddreißigsten Verordnung zur
Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
63 636/16 Entschließung des Bundesrates für eine Reformierung des Bußgeldsystems und für eine
Erweiterung der Sanktionen in der Bußgeld-Katalog-Verordnung bei besonders gefährlichen Verstößen
im Straßenverkehr
64 706/16 Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Aufnahme einer gegenüber dem Gemeinwohl
feindlichen oder gleichgültigen Haltung als besonderer Umstand der Strafzumessung
65 106/17 Entschließung des Bundesrates für ein Bundesprogramm „Sportinfrastrukturförderung in
Deutschland“
66 112/17 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
67 117/17 Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Umfangs der Untersuchungen von DNA-fähigem
Material
68 190/17 Entschließung des Bundesrates – Verbesserung der Situation der Pflege in den Krankenhäusern
69 216/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Erweiterung des § 86a StGB in
Bezug auf den Handel mit sogenannten „NS-Devotionalien“
70 226/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes – Aufhebung des
Mindestalters für die Beobachtung von Minderjährigen
71 227/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes – Befugnis zur
Online-Datenerhebung
72 228/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes – Befugnis zum
Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung
73 229/17 Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und weiterer
Vorschriften – Zugriff der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern auf gespeicherte
Verkehrsdaten
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Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates, den 18. März zum nationalen Gedenktag zu Ehren des Geburtstags der Demokratie in Deutschland zu erklären
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zur Zustimmungspflichtigkeit der Laufzeitverlängerung von Kernanlagen nach dem Gesetz über die friedliche Verw
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Be
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwert
- spoke_in ← Florian Herrmann (Rede (zu Protokoll gegeben))